>Nach einem Satz von Carl Schmitt ist Souverän, wer über den Ausnahmezustand verfügt. Wendet man diesen Satz auf die heutige Zeit an, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß in der postbipolaren Weltordnung nur noch ganz wenige Staaten souverän sind.<
Carl Schmitt war ein Meisterdenker der nationalsozialistischen Oppostion gegen das bürgerliche Rechtsverständnis, das (zumindest seinem problematischen Ideal nach) Gewalt durch Recht vermittel sehen wollte und nicht wie bei Schmitt umgekehrt. So wenig der Begriff der Souveränität affirmativ von Schmitt bezogen werden sollte, so wenig stimmt es (leider!), dass - in diesem Sinn Schmitts, Gewalt vor Recht, - nur wenige(!) Staaten souverän sind. Im Beitrag ist beides falsch.