Legitimiert das Völkerrecht die militärische Intervention in einen Staat?
Am 11. April 2008 veröffentlichte das "Neue Deutschland" in der wöchentlichen Rubrik "Debatte" zwei kontroverse Beiträge zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Militärinterventionen. Die gegensätzlichen Standpunkte wurden vertreten von:
Prof. Dr. Gerhard Stuby, Jahrgang 1934, Mitgründer der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und Mitherausgeber der »Blätter für deutsche und internationale Politik« und
Prof. Dr. Daniel-Erasmus Khan, Jahrgang 1961, seit 2006 Dozent für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Bundeswehruniversität in München.
Hallo,
wieviel richtiges auch hier wieder steht und worauf auch Übles der Begriff der humanitären Intervention wie der "militärischen Friedenserhaltung" auch hinauslaufen kann, - es wird sich links-militant wie links-pazifistisch generell um das Kern-Problem gedrückt : WO SIND DIE ROTEN oder ROT-SCHWARZEN INTERBRIGADEN ?! Habt Ihr versucht welche aufzustellen ? - Also !
Ansonsten empfehle ich ein bischen WIKIPEDIA-lesen über Bosnien/-Krieg, jugoslawischer Bürgerkrieg/ Ustascha/Tschetniks und :
SCHMUTZIGE GESCHÄFTE UND HEILIGER KRIEG,- al-Qaida in Europa" von den Journalisten Dohnanyi über die Jahre 1990 -1999