Deutscher Kolonialismus / Reinhart Kößler und Henning Melber
16. May. 2004, 14:12
Da mich das Thema aus verschiedenen Gründen interessiert, habe ich diesen Aufsatz,wegen seiner minablen Grundhaltung, genauer gelesen.
Nicht nur den Verfassern empfehle ich das Buch :
"King Leopold´s Ghost" ,
A Story of Greed, Terror and Heroism in Colonial Africa.
Von Adam Hochschild, First Mariner Books Edition 1999,
Houghton Mifflin Company, 215 Park Ave.South, New York 10003/NY
ISBN 0-618-00190-5(pbk)
ISBN 0-395-75924-2
schade, daß Ihre Tabelle mit den ehemaligen deutschen Kolonien
verwirrende Ungenauigkeiten enthält.
Sansibar und Pemba waren nie deutsch, sind nicht mit Deutsch-Witu
deckungsgleich und konnten nicht 1890 Tauschobjekt zwischen Großbritannien und Deutschland sein.
Ich verweise Sie hier an den sachlich fundierten Artikel des mir
bekannten Verfassers Dr. Burkhard Vieweg unter
<www.traditionsverband.de> und dann weiterklicken auf "Helgoland/Sansibar".
Da Ihre Tabelle der Öffentlichkeit wegen der Fehler und Ungenauigkeiten erspart bleiben sollte, schlage ich Ihnen vor, daß Sie Ihre Aufstellung über die früheren deutschen Kolonien aus dem Netz nehmen und einen Querverweis auf meine Ausarbeitung im Netz "Fortschreibung der vormaligen deutschen Kolonien seit 1920" am Ende Ihres Artikels anbringen:
<www.geocities.com/Athens/Styx/6497/germcolD>
Notifikation vom 22.5.2005
Helgoland Steueroase mitten in Europa....
HELGOLAND WURDE DER VERGANGENHEITEN ÜBERFÜHRT ! NUN STAATSHOHEITSGEBIET DES STAAT KINGDOM OF MARDUK, EU FREIE ZONE U. STEUEROASE....GEWORDEN.
Viele, wie selbst Helgoländer kennen überhaupt die Vergangenheiten zu Helgoland nicht – und nun auch bzgl. dem Helgoland- Sanzibarvertrag die Wahrheit, allseits offengelegt wurde – so lesen sie nun die belegbare Fakten....was H.M. King Marduk I. Staatsoberhaupt des absoluten Monarchiestaat Kingdom of Marduk, auch als schwäbisches Cleverle dokumentiert > Faktum ist, in dem Vertrag vom 01. Juli 1890 trat England die Insel Helgoland an die Deutschen an den Deutschen Kaiser ab – nachdem das englische Parlament seine Zustimmung erklärt hatte, fand am 9. August die Übergabe der Insel durch die engl. Behörden, und am 10. Aug. 1890 die feierliche Besitzergreifung durch den Kaiser in Person statt. Am 9. August 1890 bestimmte der Kaiser, daß die Regierung der Insel bis zur verfassungsmäßigen Regelung der Verhältnisse Helgolands im Wege der Reichsgesetzgebung und unter Schonung der vorhandenen Verwaltungsorganisation durch den Reichskanzler geführt werden sollte. Darauf wurden mit der Leitung der Geschäfte ein Seeoffizier unter dem Titel >Gouverneur von Helgoland< u. ein Zivilbeamter unter dem Titel >Kaiserlicher Kommissar für Helgoland< beauftragt. Am 15. Dezember 1890 erging das Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich. Nach Pargraph 1 dieses Gesetzes trat die Insel Helgoland nebst Zubehörungen dem Bundesgebiete zu, und außerdem erteilte das Reich seine Zustimmung dazu, daß die Insel dem preußischen Staate einverleibt wurde. Die englische Kolonie konnte unumgänglich eine deutsche Kolonie werden. Die Vergangenheit Helgoland wies nach Schleswig-Holstein, nach Preußen. Daraufhin konnte die preußische Regierung nach erfolgter Zustimmung des Landtages am 18. Februar 1891 das Gesetz betreffend die Vereinigung der Insel Helgoland mit der Preußischen Monarchie verkünden. Durch Gesetz wurde Helgoland vom 1. April 1891 ab mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt. In Bezug auf die staatliche Verwaltung wurde die Insel der Provinz Schleswig-Holstein und dem Kreise Süder-Dithmarschen zugeteilt. Helgoland wurde ferner für eine Landgemeinde erklärt – ein eigenes Gericht erhielt die Insel nicht, u. wurde der Gerichtsbarkeit in Altona unterstellt, jedoch die Gerichtstage fanden auf der Insel statt.
Im Hinblick der Sachlage, daß die Alliierten nach dem II. Weltkrieg das dt. Reich in Aufteilung und in territoriale Veränderungen neu geordnet stellten, Helgoland nicht Besatzungszone der Allierten war, und die engl. Alliierten die Insel Helgoland bis 1952 bombardierten, sowohl das Faktum vorstand, die Alliierten den Preußenstaat 1946 aufgelöst haben, wurde Helgoland auch staatsfreies Territorium, und SH weder Helgoland noch die BRD die Insel Helgoland 1952 zugeschrieben bekam, weder noch SH als Land Souveränitätsrechte hatte, weder die BRD, weder ihr zugewiesenes Besatzungszonenterritorium in Eigenmächtigkeit erweitern konnten. Helgoland war nach Staatsauflösung von Preußen freies Territorium, und zur staats- völkerrechtlichen Inbesitznahme und Staatsgründung frei, so am 15.12.2004 von dem Staat Kingdom of Marduk vollzogen wurde.
Die Insel Helgoland, die sich im Jahre 1339 Insul Sante nannte, hat nun seit 15.12.2004 absolut klare Zukunft, u. ist dem UN proklamierten registrierten Staat Kingdom of Marduk zugeordnet, u. Helgoland in einem absoluten Erbmonarchiestaat integriert.
Nun die Vergangenheit der historischen Hinentwicklung der Insel Helgoland, wurde aus dem Jahre 4 n. Chr. heraus, dezimiert den nun mardukanischen Helgoländer zu ihrer Vergangenheit dokumentiert, u. seit 15.12.2004 die Staatsbürgerschaft des Staat Kingdom of Marduk inne haben.
Nun auch das Land Schleswig-Holstein, wie MP Carstensen ist wissend, SH hat seit 15.12.2004 keine Legitimation mehr, über Helgoland ein Regime der SH Exekutive, Legislative, Judikative etc. vorzustellen. Helgoland bereits seit 1946 / 1952 heraus widrig vom Land SH unter dessen Regime gestellt wurde – heute Helgoland eine EU freie Zone, und als Staatsteilgebiet des Staat Kingdom of Marduk, eine Steueroase geworden.
Desweiteren ist weiteres Faktum, Papst Benedikt XVI. wurde am 22.4.2005 zum Staatsbürger des Staat Kingdom of Marduk, und Ehrenbürgerrecht der auf der Insel Helgoland gelegenen Stadt - Helgolandcity beurkundet bestätigt, und die Erhebungen das Kirchenoberhaupt Papst Benedikt XVI. wohlwollend angenommen hat, die Urkunde hierzu am 10. Mai 2005 bestätigt zugestellt wurde. Fakten Ihnen hiermit dokumentiert wurden.
FÜr weitere Informationen >Korrespondenzanschrift des Staatsoberhaupt: Kingdom of Marduk, Residenzsitz - H.M. King Marduk I., POB 1167 - Europe PLace 2 72001 Tübingen
Skandalös, daß Wissenschaftler historischen Humbug verbreiten und trotz Hinweis auf Fehler nicht einmal ihren Text korrigieren!
Sansibar war nie deutsches Einflußgebiet, geschweige denn Schutzgebiet Deutschlands und konnte deshalb auch nicht gegen Helgoland getauscht werden. Das Schutzgebiet Deutsch-Witu befand sich auf dem afrikanischen Festland im Gebiet des heutigen Kenia und schloß die beiden Inseln des Lamu-Archipels Manda und Patta ein, kann also weiß Gott nicht mit Sansibar verwechselt werden. Die Insel Lamu selbst gehörte nicht zu Wituland sondern war eine Außenbesitzung des Sultans von Sansibar (siehe auch unsere Witu-Seiten unter http://www.deutsche-schutzgebiete.de).
Mit freundlichem Gruß
Bernd Nowack
Deutsches Witu-Archiv