Ich bin ALG 2 Empfängerin mit 2 Kindern und der Artikel hat es genau auf den Punkt gebracht!! ich verstehe nicht, wie es soweit kommen konnte.Selbst meinen Kindern wird der Weg in die Armut nicht erspart, wovon sollen sie später eine vernünftige Ausbildung erhalten. Da fehlen die Mittel...
Es ist sehr traurig, wie weit es gekommen ist.
"Für ehemalige Arbeitslosengeldbezieher wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag ("Armutsgewöhnungszuschlag") gezahlt, der höchstens 160 € für Alleinstehende und 320 € für Paare sowie 60 € pro Kind beträgt und dessen Höhe nach einem Jahr halbiert wird."
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Und eben diesen Zuschlag haben wir beantragt, da mein Partner
wie auch ich ohne die Einführung von Hartz IV einen Anspruch von Arbeitslosenhilfe noch für fast 2 Jahre bzw. einem halben Jahr gehabt hätten. Da das Hartz IV-Einkommen fiel entschieden geringer aus als die bezogene ALH.
Laut der Broschüren des AA sowie einer von der CDU herausgegeben
Broschüre hätte nun jeder Partner den Zuschlag erhalten müssen.
Das AA lehnte den Antrag ab mit der Begründung: "Wenn beide Partner zusammen mehr Einkommen mit Hartz haben als zuvor der Einzelne ALG bzw. ALH so stünde keinem von beiden der Zuschlag zu.
Nach eingelegtem und abgelehnten Widerspruch konsultierten wir einen
Rechtseanwalt, der den Fall dann vor ein Sozialgericht brachte.
Der Richter entschied für das Arbeitsamt mit der Begründung, eine Bedürftigkeit liege nicht vor, der Paragraph 24 des SGB II sei
nicht zutreffend und die Gleichstellung von Ehepaaren nicht relevant.
Und wenn er anderweitig entschiede, müsse er eine Vorlage schaffen ..
Soviel also zu dem oben zitierten Artikel und zu den Texten in den Broschüren des damaligen AA bzw. denen der CDU.