Kaufen, was einem die
Kartelle vorwerfen; lesen, was einem die Zensoren erlauben;
glauben, was einem die Kirche und Partei gebieten. Beinkleider
werden zur Zeit mittelweit getragen. Freiheit gar nicht. - Kurt
Tucholsky
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Leider ist die fehlende Informationsfreiheit nur die Spitze des Eisberges mangelnder Bürgermitwirkungsrechte in Deutschland. Während in der EU der Bürger, das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit hat, fehlt dieses Recht in Deutschland nicht nur für den Bürger sondern auch für das Parlament: http://home.online.no/~wkeim/files/050524bk.htm
Warum nur lassen sich die Deutschen das gefallen, im Gegensatz zu Bürgern aller anderen zivilisierten Länder?
...Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
01.01.2001 - Seit Anfang des Jahres sind die Regelungen der GDPdU-Verordnung vom 16. Juli 2001 in Kraft getreten.
Die Regelungen betreffen der Datenzugriff der Steuerbeamten bei Aussenprüfungen sowie die Anforderungen an Archivierte Daten.
Der Steuerprüfer kann verlangen, dass ihm alle originär digitalen Daten in recherchierbarer Form zur Verfügung stehen. Dabei hat er das Recht, selbst auf die Daten in den Betrieben zuzugreifen oder Auswertungen von den Unternehmen erstellen zu lassen und kann auch eine Datenüberlassung verlangen und die Daten dann in der Finanzbehörde auswerten. Dem Steuerprüfer steht dabei allerdings nur ein Recht auf Einsicht in die steuerrelevanten Daten sowie auf einen "nur lesen" - Zugriff zu....
Die Europäische Kommission hat europaweit ein "Recht auf Dateneinsicht" für die Behörden, insbesondere die Finanzbehörden installiert. Dies ist nur noch schwer in der Menge der Veröffentlichungen aufzudecken, im Internet tarnen sich viele Dokumente mit "frames", CSS usw., so dass Suchmaschinen heutzutage kaum noch etwas zutage fördern. Dieses "Recht auf Dateneinsicht" wurde aus der Forderung der Bürgerbewegungen entnommen und durch einen deutschen Staatssekretär im Finanzamt Anfang des neuen Jahrtausends umgedreht und jetzt gegen die Bürger verwendet, wie das erfolgreiche Durchsetzen in Europa verdeutlicht.
Diese Angelegenheit fiel mir auf, als ich im Zuge der Einführung der GdPdU herausfinden wollte, woher das "Recht auf Dateneinsicht", (hier in die elektronischen Daten) eigentlich stammt, auf dass sich der oa Beamte immer wieder beruft.