Kaufen, was einem die
Kartelle vorwerfen; lesen, was einem die Zensoren erlauben;
glauben, was einem die Kirche und Partei gebieten. Beinkleider
werden zur Zeit mittelweit getragen. Freiheit gar nicht. - Kurt
Tucholsky
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Betroffen macht es, ja wahrlich betroffen, von diesem fauxpas des ostdeutschen Karrieristen-Richters und Sohnes einer Parteisekretärin zu lesen.
Der zu DDR-Zeiten treue und über jeden Zweifel erhabene Kader der Arbeiter- und Bauernpartei ist offenbar derart besorgt gewesen, als "Ossi-Jurist" zu erscheinen, dass er sich nicht entblödete, ein Nazi-Gesetz anzuwenden, welches in allererster Linie die jüdischen Juristen davon abhalten sollte, ihre Verwandten und Glaubensgenossen zu beraten. Dem nicht gebug, stützt er sich auch noch auf die nazi-Rechtsprechung, welche jenes Gesetz verschärfend anzuwenden entschieden hatte.
Ich selbst kann ein Lied über diesen Richter Mathias Zschiebsch singen. Dieser hat die Auffassung nur das, was an einem LG richtig ist, ist auch rechtlich richtig. Verteidigung ohne Rechtsanwalt ist an einem LG nicht üblich. Das legt er auch an einem AG Nahe. In einem Schreiben bat ich meine Rechtsauffassung in Form von richterlichen Hinweisen zu kommentieren. Richterliche Hinweise sind üblich. Herr Richter Zschiebsch meinte allerdings dumm dreis: ich bin nicht Ihr Rechtsanwalt. Ich glaube ein solcher Richter hat in einen Rechtsstaat nichts zu suchen. Wer die NS Zeit als Grundlage für die Rechtssprechung sieht, ist wohl eher Fehl am Platze eines demokratischen Rechtsstaates. Naja, bei der kriminellen Justiz in Sachsen, so das Saar-Echo: http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=31404 ist wohl alles möglich. Zschiebsch ist ja auch mit oberster Kopf des Richtervereins: http://www.richtervereinsachsen.de