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"Der Angriff der neoliberalen Klonkrieger auf die Republik"

Oder: Föderalismusreform - wo bleibt die Kritik?

von Stefan Janson

Der Angriff der neoliberalen Klonkrieger auf die Fundamente der Republik ist in vollem Gang. Der Zug zu einer der grundlegendsten Umgestaltungen der Bundesrepublik Deutschland scheint fast nicht mehr aufzuhalten zu sein. Auf das Stehvermögen von SPD-Abgeordneten um den Bundestags-Vizepräsidenten Thierse, die wenigstens für den Bereich Bildung das Schlimmste verhindern wollen, ist wenig Verlaß: zu sehr wirkt letzten Endes immer noch die autoritäre innerfraktionelle Disziplinierung. Thierse ist eben kein Jedi-Ritter.[1]

Spät, zu spät, ist von der Öffentlichkeit, der kritischen und linken gar nicht zu sprechen, bemerkt worden, was da zur Zeit in Bundestag und Bundesrat unter der Tarnkappenbezeichnung Föderalismusreform verhandelt wird. Es gereicht der "Sozialistischen Zeitung" zur Ehre, bereits im April 2004 auf das hingewiesen zu haben, was mit der Umsetzung dieses großkoalitionären Vorhabens droht: der Einstieg in den föderalen Wettbewerbsstaat.[2] Die parlamentarischen Beratungen dieses Mammutunternehmens haben am 10. März 2006 begonnen und sollen nach dem Willen von CDU und SPD noch vor der parlamentarischen Sommerpause beendet werden.

Nur die Linkspartei im Bundestag und Ministerpräsident Ringstorff für das "rot-rote" Mecklenburg-Vorpommern gehören zur kleinen Schar derer, die in Bundestag und -rat die zusehends zerschlissene Fahne des föderativen Bundes mit Sozialstaatsverpflichtung hochhalten.[3] Kein Zweifel: der Angriff der neoliberalen Klonkrieger auf die bereits rissigen Fundamente des alten bundesrepublikanischen Föderalismus hat begonnen, ein Sieg des Imperiums ist sehr wahrscheinlich.

Der Anfang vom Ende des alten föderalen Bundesstaates

Bundestag und Bundesrat hatten im Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission zur "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" eingesetzt. Vordergründig ging es darum, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die Finanzverantwortlichkeiten den jeweiligen politischen Entscheidungsebenen von Bund und Ländern besser zuzuordnen. Dazu sollten die Gesetzgebungskompetenzen neu verteilt, die wechselseitigen Mitwirkungsrechte verschlankt und die Finanzbeziehungen neu geordnet werden.[4] Es war gemeinsamer Befund der großen Parteien und der Ländermehrheit, daß die bundesstaatliche Ordnung von langwierigen und komplizierten Entscheidungsprozessen geprägt sei und an einem "Übermaß an demokratie- und effizienzhinderlichen Verflechtungen" von Bund und Ländern leide. Das führe zur Verzögerung, gar Verhinderung wichtiger Gesetze oder zu in sich nicht stimmigen Kompromissen, bei denen die jeweilige politische Verantwortlichkeit oft nicht zu erkennen sei.[5] Die von dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden Müntefering und auf Länderseite von Edmund Stoiber geleitete Kommission legte ein knappes Jahr später ein Ergebnis vor, das sich jedoch am 17. Dezember 2004 als nicht einigungsfähig erwies. Die Verhandlungen köchelten auf kleiner Flamme bis zu den von Schröder herbeigeputschten Bundestagswahlen. Im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005 erzielten SPD und CDU eine Einigung über die Umsetzung der Föderalismusreform. Allein dieses Faktum zeigt, welche Bedeutsamkeit dieses Vorhaben für die Neoliberalen in den Parteien hat.

Allerdings: vordergründig handelt es sich um ein Vorhaben, daß in seiner Schlichtheit von imperialer Seite bestechend dargestellt wird und auch von Demokraten und Sozialisten unterstützt werden könnte. Wer wollte etwas gegen Transparenz und Klarheit, die Zusammenführung von politischer und Finanzierungsverantwortlichkeit haben? Kein Linker jedenfalls. Aber natürlich verbirgt sich hinter dem Anspruch eine vollkommen andere Absicht.

Worum es aktuell geht

Mit der Föderalismusreform werden den Ländern Gesetzgebungskompetenzen in den Bereichen Öffentliches Dienstrecht, Hochschulrecht, Umweltrecht, Versammlungsrecht, Strafvollzug, Ladenschluß u.v.m. übertragen. Der Bundesrat soll zukünftig weit weniger Bundesgesetzen als bisher zustimmen müssen. Die Länder übernehmen in den Bereichen sozialer Wohnungsbau, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Hochschulbau und Bildungsplanung die Aufgaben des Bundes und erhalten dafür zweckgebundene Kompensationszahlungen von etwa 2,5 Mrd. € p.a. bis 2013; danach wird erneut verhandelt.

Für den Bereich des Umweltrechts behält der Bund seine volle Regelungskompetenz, aber die Länder haben ab 2009 Abweichungsrechte, mit denen sie Sonderregelungen und Ausnahme-Tatbestände treffen können.

Umstritten sind - nach langem Dornröschenschlaf der Bildungspolitiker in den großen Parteien und Länder - besonders die Fragen der Bildungs- und Hochschulbaukompetenz. 16 verschiedene Bildungssysteme in Deutschland - ein Alptraum; der Verteilungsschlüssel für die vom Bund zu übertragenden Hochschulbaumittel benachteiligt die Nordländer, wie diese nach drei Jahren Verhandlungen nun doch bemerkt haben.

Fazit: Rechtszersplitterung, Ungleichheit und Aufgabe des Anspruchs auf gleichmäßige Entwicklung der Republik - alles Elemente des gewollten Wettbewerbsföderalismus'. Man reibt sich die Augen und fragt: wie konnten denn diese Leute so lange so ahnungslos sein wie die Jedi-Ritter vor der Rache der Sith?

Unverkennbar hat damit nach Einschätzung aller kritischen Beobachter eine Entwicklung ihren ersten Höhepunkt erreicht, mit der "die Voraussehbarkeit, ja die Steuerbarkeit des politischen Prozesses erheblich" beeinträchtigt wird.[6] Oder zugespitzter formuliert: die Formierung der Bundesrepublik im Sinne einer neoliberalen "Wettbewerbsordnung" ist erheblich vorangekommen. Konkurrenz um die besten Standortbedingungen für transnationale Konzerne bei gleichzeitiger autoritärer innerer Formierung der Bundesländer, am besten nach dem Vorbild Bayerns, wird nun zum gewohnten Alltag eines Föderalismus. Seine Funktion als ein jeden autoritären Zentralismus hemmender Verfassungsgrundsatz verliert er damit. Denn eines ist auch klar: weitere Schritt werden folgen - die reichen Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern werden bei der nun folgenden Runde den Ausgleichsfaktor Länderfinanzausgleich in seiner alten Funktion beseitigen. Der Hessische Finanzminister Weimar hat dies im Zusammenhang mit den Klagen Berlins, Bremens und des Saarlandes gegen den Bund auf weitere Ergänzungszuweisungen vor dem Bundesverfassungsgericht bereits angekündigt.[7] Das wäre das endgültige Ende der alten Republik.

Wesen und Wandel des deutschen Föderalismus

Der deutsche Föderalismus hat in seiner Geschichte einen mehrfachen Funktionswechsel hinter sich. Die Linke muß diese Entwicklung aufgreifen und sich nicht auf die Verteidigung eines Föderalismus versteifen, der Gestalt und Inhalt auch in historisch jüngerer Zeit gewechselt hat. Die Vielzahl der deutschen Länder unter einem ökonomisch, militärisch und politisch dominanten Preußen war ein Relikt aus der Geschichte Deutschlands. Aus Klein- und Kleinststaaten war mit dem Deutschen Reich 1871 politisch eher ein Staatenbund als ein Bundesstaat entstanden.

Die Nazis setzten nach ihrer Machtergreifung 1933 und der Ausschaltung ihrer bürgerlichen Koalitionspartner der Eigenexistenz der Länder recht bald ein Ende und bereinigten die bunte Karte der deutschen Länder. Völlig gleichgültig gegenüber der alten historischen Gliederung der Deutschen in Landschaften und Länder sollte der Berliner Zentralismus dafür sorgen, die Ressourcen der Länder in einer zentralistischen Diktatur für Aufrüstung, Krieg und Völkermord besser nutzen zu können.

Nach der Niederlage des Faschismus schufen die Alliierten nach Gesichtspunkten verwaltungsmäßiger und wirtschaftlicher Praktikabilität neue Gebilde wie Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Sie zerschlugen den alten Moloch Preußen,[8] andererseits aber auch die Kleinstaaterei mit Miniaturgebilden wie Schaumburg-Lippe oder der einer Freien Hansestadt Lübeck. Sicher war es auch ein Kalkül, durch diese Dezentralisierung ein politisch schwaches, weil zersplittertes Deutschland zurückzulassen. Es wurden schließlich alte, historische Ländergrenzen beseitigt, um neue, ökonomisch und politisch lebensfähige Länder - durchaus auch gegen den Widerstand in der Bevölkerung - aus dem Boden zu stampfen.

Im Grundgesetz wurde das Föderalismusprinzip auf dieser neuen territorialen Grundlage verankert und die neuen Länder gegen Verfassungsänderungen geschützt, durch die sie die Qualität von Staaten oder deren wesentlichen Attribute einbüßten. Die DDR ging mit der Zerschlagung der Länder und die Schaffung von Bezirken ohne weitreichendes Eigenleben eher den französischen Weg. Aber: die Länder der alten Bundesrepublik vor 1990 waren durch ihre relative Nähe zu den Wahlbürgern, durch die Ortsnähe politisch entscheidender Politikstrukturen zentralistischen Systemen mindestens überlegen. Maßgeblich dafür war zwar auch die Systemkonkurrenz zum staatskapitalistischen Osten, die einen starken Anreiz bot, sich innerhalb der alten Bundesrepublik um das beste Modell für gleichwertige Lebensverhältnisse von Nord nach Süd zu bemühen. Dieser Anspruch hatte deshalb für die Aktionen von Bund und Länder Verfassungsrang: der "Rheinische Kapitalismus" war nach Artikel 72 und 106 des Grundgesetzes auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse vereidigt. So wurde das agrarisch geprägte Bayern nach 1949 durch eine Kombination aus der "Republikflucht" qualifizierter Facharbeit aus dem Osten und umlagefinanzierter Wirtschaftsförderung aus dem Westen zu dem katholisch-autoritären Musterland des Südens, als das es sich heute gegenüber dem ärmeren Norden und proletarischen Berlin aufzuspielen versucht.

Es ist nun die Tragik des Grundgesetzes, daß mit der in ihm geforderten deutschen Einheit das Ende der alten föderalen Ordnung nach diesem Grundgesetz eingeläutet wurde. Die neue Qualität der Europäischen Union und die neoliberale Globalisierung lassen dieses Modell noch mehr unter Druck geraten ist. Im Grunde ist es in seiner jetzigen Gestalt nicht überlebensfähig. Die politischen Eliten halten an diesem Modell aber fest, weil sie in den zunehmend funktionslosen Länderparlamenten und Ministerialbürokratien ihre Pfründe nicht preisgeben wollen und die neoliberalen Modernisierer dann ein wesentliches Aktionsfeld für den von ihnen angestrebten spalterischen "Wettbewerbs- oder Marktstaat" verlören.

Die Rückkehr der Jedi-Ritter oder: Eine mögliche Antwort der Linken

Es steht also zu befürchten, daß die alte Republik nicht mehr zu retten ist. Mit dem Signal des Berliner Linkspartei-PDS- (LPDS) Chefs Liebich, wegen der Bundesmittel, die im Zuge der geplanten Hauptstadtklausel in das löcherige Haushaltssäckel Berlins fließen werden, dem Gesamtpaket zuzustimmen, ist nicht einmal im Bundesrat mit größerem Widerstand zu rechnen. Die Versuche von Ministerpräsidenten Ringstorff, das Schlimmste durch Änderungsanträge am Gesetzespaket anzuwenden, sind zwar ehrenhaft, werden aber erfolglos bleiben.[9] Eben auch kein Jedi-Ritter: zu lange haben alle, auch die Vertreter Schwerins, an der Suppe mitgekocht, die jetzt serviert wird.

Ein strategischer Ansatzpunkt muß an anderer Stelle gesucht werden: auf der politischen Tagesordnung steht eine demokratische Länderneugliederung, die den solidarischen Ausgleich ökonomischer Wachstumszonen und sich entleerender ländlicher Räume organisiert und die Balance zwischen Nord- und Süd-, West- und Ostdeutschland wiederherstellt.

Die heutigen Bundesländer haben als politische und ökonomische Funktionaleinheiten (mittelfristig) ausgedient. Ein Bundesland Bremen ist ebenso wie ein Bundesland Saarland anachronistisch.

Die Musik spielt in den Metropolregionen

Die regionale Entwicklung im heutigen Europa vollzieht sich real in grenzüberschreitenden europäischen Großregionen bzw. sogenannten Metropolregionen. Diese Metropolregionen sind im Kalkül der politischen Eliten der kapitalistischen Wachstumskerne und Unternehmer längst ökonomische und regionalpolitische Realitäten. Die Metropolregion Hamburg mit über drei Millionen Einwohnern in Hamburg und 14 Landkreisen drumherum ist dafür ein Beispiel. Der Hamburger Hafen ist ein regional so bedeutsamer Arbeitgeber, das keines der benachbarten Bundesländer ernsthaft gegen dessen Ansprüche aufzutreten wagt, höchstens bei Marginalien. So wagen weder Kiel noch Hannover wirklich den Aufstand gegen die ökologisch und ökonomisch unsinnige Vertriefung der Elbe.

Die alte Bund-Länder-Gliederung ist hierbei also nur noch ein störendes Faktum, aber keine wirkliche Schranke mehr. Selbst bei der EU in Brüssel findet sich daher eine eigene Vertretung der Metropolregion Hamburg. Der Planungsraum der Hamburger Senatskanzlei ist der gesamte Ostseeraum. Von Beusts Flächen-, Wirtschafts- und Regionalpolitik schert sich nur wenig um die Grenzen zu Hannover und Kiel. Beweis dafür sind die Vielzahl grenzüberschreitender Projekte und Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Verkehrsnetze, Wissenschaft und Technologie, Telekommunikation, Hafenpolitik, Schiffahrt und Umweltschutz, die den neoliberalen Modernisierungsprozeß befördern. Eine demokratische Kontrolle dieses Prozesses findet bislang nicht statt. Dadurch verlieren die alten Länder neben ihrer inneren Stabilität durch die geschilderten ökonomischen und demographischen Entwicklungen, auch die politische Kontrolle. Eine Forderung der Linken muß daher lauten, diese Prozesse durch eine Länderneugliederung zumindest wieder einer ansatzweisen parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen: das heißt für Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen die Schaffung eines Nordstaates mit starken Regionalversammlungen in den Teilräumen.

In diesen Prozeß aktiv einzugreifen, die parlamentarischen Vertretungen der Linken zu nutzen, um eine solche solidarische Neugliederung mit leistungs- und lebensfähigen neuen Ländern einzufordern, daß könnte eine Antwort der Linken sein.

Anmerkungen:

[1] Thierse, Ohne Korrektur keine Chance, Interview in FR vom 6.4.2006.

[2] Stefan Janson, Neuordnung von Bund und Ländern - Föderaler Wettbewerbsstaat, SoZ April 2004, S.7.

[3] Füller/Much, Der arme Nordosten bittet um Gnade, TAZ vom 29.03.2006.

[4] Hierzu insgesamt Dt. Bundestag/Bundesrat, Dokumentation der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, Zur Sache 1/2005.

[5] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, BR-Drs. 178/06, Begründung, S.13.

[6] Jäger, Föderalismus-Reformation, Freitag vom 17.03.2006, S.5.

[7] DPA-Meldung vom 29.03.2006: "Hessens Finanzminister sieht Reformbedarf bei Länderfinanzausgleich".

[8] Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945; A. Politische Grundsätze, Ziffer 9: "Die Verwaltung Deutschlands muss in Richtung auf eine Dezentralisierung der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverwaltung durchgeführt werden..."

[9] Füller/Much, a.a.O.; Mecklenburg-Vorpommern will Bundeskompetenzen im Strafvollzug, im Öffentlichen Dienstrecht und ein einheitliches Umweltrecht erhalten sowie höhere Ausgleichsleistungen für den Hochschulbau. Wie erbärmlich kurzsichtig die Politik der in Berlin mitregierenden LPDS selbst demgegenüber ist, erhellt sich aus der in der o.g. TAZ wiedergegebenen Liebich-Äußerung. Es darf auch darauf hingewiesen werden, daß Berlin mit seinem Austritt aus der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder den Appetit konservativer Landesfürsten auf die Zeit- und Geldbudgets ihrer Bediensteten maßgeblich geweckt hat. Diese sehen sich mit der Übertragung des öffentlichen Dienstrechts in die Länderkompetenz jetzt am Ziel ihrer Wünsche.

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https://sopos.org/aufsaetze/446a263f7bd5d/1.phtml

sopos 5/2006