Zur normalen Fassung

Abbruch der Dialektik – Die Geburt des bürgerlichen Staates

Zur Kritik der Rechtsphilosophie Hegels

von Marcus Hawel (sopos)

„Der Staat ist kein Kunstwerk, er steht in der Welt, somit in der Sphäre der Willkür, des Zufalls und des Irrtums; übles Benehmen kann ihn nach vielen Seiten defigurieren. Aber der häßlichste Mensch, der Verbrecher, ein Kranker, ein Krüppel ist noch ein lebender Mensch; das Affirmative, das Leben, besteht trotz des Mangels, und um dieses Affirmative ist es hier zu tun."
G.F.W. Hegel

Das Individuum sollte die unveräußerlichen Rechte seiner Autonomie besitzen. Der Staat dürfe dem Menschen nicht einmal die Vernunft aufzwingen. Mehr noch: der Staat müsse überwunden werden, weil er ein mechanisches Räderwerk sei, in dem freie Menschen zugrunde gerichtet werden.

Die Staats- und Rechtsphilosophie Hegels, wie sie in ihrer Form von 1821 als Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse am meisten entfaltet vorlag, war das Ergebnis einer Begriffsarbeit des Philosophen, der als Sohn seiner Zeit die Veränderungen in der außerbegrifflichen Wirklichkeit in Gedanken zu fassen suchte. In dieser begrifflichen Entwicklung der Rechtsphilosophie Hegels lassen sich einige Etappen sichtbar machen. So unsinnig es manchmal erscheint, wenn die wissenschaftliche Nachwelt einen Theoretiker in den späten und jungen einteilt und damit das Werk filetiert in reife, nützliche und in unreife, törichte Teile und die gesamte Theorie gegen ihre Teile ausspielt und zur Ideologienbildung beiträgt, macht es doch Sinn, in der Vorgeschichte der Rechtsphilosophie zwei Wendungen hervorzuheben.

In der Rechtsphilosophie von 1821 hatte Hegel die Apotheose des Staates unternommen. Dort schrieb er:

„Bei der Idee des Staates muß man nicht besondere Staaten vor Augen haben, nicht besondere Institutionen, man muß vielmehr die Idee, diesen wirklichen Gott, für sich betrachten. Jeder Staat, man mag ihn auch nach den Grundsätzen, die man hat, für schlecht erklären, man mag diese oder jene Mangelhaftigkeit daran erkennen, hat immer, wenn er namentlich zu den ausgebildeten unserer Zeit gehört, die wesentlichen Momente seiner Existenz in sich. Weil es aber leichter ist, Mängel aufzufinden, als das Affirmative zu begreifen, verfällt man leicht in den Fehler, über einzelne Seiten den inwendigen Organismus des Staates selbst zu vergessen."[1]

– Eine derart positive Einstellung zum Staat hatte Hegel nicht von Anfang an eingenommen.

In seinen frühesten Schriften hatte er mit wesentlich geringerer Begeisterung über den Staat geschrieben und seine Mängel hervorgehoben, statt die wesentlichen Momente seiner Existenz aufzuzeigen. Aber vielleicht bestanden auch jene wesentlichen Momente der Existenz des Staates in Hegels jungen Jahren hauptsächlich eben in seiner Mangelhaftigkeit, so daß er sich zu jener Kritik herausgefordert fühlte, statt auf Biegen und Brechen das Affirmative zu begreifen. In seinen theologischen Jugendschriften heißt es, bezogen auf den moralischen Kodex des noch kirchlich beeinflußten Staates, es stünde der Vernunft eines Menschen entgegen, „daß er einem solchen fremden Kodex unterworfen sei, so ist die ganze Gewalt der Kirche unrechtmäßig; und auf das Recht, sich selbst ein Gesetz zu geben, sich allein für die Handhabung desselben Rechenschaft schuldig zu sein, kann kein Mensch Verzicht tun, denn mit dieser Veräußerung hörte er auf, Mensch zu sein. Ihn aber daran zu verhindern, ist nicht Sache des Staates – dies hieße den Menschen zwingen wollen, Mensch zu sein, und wäre Gewalt."[2]

Das Individuum sollte für Hegel die unveräußerlichen Rechte seiner Autonomie besitzen. Der Staat dürfe dem Menschen nicht einmal die Vernunft aufzwingen. Mehr noch: In seinem ersten philosophischen System aus dem Jahre 1796 schrieb Hegel, daß man den Staat überwinden müsse, weil es keine Idee vom Staat geben könne. Der Staat sei ein mechanisches Räderwerk, in dem freie Menschen zugrunde gerichtet werden.[3] – Als Hegel diese Sätze schrieb, befand sich das Heilige Römische Reich deutscher Nation inmitten seiner Auflösung. Die kaiserliche Monarchie führte in ihrer Rückständigkeit ein kränkelndes und nichtiges Dasein gegenüber den flickenteppichartigen feudalen und königlichen Restmächten, die als souveräne Kleinststaaten ihre eigenen Rechtssysteme gegen das Ganze behaupteten.[4]

In dem Zeitraum zwischen 1801 und 1806 entfaltete Hegel sein erstes vollständiges System, in dem er von der staatsverneinenden Position zur Affirmation eines strengen bürgerlichen Staates übergegangen war.

In dieser Zeit war es schwierig, auf dem Reichsgebiet einen idealen souveränen Staat sich vorzustellen und begrifflich zu fassen. Deshalb galt es für Hegel, Freiheit zu verwirklichen, indem der feudale Kirchenstaat überwunden wurde. Im Jahre 1799 erfolgte Napoléons Staatsstreich in Frankreich. 1804 wurde dort der code civil eingeführt, und zwei Jahre später – im vierten Koalitionskrieg – konnte Hegel absehen, daß auch die besetzten deutschen Länder als Vasallenstaaten vom allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch profitieren könnten. In dem Zeitraum zwischen 1801 und 1806 entfaltete Hegel sein erstes vollständiges System, in dem er von der staatsverneinenden Position zur Affirmation eines strengen bürgerlichen Staates übergegangen war.

Die Beschäftigung mit dem schottischen Aufklärer Adam Smith hatte ihm die Kategorien der politischen Ökonomie nähergebracht. In der Jenenser Realphilosophie von 1804/05 zeigte sich als Reaktion darauf eine weitgehend entfaltete ökonomische Begriffsbestimmung der bürgerlichen Gesellschaft, die im wesentlichen auf abstrakter, allgemeiner Arbeit basierte. Das Aufkommen der Manufakturen und Fabriken habe einerseits den Besitzenden großen Reichtum beschert, andererseits aber viele Menschen zu einer abstumpfenden und das menschliche Wesen beschränkenden Arbeit verdammt;[5] ihre Existenz sei durch den Fortschritt der Industrie bedroht und der Armut preisgegeben. Empörung und Haß könnten auf der Seite der Armut notwendige Folgen sein, die eine Gefahr für den Fortbestand der bürgerlichen Gesellschaft darstellten.[6] Hegel kam auf diesem Wege zu der Erkenntnis, daß sich die bürgerliche Gesellschaft aufgrund ihrer privaten Bedürfnisbefriedigung stattfindenden Tauschbeziehungen in einem spannungsreichen Zustand befand und sich wie ein wildes Tier verhielt. Die bürgerliche Gesellschaft mußte an sich zugrunde gehen, wenn sie nicht durch eine strenge Beherrschung zahm gemacht werde.[7]

Aufgrund der wachsenden Einsicht in den ökonomischen Zusammenhang der bürgerlichen Gesellschaft und ebenso wegen der durch Napoléon vorangetriebenen Möglichkeit, auch in den deutschen Ländern einen bürgerlichen Staat zu errichten, war Hegel von der radikalen Position, den Staat zu überwinden, abgewichen und trat nunmehr für einen starken Staat ein, der die gegeneinander gerichteten Partikularinteressen der Einzelnen durch Autorität und Entschlossenheit zusammenzuhalten verstand. Ein souveräner Staat sollte über die Geschäfte der Einzelnen wachen. Schon Hobbes hatte die Metapher des wilden Tieres benutzt. Nur waren für ihn die Menschen von Natur aus Wölfe, während für Hegel die Metapher auf das sich blind bewegende ungeheure System von Gemeinschaftlichkeit, d.i. die bürgerliche Gesellschaft, bezog.

Die Ähnlichkeiten der politischen Theorie des jungen Hegel mit der von Hobbes gehen deshalb nicht weit. Während der Leviathan einen Staat mit absolutistischer Gewalt darstellte, der seine Gewalt zur Erzwingung von Gehorsam auch offen zur Schau stellen mußte, sprach Hegel von einem Vernunftstaat, in dem das bürgerliche Gesetz regierte: Die Vernunft, nicht die Gewalt sollte das Gesetz machen. Die strenge Beherrschung und Bezähmung der besonderen, partikularen Sphären durch das Eintreten der Staatsgewalt zum Zwecke ihres Erhaltes sollte so unscheinbar als möglich vor sich gehen. Die Staatsgewalt sollte weniger Gehorsam erzwingen, als zwischen den Sphären als vermittelnde Instanz auftreten, die Auswege und Lösungen findet, durch die aber die Freiheit des Gewerbes nicht eingeschränkt werde und mit denen alle Sphären der bürgerlichen Gesellschaft in Einklang zu bringen wären.[8]

Die Vernunft, nicht die Gewalt sollte das Gesetz machen. Die strenge Bezähmung der partikularen Sphären durch die Staatsgewalt sollte so unscheinbar als möglich vor sich gehen.

Hegel besaß verglichen mit Hobbes den tieferen Einblick in die ökonomischen Zusammenhänge, was damit zu erklären ist, daß die kapitalistischen Verhältnisse in dem Zeitraum von Hobbes zu Hegel gewaltig vorangeschritten waren. „Zwischen Hobbes und Hegel liegt (...) der Zeitraum, in dem der absolutistische Staat die ökonomischen Kräfte des Kapitalismus entfesselt und in der die politische Ökonomie einige der Mechanismen des kapitalistischen Arbeitsprozesses enthüllt hatte. Hegel hatte sich einem Studium der politischen Ökonomie gewidmet. Seine Untersuchung der bürgerlichen Gesellschaft stieß bis zur Grundstruktur der modernen Gesellschaft vor und lieferte eine ausgeführte kritische Analyse, während Hobbes zu einer intuitiven Einsicht gelangte und sich ihrer bediente.[9]"

Wenn er sich auch beeinflußt zeigte, hatte Hegel dennoch an dem Liberalismus von Adam Smith etwas auszusetzen. Keine schützende Hand – ob sichtbar oder unsichtbar – würde über die bürgerliche Gesellschaft gehalten, wenn sie nicht selbst dafür sorgte, daß der Staat diese Funktion übernahm und das laissez faire, laissez aller einschränkte.[10] Statt aber den theoretischen Versuch zu unternehmen, die bürgerliche Gesellschaft in wirklicher Allgemeinheit aufzuheben, beabsichtigte Hegel in allen seinen theoretischen Anstrengungen, die bürgerliche Gesellschaft im Staat aufzubewahren. Er begann zunächst damit, ein ausgefeiltes System von Zucht und Ordnung zu affirmieren.

„Die Suche nach der wahren Allgemeinheit endet somit bei einer Gesellschaft, die strengster Zucht und militärischer Ausbildung unterliegt. Die wahre Einheit zwischen Individuum und allgemeinem Interesse, die Hegel als einziges Ziel des Staates forderte, hat zu einem autoritären Staat geführt, der die anwachsenden Antagonismen der individualistischen Gesellschaft unterdrücken soll."[11]

Die Ansicht, daß die Existenz eines autoritären Staates, der das blinde Schicksal der bürgerlichen Gesellschaft: einer Anarchie der gegeneinander gerichteten Partikularinteressen ausgesetzt zu sein – im richtigen Lot halte und die soziale Sprengkraft unterbände, erfuhr ab 1806 mit der Phänomenologie des Geistes einige Abmilderungen. Während Napoléons Truppen in Anmarsch waren, stand Hegels Phänomenologie des Geistes in Jena kurz vor der Vollendung. Es heißt, Hegel habe die letzten Sätze geschrieben, als der Donnerhall der französischen Kanonen aus der Ferne schon zu hören war. Den in Jena als Sieger einreitenden Napoléon beschrieb Hegel als die Weltseele zu Pferde. Seine Faszination gegenüber Napoléon riß auch nicht ab, als die französischen Truppen sein eigenes Haus geplündert hatten.[12]

Was aber Hegel affirmierte, war nicht eine sich abzeichnende Diktatur Napoléons, sondern eine neue Gestalt des Geistes. „Wir stehen in einer wichtigen Zeitepoche, einer Gährung", sagte Hegel zum Abschluß seiner Vorlesung in Jena, „wo der Geist einen Ruck gethan, über seine vorige Gestalt hinausgekommen ist und eine neue gewinnt. Die ganze Masse der bisherigen Vorstellungen, Begriffe, die Bande der Welt, sind aufgelöst und fallen wie ein Traumbild in sich zusammen. Er bereitet sich ein neuer Hervorgang des Geistes. Die Philosophie hat vornämlich seine Erscheinung zu begrüßen und ihn anzuerkennen, während Andere, ihm unmächtig widerstehend, am Vergangenen kleben und die Meisten bewußtlos die Masse seines Erscheinens ausmachen. Die Philosophie aber hat, ihn als das Ewige erkennend, ihm seine Ehre zu erzeigen."[13]

Die Idee eines vernünftigen, d.h. sittlichen Staates nahm für Hegel nunmehr realistische Züge an. Von einer vernünftigen Autorität zu einer Autorität der Vernunft habe sich endgültig die Funktion des Staates gewandelt, welcher immer weniger ein mechanisches Räderwerk darstellte und immer mehr einem organischen Gebilde zu gleichen begann. Der Begriff der Sittlichkeit nahm den Gedanken der Vermittlung zwischen Allgemeinem und Besonderen in sich auf und brachte die Idee der Versöhnung hervor, in der die bürgerlichen Individuen vom Staat sowohl durchdrungen, als auch Teil desselben wurden und deshalb auf ihre eigene Autonomie nicht zu verzichten brauchten, solange sie sich als Staatsbürger, d.h. vernünftig zueinander verhielten. Die Grundlage für diese begriffliche Entfaltung war die politische Entwicklung in Europa, die mit der Französischen Revolution angeschoben worden war und zu zahlreichen Revolutionskriegen geführt hatte, in die durch das revolutionäre und napoléonische Frankreich eine Reihe von monarchischen Staaten wie Preußen, Österreich, Rußland, Württemberg, Bayern u.a. verwickelt wurden.

Der Begriff der Sittlichkeit nahm den Gedanken der Vermittlung zwischen Allgemeinem und Besonderen in sich auf und brachte die Idee der Versöhnung hervor.

1815 unternahmen alle involvierten politischen Mächte den Versuch, Europa politisch und unter völkerrechtlichen Bedingungen neu zu ordnen. Auf dem Wiener Kongreß beschlossen die Mächte, sich gegenseitig nach den festgelegten territorialen Grenzen als souveräne Staaten anzuerkennen. Für die deutschen Länder auf dem ehemaligen Gebiet des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, deren Zusammenschluß fortan Deutscher Bund genannt wurde, beschloß man eine föderative Bundesverfassung, in die viele fortschrittliche Elemente der bürgerlich-liberalen Bewegung aufgenommen wurden. 34 souveräne Staaten und vier freie Reichsstädte gehörten dem Deutschen Bund an, die sich alle gemäß der Wiener Bundesakte (Artikel 13) dazu verpflichteten, landständische Verfassungen zu verabschieden.[14] Diese Verfassungen sollten die Sicherheit des Privateigentums und die formale Rechtsgleichheit aller vor dem Gesetz gewährleisten. Sie stellten nach innen mehr oder weniger wirtschaftsliberale Binnenräume her, sollten aber die Staatsgewalt trotz der Verfassungen im monarchischen Prinzip vereint lassen (Artikel 57).

Das Königreich Württemberg war der erste monarchische Staat, der mit seinen Landständen über eine Verfassung in Verhandlung trat. Auch der preußische Staat versprach die Repräsentation des Volkes im Staat durch eine Verfassung, die allerdings auf sich warten ließ. Preußen wandelte sich in der folgenden Zeit zwar zu einem sehr liberalen Staat bezüglich des wirtschaftlichen Verkehrs, die politischen Reformen beschränkten sich aber lediglich auf die Wiederherstellung und Ausweitung des Verwaltungsapparats. Eine ständische Beteiligung am Staat wurde vom liberalen Beamtentum gefürchtet, weil sie, einigen Erfahrungen Hardenbergs zufolge, der Reaktion Auftrieb gegeben hätte.[15] Diese Ungereimtheiten im Staate Preußen beeindruckten Hegel allerdings, der 1818 seine Lehrtätigkeit in Heidelberg beendete und an die Berliner Universität in den preußischen Staatsdienst überwechselte, kaum.

In der Rechtsphilosophie von 1821 hieß es endlich, der bürgerliche Staat sei die Wirklichkeit der sittlichen Idee.

Die Ungereimtheiten entsprachen den akzidentellen Mängeln, aber Hegel wollte die allgemeine und vernünftige Substanz des modernen Staates affirmieren und abstrahierte begrifflich von diesen Mängeln. Dem Prinzip nach entspreche der bürgerliche Staat dem Medium der Freiheit. In der Rechtsphilosophie von 1821 hieß es endlich, der bürgerliche Staat sei die Wirklichkeit der sittlichen Idee. Vielleicht dachte Hegel sogar, ähnlich wie viele aus dem liberalen Beamtentum, daß der wenig liberale und demokratische Staat Preußens unter der Führung eines Monarchen, der das Tüpfelchen über dem I verkörperte und oft nichts weiteres mehr zu tun haben sollte, als mit seinem Namen Gesetze, Erlasse usw. zu unterschreiben,[16] einigermaßen perfekt auf seinen wirtschaftsliberalen Binnenraum zugeschnitten war und man eine generelle politische Beteiligung des Volkes schon deshalb ausschließen müsse, um eine feudal-ständische Reaktion der rückständigen bäuerlichen Schichten zu verhindern.[17] Für diese Vermutung gibt es einigen Anlaß.

Die bürgerliche Gesellschaft benötigte nach Hegels Auffassung einen Staat mit einer konstitutionellen Verfassung, weil sie für sich alleine genommen keine wahre Gestalt der Freiheit verkörpern konnte. Die bürgerliche Gesellschaft – der wirtschaftsliberale Binnenraum – besaß aus sich heraus keine Standfestigkeit. Die Analyse der Antagonismen bürgerlicher Gesellschaft, die Hegel in der Jenenser Realphilosophie begonnen hatte, nahm in der Rechtsphilosophie konkretere Gestalt an. Die bürgerliche Gesellschaft stellte ein System allseitiger Abhängigkeit dar, in dem die Einzelnen ihre Bedürfnisbefriedigung privat und egoistisch regeln mußten.[18] Die Einzelnen waren aufgrund vorangeschrittener Arbeitsteilung aufeinander angewiesen.[19] Hegel machte deutlich, daß das Individuum nur zu sich selbst kommen konnte vermittels organisierter Arbeit – nicht nur der geistigen, sondern sogar hauptsächlich vermöge der materiellen – zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse.

Weil die Individuen ihre Bedürfnisbefriedigung egoistisch regeln mußten, entwickelte sich auf Basis von Konkurrenz ein Interessenkampf der Einzelnen, den Hegel als ein Wimmeln von Willkür beschrieb.[20] Aufgrund dieser Spannungen zwischen den einzelnen Partikularinteressen triebe die bürgerliche Gesellschaft über sich hinaus,[21] wenn nicht die Produktion und Reproduktion des gesellschaftlichen Ganzen gegen den naturwüchsigen und Chaos anrichtenden Kampf der entgegengesetzten partikularen Interessen gesichert würde. Es bedurfte hierzu einer Instanz, die als Anwalt des allgemeinen Interesses sich gegen das Partikularinteresse durchsetzte. „Der Staat wird verzweifelt als eine jenseits dieses Kräftespiels stehende Instanz angerufen."[22]

Diese Instanz mußte, um sich überhaupt gegen die Sphäre der Besonderheit glaubwürdig durchsetzen zu können, den alleinigen Zugriff auf das Gewaltmonopol besitzen und mit einigen repressiven Mitteln ausgestattet sein. So konstituierte sich das Allgemeininteresse als bürgerlicher Staat. Seine Aufgabe sollte darin bestehen, zwischen den Partikularinteressen zu vermitteln. Andernfalls drohte die bürgerliche Gesellschaft durch ihren naturwüchsigen Verlauf auseinanderzuklaffen. Ungehindert befand sie sich im Zustande permanenten industriellen Fortschritts und Bevölkerungsanstiegs.[23] Die Industrie erfaßte die allgemeinen Bedürfnisse der vielen Menschen und häufte riesige Reichtümer an, indem sie die Bevölkerung auf unterschiedliche Weise einzuspannen verstand: als Produzenten oder Konsumenten.[24]

Jene an die Arbeit gebundene Klasse wurde in Not und Abhängigkeit gehalten; sie war von den geistigen Vorteilen der bürgerlichen Gesellschaft ausgeschlossen; denn dadurch, daß ihr der materielle Zugang verwehrt blieb, führte ihre Vereinzelung durch den Fortschritt der Industrie zur Unfähigkeit der Empfindung und des Genusses. Die Einführung von Manufakturen und Maschinen in der Produktion erhöhte einerseits die Arbeitsproduktivität und damit die Anhäufung von Reichtum, andererseits verstärkte sie den Druck auf die Arbeiter, weil diese massenhaft durch die Maschinen ersetzt und unter die Armutsgrenze gedrückt, oder aber zu erhöhter Produktivität und Leistungssteigerung angehalten und verheizt wurden. Die Maschine bestimmte den Arbeitsrhythmus. Weil sich die Gesamtgröße lebendiger Arbeit im Produktionsprozeß verringerte, verloren auch die Waren und damit ebenso auch die Arbeitskraft an Wert. Der Arbeiter, der seine Arbeit behielt, mußte schneller, länger und insgesamt effizienter arbeiten, um seine Subsistenz zu sichern.[25]

Eine große Masse der durch materielle Armut in Abhängigkeit gehaltenen Menschen sank aber unter das Niveau, das zur Erhaltung der Existenz notwendig war. Der Pöbel ging daraus hervor – ein Stand, wie Hegel schrieb, dem das Rechtsgefühl und die menschliche Würde verlustig ging. So entstehe im Pöbel das Böse: Kräfte, die ihr Recht auf Leben in der Gesellschaft mit naturrechtlichen Mitteln, also notfalls mit Gewalt verwirklichten. Der Pöbel stellte die bürgerliche Gesellschaft in Frage und war folglich eine Gefahr für sie. Der Mangelzustand, dem ein Teil der Bevölkerung in der modernen Gesellschaft ausgesetzt war, entsprach deshalb der Form des Unrechts.

„Es kommt hierin zum Vorschein, daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d.h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaße der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern."[26]

Die wichtigste Frage war, wie sich das Problem der Armut beseitigen ließe. Denn es war ein der bürgerlichen Gesellschaft inhärentes Problem, ihre eigene Dialektik, durch welche die bürgerliche Gesellschaft über sich hinausgetrieben wurde.[27] – Marx schrieb etwas später in diesem Zusammenhang mit einer gewissen Faszination für die revolutionäre Sprengkraft dessen, daß die bürgerliche Gesellschaft ihre eigenen Totengräber produziere und die alte Welt mit der neuen bereits schwanger gehe. Im Gegensatz zu Marx wollte jedoch Hegel die destruktive Dialektik der bürgerlichen Gesellschaft nicht entfesseln, sondern das Problem immanent lösen, die Dialektik stillstellen. Der Entstehung von Ungleichheit durch das Kapital galt es einen Riegel vorzuschieben, ohne der Akkumulation des Kapitals im Wege zu stehen.

Eine vermeintlich naheliegende Lösung des Problems verwarf Hegel gleich wieder: wenn die reichen Klassen einen Teil ihres Reichtums in öffentliches Eigentum überführten, so daß es den Armen zukommen könnte, wäre zumindest der Mechanismus, der die Armen zum Pöbel machte, verhindert. Aber die Reproduktion ihres Lebens wäre nicht mehr durch die Arbeit vermittelt, „was gegen das Prinzip der bürgerlichen Gesellschaft und des Gefühls ihrer Individuen von ihrer Selbständigkeit und Ehre wäre".[28] Das Individuum konnte, von Almosen lebend, kein durch die Arbeit vermitteltes Selbstbewußtsein entfalten und blieb somit im Stande der Unfreiheit. Denn die allgemeine Freiheit war nur abstrakt verwirklicht als Recht des Eigentums,[29] das in der Realität nicht von allen verwirklicht werden konnte.

Derjenige, der kein Eigentum besaß und durch die inhärenten Mechanismen der bürgerlichen Gesellschaft von der Möglichkeit, Eigentum zu schaffen, sich immer mehr entfernte, hatte noch die Möglichkeit, mit anderen in einem fremden Land eine Kolonie zu gründen und eine neue bürgerliche Gesellschaft zu schaffen.[30] Die Kolonisation war aber nur eine Aufschiebung desselben Problems auf Zeit, bis die Bourgeoisie durch ihren Heißhunger, wie es bei Marx heißt,[31] einmal über die ganze Erdkugel getrieben wurde und sich überall eingenistet und die jeweiligen Verhältnisse modernisiert hatte.

Die Rechtspflege auf der Basis guter Gesetze, welche die Freiheit des Eigentums gewährleisteten, wurde durch die polizeiliche Vorsorge sichergestellt. Hegel nannte das Not- und Verstandesstaat

Die Kolonisation war keine Lösung des Problems. Hegel entfaltete deshalb den begrifflichen Zusammenhang der gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen, die den Einzelnen versittlichten, indem sie aus ihm einen guten Staatsbürger machten. Damit die bürgerliche Freiheit durch den Pöbel und durch die konkurrierenden Bürger nicht zerstört wurde, mußte die Unantastbarkeit des Rechts auf Eigentum aber nicht nur durch Instanzen, die äußerliche Zwänge auf die Einzelnen ausübten, geschützt, sondern vermöge bestimmter Institutionen im Einzelnen vermittelt werden. Die Polizei war eine solche Institution. Die Rechtspflege auf der Basis guter Gesetze, welche die Freiheit des Eigentums gewährleisteten, wurde durch die polizeiliche Vorsorge sichergestellt.[32] Hegel nannte das Not- und Verstandesstaat.

Das soziale Gefüge der bürgerlichen Gesellschaft wurde durch die Polizei vor den antagonistischen Interessen der Produzenten und Konsumenten geschützt. Sie garantierte durch ihr Erscheinen zwar lediglich eine äußere Ordnung, verhinderte aber Verbrechen und die weniger verbrecherische, aber den Ablauf der öffentlichen Ordnung störende Willkür des Bösen und diente somit auch dem Schutz der Massen.[33] Ihre Mittel waren die des Zwangs und der Strafe auf der Basis des bürgerlichen Gesetzes.[34] Die Strafe stellte das Recht, das verletzt wurde, insofern wieder her, als dem Individuum durch die Strafe gezeigt wurde, daß es sich nur innerhalb des bürgerlichen Rechts frei bewegen durfte. Der Zwang war also nur dann rechtlich, „wenn er geübt wird, um das Recht gegen den Einzelnen geltend zu machen".[35]

Das Recht galt als objektiver Normenbestand, das als Heteronomie auf die subjektive Gesinnung der Einzelnen, auf die Moralität einwirkte. Blieb der Zwang jedoch nur äußerlich, korrespondierte er nicht mit einer moralischen Einstellung im Menschen, die mit dem Zwang versöhnlich stimmte, so durfte der Zwang niemals wegfallen. Er konnte aber nicht überall zur Stelle sein. Hobbes hatte den riesigen Kontrollapparat eines Gewaltstaates affirmiert, der grundsätzliches Mißtrauen gegenüber seinen Bürgern, die ohne den Zwang in ihr Wolfsgehabe zurückgefallen wären, hegen mußte. Hegel dagegen wußte um die Gefahren einer rein äußerlichen Ordnung: sie war mit den gefährlichen Zuckungen[36] permanent konfrontiert. Entweder war es möglich, die äußere Ordnung nach innen, innerhalb der moralischen Verfassung des Individuums fortzusetzen, oder es bedurfte der Aufrechterhaltung permanenter Gewaltandrohung eines autoritären Staates. Letzteres hätte aber die bürgerliche Freiheit vernichtet und den Despotismus zur Folge gehabt.[37]

Die politische Gesinnung der Bürger ging aus den im Staat existierenden Institutionen hervor; das Autoritätsbewußtsein als Einsicht in die Notwendigkeit wurde von Hegel als wirkliche Freiheit begriffen.

Der Zwang als absoluter hatte nichts Wahres oder Reelles, wenn er für sich blieb. Er mußte also mit dem freien Willen der Einzelnen korrespondieren und die Verinnerlichung des Rechts bewirken können. Das machte den Unterschied zwischen reinem Zwang und dem Begriff der Sittlichkeit aus.[38] Erst das sittliche Individuum hätte die Notwendigkeit des Zwangs eingesehen, nach innen fortgesetzt, so daß er nicht mehr als absolut Äußeres in Erscheinung treten müßte. Die Verinnerlichung der Legalität war eine Bewegung „von oben nach innen", „vom autoritären Müssen zum autonomen Sollen",[39] durch welche die Autorität des Staates in der psychischen Konstitution, als inneres Gemeinwesen sich fortsetzte. Als disziplinierter Bürger, der seine Pflicht gegenüber dem bürgerlichen Staat anerkannte, konnte der Einzelne somit an diesem Staat partizipieren. Die politische Gesinnung der Bürger ging aus den im Staat existierenden Institutionen hervor; das Autoritätsbewußtsein als Einsicht in die Notwendigkeit wurde von Hegel als wirkliche Freiheit begriffen.[40]

Hegel maß in diesem Kontext den Institutionen Korporation und Familie als den zwei sittlichen Wurzeln des Staates[41] eine wesentliche Funktion der Disziplinierung bei. Dort wurden den Einzelnen die Tugenden zur Bindung an die Allgemeinheit vermittelt. Standesehre besaß nur derjenige, welcher Mitglied einer Korporation war und das von der Allgemeinheit anerkannte Allgemeine anerkannte,[42] welcher also sich den verallgemeinernden Mechanismen, dem disziplinatorischen Einfluß der Institutionen nicht entzog.[43] Die Korporation war eine ökonomische und politische Institution, die ihre historischen Wurzeln noch aus dem alten Zunftwesen besaß. Weil in England und Frankreich die Zerschlagung des Zunftwesens und die Aufhebung der Korporationen zur schlimmsten Erzeugung des Pöbels geführt hatten,[44] plädierte Hegel für die Erhaltung der Korporationen, um der Vereinzelung nicht Vorschub zu leisten. Ihre Aufgabe bestand in der Herstellung einer Allgemeinheit der partikularen Interessen in der Sphäre des Besonderen. Die Korporation war damit eine politische, und vor allem eine ökonomische Interessenvertretung der einzelnen Stände gegenüber dem Staat.[45] Die Korporation sollte vor allem den Einzelnen dazu veranlassen, für den uneigennützigen Zweck des Ganzen zu arbeiten und seine partikularen Interessen zugunsten der Allgemeinheit zurückzunehmen,[46] sofern sie nicht vernünftig waren.

Von ebenso versittlichendem Charakter war auch die Familie. Dadurch, daß historisch zwischen Staat und Individuum die bürgerliche Gesellschaft getreten war, wurden einige ursprüngliche Funktionen der Familie von der bürgerlichen Gesellschaft übernommen. Im Feudalismus war der oikos – die Ökonomie des ganzen Hauses – noch jeweils durch die Familie repräsentiert gewesen. Die bürgerliche Gesellschaft hatte nunmehr den oikos aufgrund der Zunahme von Komplexität, Arbeitsteilung und abstraktem Tauschprinzip absorbiert.[47] Produktions- und Reproduktionssphäre waren folglich auseinandergefallen, ein System allseitiger und undurchsichtiger Abhängigkeit entstand. Die Familie übernahm darin – auf die Ebene der Sentimentalität herabgesetzt – die Aufgabe der sittlichen Erziehung und Bildung: „sie bildet die Charaktere aus, durch die das Individuum ein Glied des Staates als der 'objektiven' Sittlichkeit werden kann; sie ist die erste, noch unmittelbare und natürliche Gestalt der objektiven Allgemeinheit, in der die 'subjektive Besonderheit' aufgehoben ist, der 'sittliche Geist' als unmittelbarer und natürlicher."[48]

Das Resultat der Versittlichung hieß für Hegel vom Standpunkt des Einzelnen betrachtet, daß man das Allgemeine wollen müsse. - Hegel hatte in dem Augenblick, in dem der bürgerliche Staat in die Wirklichkeit getreten war, die Dialektik abgebrochen.

Das Resultat der Versittlichung hieß für Hegel vom Standpunkt des Einzelnen betrachtet, daß man das Allgemeine wollen müsse. Keinen Unterschied sollte es mehr geben in der Wahrnehmung des Allgemeinen und Besonderen. Das meinte Freiheit: daß das Subjekt keinen Zwang mehr von außen verspürte, weil es diesen verinnerlicht hatte. Solche Freiheit wäre jedoch nur verwirklicht, wenn auch die Gleichheit der Menschen verwirklicht wäre. Hegel wußte aber, daß die modernen Staaten die höchste konkrete Ungleichheit hervorbrachten. Gleichheit war im Staatsleben etwas völlig Unmögliches, schrieb er.[49] In einem gesetzlich geordneten Staat herrschte das Allgemeine als solches. Aber trotzdem behauptete Hegel, daß in den modernen Staaten um so größere Freiheit verwirklicht wurde.[50] Es gab keine höhere Vernunft als jene, die der Staat für Recht anerkannte.[51]

Hegel hatte in dem Augenblick, in dem der bürgerliche Staat in die Wirklichkeit getreten war, die Dialektik abgebrochen. Das Vernünftige sei wirklich und das Wirkliche sei vernünftig geworden, heißt es in der Vorrede zur Rechtsphilosophie.[52] – Man muß Hegel zugute halten, daß er nicht dafür verantwortlich zu machen ist, daß manch einer diese umstrittene Äußerung buchstäblich genommen hat und Hegel lediglich als preußischen Staatsphilosophen einsortierte, der seinen Frieden mit der Welt geschlossen hatte. Man darf dabei nicht überlesen, daß Hegel den bürgerlichen Staat als die Wirklichkeit der sittlichen Idee bezeichnete,[53] und die Idee nahm zunächst nur als Begriff reale Gestalt an. Zur Bestimmung der Idee des Staates mußte man nicht einen besonderen Staat in Betracht ziehen, schrieb Hegel. Es reichte aus, die Idee für sich zu betrachten. Schließlich stellte man fest, daß in jedem empirischen Staat, der zu den modernen zu zählen wäre, ein Teil dieser Idee bereits entäußert war.[54]

Hegel dürfte hierbei nicht nur den preußischen Staat gemeint haben. Ebenso dürfte er das Königreich Württemberg vor Augen gehabt haben, dessen König Friedrich I. als erster Landesfürst auf dem deutschen Gebiet 1815 einen Staat mit repräsentativer Verfassung errichten wollte und mit der Ständeversammlung des Königreichs darüber verhandelt hatte. Hegel schrieb damals eine Beurteilung der Verhandlungen, in der er die aufgrund finanzieller Privilegien am ancien régime klebenden Landstände kritisierte und Partei für das progressive Vorhaben Friedrich I. ergriff.[55] – Liest man deshalb jene umstrittene Äußerung aus der Vorrede der Rechtsphilosophie als einen windigen und gewitzten Satz, dessen wahrer Kern sich erst in der Interpretation offenbarte,[56] dann erhält die Aussage plötzlich eine postulative Bedeutung: was vernünftig ist, muß wirklich werden. – Was wirklich ist, muß vernünftig werden.[57] Daß Hegel den preußischen Staat dennoch verteidigte, obwohl in ihm die bürgerliche Emanzipation noch gar nicht vollendet war, lag mit Sicherheit daran, daß er jenseits des bürgerlichen Staates kein historisches Subjekt erblicken konnte, daß die Errungenschaft der Freiheit in höherer Allgemeinheit hätte aufheben können.[58] Statt dessen sah er in den Volksmassen die Gefahr der Willkür am Walten, vor der man die bürgerlichen Errungenschaften verteidigen mußte.

Für Hegel waren die Volksmassen jener Teil des Staates, der kein Bewußtsein über seinen Willen besaß. Statt dessen sah er in den Volksmassen die Gefahr der Willkür am Walten, vor der man die bürgerlichen Errungenschaften verteidigen mußte.

Für Hegel waren die Volksmassen jener Teil des Staates, der kein Bewußtsein über seinen Willen besaß. „Zu wissen, was man will, und noch mehr, was der an und für sich seiende Wille, die Vernunft, will, ist die Frucht tiefer Erkenntnis und Einsicht, welche eben nicht die Sache des Volks ist."[59] Die vielen Einzelnen, die von den staatlichen Organisationen und Institutionen gar nicht oder nur am Rande erfaßt wurden, waren für Hegel eine formlose Masse, die keinen direkten Einfluß auf die Staatsgeschäfte haben durfte, weil es nur wild und fürchterlich ausginge, in Tyrannei enden könnte. Bis ans Ende der Geschichte hatte Hegel die menschlichen Leidenschaften, wegen derer auf die subjektive Vernunft kein Verlaß war, für eine außerhalb der empirischen Individuen wohnende, listige Vernunft instrumentalisiert: alles ging schließlich aus dem Gegeneinander der einzelnen Leidenschaften vernünftig hervor.[60]

Der bürgerliche Staat sollte jetzt aber dafür sorgen, daß weiteres Gegeneinander zu nichts Neuem mehr oder gar in das Chaos führte. Die leidenschaftlichen Einzelnen durften deshalb nicht als Vereinzelte machen dürfen, was sie wollten. Hegel hatte den Staat so konzipiert, daß sie nirgends direkten Einfluß hatten. Die einzelnen Interessen blieben in der Sphäre des Rechtes unberücksichtigt. Einzig die durch die Institutionen verallgemeinerten, d.h. organisierten Interessen der Besonderheit, die deshalb immer schon halb versittlichte waren, wurden berücksichtigt.[61] Die staatliche Rechtssphäre war für Hegel einerseits die Garantie, daß der Einzelne zu seinem bürgerlichen, sittlichen Recht kam, andererseits aber erfüllte sie auch die Funktion eines Katalysators, der dem Volk seine Souveränitätsrechte minderte, d.h. aberkannte. Die Volksvertretung erfüllte einzig den Zweck, als Vermittlungsorgan „das Volk wissen zu lassen, daß es gut regiert wird"[62].

Hinter Hegels Angst vor der Willkür des Volkes, die ihn zum Abbruch der Dialektik, d.h. zur Apologie des bürgerlichen Staates in dieser Form veranlaßte, standen zwei politische Erfahrungsgehalte. Zum einen war es die Schreckensherrschaft Robbespierres während der Französischen Revolution in den Jahren 1793 und 1794. – Das radikale Kleinbürgertum, d.i. die Volksmasse hatte die Macht errungen und ihren Terror ausgebreitet. Der revolutionäre Wandel hatte vorübergehend die Gestalt einer Despotie angenommen. Jakobiner und Sansculotten waren dafür maßgeblich verantwortlich. Während dieser Phase des terreurs wurden nicht nur zahlreiche politisch Verdächtige auf den Straßen verhaftet und hingerichtet, sondern der Terror richtete sich hauptsächlich gegen die neu aufgekommene Aristokratie des Handels- und Finanzkapitals, gegen die Großbourgeoisie, die sämtliche lukrativen Betriebe aufzuzehren begann (Kapitalkonzentration) und viele noch unabhängige Handwerker in die Lohnarbeit entließ.[63]

Das Kleinbürgertum radikalisierte sich aufgrund der Angst vor der Bedrohung der ökonomischen Existenz; seine Schreckensherrschaft im Konvent richtete sich gegen die viel besitzenden Klassen und deren Interessenvertretung, die Girondisten. Ausschüsse, Komitees und Institutionen wurden von ihren Anhängern gesäubert. Die Großbourgeoisie hatte ihren ökonomischen Einfluß durch die Anbindung an die absolutistische Monarchie erhalten, indem sie durch die königliche Vergabe von Monopolen in der Rüstungsproduktion, im Luxushandel mit dem Hof und im Geldhandel privilegiert war. Aufgrund dessen hatte im ancien régime das Handelskapital die industrielle Produktion beherrscht und war unter feudalen Produktionsverhältnissen zu ökonomischem Einfluß gelangt, der in der Phase des terreurs radikal bekämpft wurde. Die Großbourgeoisie erlangte erst 1794 nach dem Sturz Robespierres ihren Einfluß im Konvent zurück. Der Terror hatte seine geschichtliche Aufgabe: die Zerschlagung der feudalen Produktionsverhältnisse, erfüllt.[64]

In der Jakobinerherrschaft hatte sich ein Partikulares zum Allgemeinen erhoben und gab sein besonderes Interesse als absolutes aus. Das Schafott – Symbol der Freiheit – wurde zum sichtbarsten Zeichen der neuen Unterdrückung.

In der Jakobinerherrschaft hatte sich ein Partikulares zum Allgemeinen erhoben und gab sein besonderes Interesse als absolutes aus. Sie war eine höchst zentralisierte Minderheitsregierung gewesen, der zugleich ihre soziale Basis verlustig gegangen war.[65] Für Hegel waren ihre Taten die der Tugend und Gesinnung, die alles und jeden verdächtigte, worin sie sich selbst, ihre eigene Gesinnung, nicht erkannte; es war ein Schrecken ohne gerichtliche Formen, der als Bestrafung einzig den Tod kannte.[66] Hegel kritisierte, daß der Terror sich in einem bedeutungslosen Sterben erschöpfte, in der Liquidation alles Nicht-Identischen, worin die Gesinnung alles übrige mit sich identisch machte. Die Allgemeinheit, die hier entstand, sei durch die sich terroristisch verhaltene Besonderheit erzwungen worden und deshalb unwahr. Das Schafott – Symbol der Freiheit – wurde zum sichtbarsten Zeichen der neuen Unterdrückung.

Die Gestalt der Freiheit war also nicht abgeschlossen. Für Hegel war es notwendig, daß der Geist vermöge der Reflexion sich seiner selbst gewiß werde und in die Sphäre der Moralität und Legalität, in ein neues Stadium der Freiheit überginge. Die vollendete vernünftige Freiheit sollte schließlich ihre Wirklichkeit in der Gestalt des bürgerlichen Staates finden, der die Einhaltung des für alle geltenden Rechts garantieren konnte. Der Terror der absolut gewordenen Freiheit, die scheinbar ihre eigene Wirklichkeit sinnlos zerstört hatte, veranlaßte aber Hegel zu der konstitutionellen Variante der Staatsverfassung, in der er keinen radikalen Schlußstrich unter die feudalen Verhältnisse zog, sondern den Geist der Restauration aufnahm.[67] Die absolute Freiheit sei durch die Auflösung des alten Ständewesens zustande gekommen, wodurch der Einzelne seine versittlichende Schranke verloren habe.[68] Hegel wollte deshalb die Stände nicht als aufgelöste sehen, sondern als in die Korporationen überführte.

Die Personen, die den einzelnen Ständen angehörten, wären somit der verallgemeinernden Mechanismen ihrer besonderen Interessen nicht entledigt. Hegels konstitutionelle und korporative Staatsvariante war mithin die philosophische Antwort auf das historische Spektakel der Schreckensherrschaft, mit der er eine Wiederholung in den deutschen Ländern ausschließen wollte.

1817 verbrannten die reaktionären Burschenschaften auf ihrem Wartburgfest demonstrativ den code napoléon. Hegel war darüber wenig begeistert. Er sah darin zu Recht eine symbolische Handlung für aufkommendes Deutschtum.

Viel aktueller war jedoch der zweite Erfahrungsgehalt, der Hegel Angst vor der Willkür der Volksmassen einflößte. 1817 verbrannten die reaktionären Burschenschaften auf ihrem Wartburgfest demonstrativ den code napoléon. Die deutsch-nationale Befreiungsbewegung, an deren Spitze die Burschenschaften standen, wollte zugunsten einer völkischen Nationenbildung jene mit Napoléon verbundenen fortschrittlichen Momente des bürgerlichen Rechts rückgängig machen. Hegel war darüber wenig begeistert. Er sah darin zu Recht eine symbolische Handlung für aufkommendes Deutschtum, das eine Freiheitsbewegung ohne fortschrittliche, d.h. freiheitliche Momente darstellte. Hegel schrieb: „Daß man bei einer feierlichen Gelegenheit den Code Napoléon verbrannt hat, kann als eine traurige Erscheinung unter unserer Jugend betrachtet werden. (...) Der Code Napoléon enthält jene großen Prinzipien der Freiheit, des Eigentums und der Beseitigung alles dessen, was aus der Feudalzeit überkommen ist."[69]

Hegel war der Auffassung, daß man nicht hinter das bürgerliche Gesetzbuch zurückfallen dürfe, nur weil es aus Frankreich importiert worden war. Das verletzte die Prinzipien der Vernunft und brachte schlicht zum Ausdruck, daß diese Volksbewegung nicht wußte, was sie wollte, was zu ihrem Besten diente, was die Vernunft wollte.[70] – Der Wunsch nach einem völkischen Krieg, der nach Hegels Argumentation gewiß kein glücklicher gewesen wäre, wurde unverhohlen in Teilen dieser Bewegung offen ausgesprochen; er sollte zur Herstellung der deutschen Einheit führen. Von dieser Bewegung gingen auch Bücherverbrennungen und Pogrome gegen Juden aus. In der national-liberalen Befreiungsbewegung kam ein komplexes Ressentiment-Bewußtsein gegen das schlicht Fremde zum Ausdruck, das mit einer völkischen Identität in Einklang zu bringen versucht wurde.

„Dort wurde viel von Freiheit und Gleichheit gesprochen, aber es war eine Freiheit, die das althergebrachte Vorrecht einzig der germanischen Rasse sein sollte und eine Gleichheit, die allgemeine Armut und Entsagung bedeutete, Kultur wurde als Besitz der Reichen und Ausländer betrachtet, dazu angetan, das Volk zu korrumpieren und zu verweichlichen. Franzosenhaß ging mit dem Haß gegenüber Juden, Katholiken und 'Adligen' einher."[71]

Aufgrund der Ermordung des mutmaßlichen russischen Spions Kotzebues durch Burschenschaftler erfolgten schließlich 1819 die Karlsbader Beschlüsse. Die Burschenschaften wurden verboten sowie allgemein liberale Einstellungen der Repression ausgesetzt, weil man hinter ihnen deutsche Jakobiner vermutete. Eine strenge Zensur wurde eingeführt, deren Tragweite ebenso zu berücksichtigen wäre, wenn Hegels umstrittener Satz, das Vernünftige sei wirklich geworden, zum Gegenstand heftiger Anfeindung wurde.

Der Abbruch der Dialektik war ein Gewaltstreich, in der die Theorie mit der Vernunft brach, um ihr in der Wirklichkeit dennoch zum Recht zu verhelfen.

Hegels Rechtsphilosophie läßt sich in diesem Kontext lesen als eine „Verteidigung des Staates gegen diese pseudo-demokratische Ideologie, in der er eine ernsthaftere Bedrohung der Freiheit als in der fortbestehenden Herrschaft der etablierten Autoritäten erblickte."[72] Der Abbruch der Dialektik widersprach der immanenten Logik seines Systems. Man kann ihm das vorwerfen und ihn mit Hilfe seiner eigenen Schlüsse kritisieren. Wirklich verstehen aber läßt sich diese Inkonsequenz im Denken Hegels nur, wenn man die konkrete historische Situation in selbiges mit einbezieht. Der Abbruch der Dialektik war ein Gewaltstreich, in der die Theorie mit der Vernunft brach, um ihr in der Wirklichkeit dennoch zum Recht zu verhelfen.

Auch Hobbes rechtfertigte einst den Leviathan für den Zweck, einen Bürgerkrieg zu beenden. Aber Hegels Rechtsphilosophie behielt im Gegensatz zu Hobbes' politischer Theorie auch noch Jahrzehnte später einen gewissen Einfluß auf verschiedene Kräfte des linken und rechten Spektrums, so daß die Kritik am Abbruch der Dialektik in dem Augenblick bedeutsam wurde, als Teile aus seiner Philosophie und aus dem historischen Kontext herausgerissen und auf gewandelte Verhältnisse apologisierend angewandt wurden, obwohl sie an Aktualität verloren hatten. Diejenigen, die das taten, konnte man mit Hegel kritisieren: Der Zeitkern der Wahrheit war verblichen.

Jenseits des bürgerlichen Staates war durch das Auftreten eines sich zunehmend organisierenden Industrieproletariates ein geschichtliches Subjekt erkennbar geworden, das Hegel durch Berichte lediglich als pauperisierte Masse aus England gekannt hatte.[73] 1824 wurden in England die Trade-Unions legalisiert. In den folgenden Jahren erkämpften sich die Arbeiter einige Verkürzungen des Arbeitstages sowie Schutzgesetze für Fabrikarbeiter. Zur Zeit der europaweiten Revolution von 1848 veröffentlichten Marx und Engels das Kommunistische Manifest. In Deutschland wurde 1862 der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein gegründet, die Internationale Arbeiterassoziation 1864 in London.

In den folgenden Jahren wurden Sozialistische und Sozialdemokratische Arbeiterparteien ebenso in England wie auch in Frankreich und Deutschland gebildet. Das Proletariat hatte sich in allen industriell fortgeschrittenen Ländern Europas seine eigenen Interessenvertretungen geschaffen. Die Pariser Kommune ließ in den Monaten März bis Mai des Jahres 1871 die negative Utopie der Aufhebung kapitalistischer Verhältnisse positive Gestalt annehmen. Niemand konnte sich mehr hinter den Antagonismen der kapitalistischen Gesellschaft verstecken, obwohl die Periode nach 1848 zugleich eine lange Periode der Reaktion mit blutigen Niederschlagungen gewesen war.

Die Affirmation von Hegels Abbruch der Dialektik seitens der Rechtshegelianer war also nicht mehr zeitgemäß. An Hegels Abbruch der Dialektik galt es nunmehr zu kritisieren, daß er einen Taschenspielertrick darstellte: Freiheitssicherung durch Freiheitsbeschränkung.[74] Die Legalität schützte zwar allgemein das gesellschaftliche Leben, aber ebenso schützte sie auch das destruktive Prinzip der kapitalistischen Produktionsweise, durch welches das Leben der Einzelnen permanent dem Schrecken ausgesetzt war. Die Sicherung der Freiheit war durch das Mittel der Legalität erfolgt, in dem, wie Adorno schreibt, „das Schlechte um seiner Objektivität willen recht behält und den Schein des Guten sich erborgt"[75].

Das Allgemeine trat in der Gestalt des Staates den Unterdrückten als Anwalt eines menschenfeindlichen Prinzips gegenüber.

Das Allgemeine trat in der Gestalt des Staates den Unterdrückten als Anwalt eines menschenfeindlichen Prinzips gegenüber. „Hegel bedarf der Emphase auf der Objektivität des Geistes wider die Einzelsubjekte, um eine Zufälligkeit zu bannen, die ihrerseits herrührt von der Brutalität des Allgemeinen, in dem das Besondere sich nicht wiedererkennt, weil jenes ihm bloß widerfährt."[76] Jene brutale Gewalt des Allgemeinen stellte für die Beherrschten eine viel zu große Konfrontation dar, als daß diese sich in ihr frei fühlen konnten. Die Institutionen, die das gesellschaftliche Dasein in objektivierte Standards preßten, waren Ausdrucksformen der neuen Herrschaftsformation, die sich den Mantel der Freiheit übergezogen hatte.[77] Die Maskierung beschränkter Freiheit der konkurrierenden Warenproduzenten als allgemeine Freiheit hatte ihren Zweck für den Erhalt der bürgerlichen Herrschaft. Die ökonomisch Tätigen mußten einerseits gehemmt werden in ihrem durch das System hervorgerufenen radikalen Egoismus, während andererseits die Unterdrückten zu einer Verzicht übenden Anpassung gebracht wurden, damit sie auf ein kollektives Handeln gemäß ihrer wirklichen Bedürfnisse verzichteten.[78]

Die bürgerlichen Partikularinteressen hatten unter dem Schleier des Allgemeinen Zugang zum staatlichen Gewaltmonopol erhalten. Der durchaus richtige Impuls bürgerlicher Philosophie, daß Freiheit auf dem Standpunkt des Besonderen nicht, sondern nur in der Allgemeinheit zu realisieren sei, wurde in der Wirklichkeit ad absurdum geführt, weil das Allgemeine nicht wirklich allgemein war. Der Staat existierte nunmehr als Klassenstaat, in dem die Versöhnung erpreßt wurde.[79] Der Staat erfüllte die einseitige Funktion, die Interessen der Bourgeoisie zu wahren.[80]

Für die subalterne Klasse, die nichts besaß außer ihre Arbeitskraft, war jenes Allgemeininteresse, das durch den Staat zum Ausdruck kommen sollte, reine Illusion. Der Staat mußte folglich in diesem Zusammenhang als Fessel sozialer Emanzipation erscheinen.

Die herrschende Klasse konkurrierte zwar untereinander, wenn es aber auf ihren Gemeinnutz ankam – auf den Erhalt und die Sicherung ihres Privateigentums – war sie sich erstaunlich schnell einig. Für die subalterne Klasse, die nichts besaß außer ihre Arbeitskraft, war jenes Allgemeininteresse, das durch den Staat zum Ausdruck kommen sollte, reine Illusion. Sie wurden durch den Staat von der Welt, deren Produzenten sie sind, ferngehalten. Der Staat mußte folglich in diesem Zusammenhang als Fessel sozialer Emanzipation erscheinen. Er befand sich in einem Dilemma. Die materielle Basis seiner Anerkennung liegt in der antagonistischen Gesellschaft nicht nur auf der Seite des Kapitals, sondern vielmehr auch auf der Seite der Lohnarbeit, weil die subalterne Klasse die Majorität in der Gesellschaft darstellt.

Die einseitige Gewaltanwendung gegen das Aufbegehren der Unterdrückten zehrte an dem Vorrat der Folgebereitschaft und verringerte die Legitimation der Herrschaft. Dieses Problem wurde um so akuter, je stärker der Staat auf die Anerkennung seiner Herrschaft auch durch das Proletariat angewiesen wurde, weil als Konsequenz des politischen Kampfes einer organisierten Arbeiterschaft immer größere Kreise der unteren sozialen Schichten das Wahlrecht zugesprochen bekamen. Es wurde somit immer wahrscheinlicher, daß die herrschende Klasse ihren Einfluß auf den Staat zur Sicherstellung des Privateigentums verlieren könnte. Der Erste Weltkrieg hat die proletarische Revolution in Europa verzögert, und der Faschismus hat sie in letzter Konsequenz zum Scheitern gebracht.



Anmerkungen:


[1] Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, §258, Zusatz.

[2] Hegel: Die Positivität der christlichen Religion (1795/96), in: Frühe Schriften, GS Bd. 1, Frankfurt a.M. 1971, S.190.

[3] „Die Idee der Menschheit voran, will ich zeigen, daß es keine Idee vom Staat gibt, weil der Staat etwas Mechanisches ist, so wenig als es eine Idee von einer Maschine gibt. Nur was Gegenstand der Freiheit ist, heißt Idee. Wir müssen also über den Staat hinaus! – Denn jeder Staat muß freie Menschen als mechanisches Räderwerk behandeln; und das soll er nicht; also soll er aufhören." – Hegel: Das älteste Systemprogramm des deutschen Idealismus (1796 oder 1797), in: Frühe Schriften, Werke Bd. 1, Frankfurt a.M. 1970, S. 234f.

[4] Vgl. Marcuse: Vernunft und Revolution, Frankfurt a.M. 1962, S. 23.

[5] „Fabriken, Manufakturen gründen gerade auf das Elend einer Klasse ihr Bestehen." – Hegel: Jenaer Systementwürfe III, GW Bd. 8, hrsg.v. Rolf-Peter Horstmann, Hamburg 1976, S. 270.

[6] Vgl. Hegel, a.a.O., S. 244.

[7] „Das Bedürfniß und die Arbeit in diese Allgemeinheit erhoben bildet so für sich in einem grossen Volk ein ungeheures System von Gemeinschaftlichkeit, und gegenseitiger Abhängigkeit; ein sich in sich bewegendes Leben des todten, das in seiner Bewegung blind und elementarisch sich hin und herbewegt, und als ein wildes Thier einer beständigen strengen Beherrschung und Bezähmung bedarf." – Hegel: Jenaer Systementwürfe I, GW Bd. 6, hrsg.v. Klaus Düsing u. Heinz Kümmerle, Hamburg 1975, S. 324.

[8] „(...) die Staatsgewalt tritt ein, und muß sorgen, daß jede Sphäre erhalten werde, ins Mittel treten; Auswege, neue Canäle des Verkauffs in andern Ländern aufsuchen – u.s.f. – die eine erschweren, insofern sie zu sehr zum Nachteil der andern übergreifft – Freyheit des Gewerbes, das Eingreiffen muß so unscheinbar als möglich seyn; denn es ist das Feld der Willkür – Schein der Gewalt muß vermieden werden; und nicht retten wollen, was nicht zu retten ist, sondern die leidenden Klassen anders beschäftigen – die ist die allgemeine Übersicht; der einzelne ist nur ins einzelne vergraben – Das Gewerbe wird freylich verlassen von selbst, – aber nicht Aufopferung dieser Generation, und Vermehrung der Armuth. – Armentaxen und Anstalten." – Hegel: Jenaer Systementwürfe III, a.a.O., S. 244f.

[9] Marcuse, a.a.O., S. 79.

[10] „Die Ordnung, die sich dem liberalen Denken als ein System konkurrierender, im Ganzen sich ausgleichender Kräfte darstellt, durch die das Glück der Menschen automatisch herbeigeführt wird, begreift Hegel nicht als den gültigen, dem Endstadium des gesellschaftlichen Fortschritts entsprechenden Zustand der Menschheit. Die bürgerliche Ordnung, in welcher der Geist die höchste Stufe seiner Entäußerung erreicht, ist vielmehr bloß 'gemeinte' Allgemeinheit, nicht die 'substanzielle'." – Negt: Die Konstituierung der Soziologie zur Ordnungswissenschaft, Frankfurt/Köln 1974, S. 34.

[11] Marcuse, a.a.O., S. 62.

[12] Vgl. Peter Heintel: Hegel. Der letzte universelle Philosoph, Göttingen 1970, S. 54.

[13] Hegel: Vorlesungen über Speculative Philosophie, in: Schriften und Entwürfe 1799-1808, GW Bd. 5, hrsg.v. Manfred Baum u. Kurt Rainer Meist, Hamburg 1998, S. 474f.

[14] Vgl.: Das Zeitalter der europäischen Revolution 1780-1848, Fischer Weltgeschichte Bd. 26, hrsg.v. Louis Bergeron, Fran?ois Furet und Reinhart Koselleck, Frankfurt 1969, S. 212ff.

[15] Vgl.: Bergeron, Furet, Koselleck (Hg.), a.a.O., S. 215.

[16] Vgl. Hegel: Rechtsphilosophie, §279, Zusatz. – „Es ist bei einer vollendeten Organisation nur um die Spitze formellen Entscheidens zu tun, und man braucht zu einem Monarchen nur einen Menschen, der 'Ja' sagt und den Punkt auf das I setzt; denn die Spitze soll so sein, daß die Besonderheit des Charakters nicht das Bedeutende ist. Was der Monarch noch über diese letzte Entscheidung hat, ist etwas, das der Partikularität anheimfällt, auf die es nicht ankommen darf." – Hegel, a.a.O., §280, Zusatz.

[17] Aus der Jenenser Realphilosophie geht hervor, wie Hegel die Bauern einschätzte: „[Der Bauernstand] macht im Kriege die rohe Masse aus; ein rohes blindes Thier, das in seiner Dumpfheit mit sich zufrieden, wenn ihm sein Recht nicht wiederfährt, sich nur in seine Einzelnheit reflectiert, und tükisch wird, – und wenn es losschlägt, als ein blindes tolles Element tobt, wie eine Wasserfluth, die nur zerstört, höchstens allgemeinen befruchtenden Schlamm absetzt, aber sich verlaüfft, ohne ein Werk zu stande gebracht zu haben." – Hegel: Jenaer Systementwürfe III, a.a.O., S. 268.

[18] Vgl. Hegel: Rechtsphilosophie, §187.

[19] „Die Arbeit des Individuums für seine Bedürfnisse ist ebensosehr eine Befriedigung der Bedürfnisse der anderen als seiner eigenen, und die Befriedigung der seinigen erreicht es nur durch die Arbeit der anderen." – Hegel: Phänomenologie des Geistes, Werke Bd. 3, Frankfurt a.M. 1986, S. 265.

[20] Hegel: Rechtsphilosophie, §189, Zusatz.

[21] Vgl. Hegel, a.a.O., §§182, 185.

[22] Th. W. Adorno: Drei Studien zu Hegel, Frankfurt a.M. 1974, S. 33.

[23] Vgl. Hegel, a.a.O., §243.

[24] Vgl. Hegel, a.a.O., §236.

[25] Hegel sieht „die Fortschrittlichkeit der Entwicklung der Produktivkräfte durch die kapitalistische Arbeitsteilung notwendig verknüpft mit der Entmenschlichung des Lebens des Arbeiters. 'Fabriken, Manufakturen gründen gerade auf das Elend einer Klasse ihr Bestehen', denn mit der Steigerung der Produktivität, der Mechanisierung der Arbeit wird die menschliche Tätigkeit selber inhaltsleer, abstrakt; das Bewußtsein der Menschen hängt von der Art ihrer Tätigkeit ab: Die Tendenz zur Industrialisierung, die sich durchsetzt, wenn die bürgerliche Gesellschaft in 'ungehinderter Wirksamkeit' sich befindet, führt zu einer Anhäufung der Reichtümer und gleichzeitig zur Verarmung einer großen Zahl der Menschen, die ihre Subsistenzmittel ausschließlich aus der Lohnarbeit gewinnen." – Negt, a.a.O., S.45f.

[26] Hegel, a.a.O., §245.

[27] Vgl. Hegel, a.a.O., §246.

[28] Hegel, a.a.O., §245.

[29] Vgl. Hegel, a.a.O., §208.

[30] Vgl. Hegel, a.a.O., §248.

[31] Vgl. Karl Marx, Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei, MEW Bd. 4, Berlin 1959, S. 465.

[32] Vgl. Hegel, a.a.O., §229.

[33] Vgl. Hegel, a.a.O., §§231f., 249.

[34] „Die Polizei mischte sich nicht nur in den Prozeß der Produktion und Verteilung ein, beschränkte nicht nur die Handelsfreiheit und den Profit, überwachte nicht nur Preise, Armut und Landstreicherei, sondern auch das Privatleben des Individuums, wo immer das öffentliche Wohlergehen beeinträchtigt werden konnte." – Marcuse: Vernunft und Revolution, a.a.O., S. 188.

[35] Hegel: Texte zur philosophischen Propädeutik, in: Nürnberger Schriften, Werke Bd. 4, Frankfurt a.M. 1970, S. 234.

[36] Hegel: Rechtsphilosophie, §236.

[37] Vgl. Hegel: Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verhältnis zu den positiven Rechtswissenschaften, in: Jenaer Schriften, Werke Bd. 2, Frankfurt a.M. 1970, S. 519.

[38] „In dem Begriff des Zwangs selbst wird unmittelbar etwas Äußeres für die Freiheit gesetzt; aber eine Freiheit, für welche etwas wahrhaft Äußeres, Fremdes wäre, ist keine Freiheit; ihr Wesen und ihre formelle Definition ist gerade, daß nichts absolut Äußeres ist." – Hegel, a.a.O., S. 476.

[39] Ernst Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt a.M. 1961, S. 263.

[40] Vgl. Hegel: Rechtsphilosophie, §268.

[41] Vgl. Hegel, a.a.O., §255.

[42] Vgl. Hegel, a.a.O., §253.

[43] Vgl. Herbert Marcuse: Ideen zu einer kritischen Theorie der Gesellschaft, Frankfurt a.M. 1969, S.107.

[44] Vgl. Hegel, a.a.O., §245.

[45] Vgl. Hegel, a.a.O. §255, Zusatz.

[46] Vgl. Hegel, a.a.O., §253.

[47] „Die bürgerliche Gesellschaft reißt (...) das Individuum aus [der familiären] Bande heraus, entfremdet dessen Glieder einander und anerkennt sie als selbständige Personen (...). So ist das Individuum Sohn der bürgerlichen Gesellschaft geworden, die ebensosehr Ansprüche an ihn, als er Rechte auf sie hat." (Hegel, a.a.O., §238) – „Die bürgerliche Gesellschaft ist (...) die ungeheure Macht, die den Menschen an sich reißt, von ihm fordert, daß er für sie arbeite und daß er alles durch sie sei und vermittels ihrer tue." – Hegel, a.a.O., Zusatz.

[48] Marcuse, a.a.O., S.107f.

[49] Vgl. Hegel: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, Werke Bd. 12, Frankfurt a.M. 1970, S. 182.

[50] Vgl. Hegel: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften III, Werke Bd. 10, Frankfurt a.M. 1970, S. 334.

[51] Vgl. Hegel: Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie I, Werke Bd. 18, Frankfurt a.M. 1971, S. 510.

[52] Vgl. Hegel: Rechtsphilosophie, a.a.O., S. 24.

[53] Vgl. Hegel, a.a.O., §257.

[54] Vgl. Hegel, a.a.O., §258, Zusatz.

[55] Vgl. Hegel: Beurteilung der Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des Königreichs Württemberg im Jahr 1815 und 1816 (1817), in: Nürnberger Schriften, a.a.O., S. 462-597.

[56] „Immanente Treue zur Intention verlangt (...), daß man den Text, um ihn zu verstehen, ergänze oder überschreite." – Adorno: Drei Studien zu Hegel, a.a.O., S. 119.

[57] Vgl. Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, a.a.O., S. 150f. – Vgl. auch Claussen: Grenzen der Aufklärung. Die gesellschaftliche Genese des modernen Antisemitismus, Frankfurt a.M. 1994, S. 132.

[58] „Daß Hegel derlei Gedanken in der Rechtsphilosophie, als erschräke die Dialektik vor sich selber, durch jähe Verabsolutierung einer Kategorie – des Staates – abbrach, rührt daher, daß seine Erfahrung zwar der Grenze der bürgerlichen Gesellschaft sich versicherte, die in ihrer eigenen Tendenz liegt, daß er aber als bürgerlicher Idealist vor dieser einen Grenze doch innehielt, weil er keine reale geschichtliche Kraft jenseits der Grenze vor sich sah. Den Widerspruch zwischen seiner Dialektik und seiner Erfahrung konnte er nicht meistern: das allein hat den Kritiker zum Affirmativen verhalten." – Adorno, a.a.O., S. 76.

[59] Hegel: Rechtsphilosophie, §301.

[60] „Hegel hat in der Geschichtsphilosophie die List der Vernunft eingeführt, um plausibel zu machen, wie die objektive Vernunft, die Verwirklichung der Freiheit, vermöge der blinden, unvernünftigen Leidenschaften der historischen Individuen gelingt. Diese Konzeption verrät etwas vom Erfahrungskern des Hegelschen Denkens. Es ist listig insgesamt; es erhofft sich den Sieg über die Übergewalt der Welt, die es ohne Illusion durchschaut, davon, daß es diese Übergewalt gegen sie selber wendet, bis sie ins Andere umschlägt." – Adorno, a.a.O., S. 45.

[61] Hier ist noch deutlich der ungebrochene Glaube an die Vernunft zu spüren, die im Allgemeinen bestehe und durch den Vorgang der Verallgemeinerung aus der sinnlichen Wirklichkeit zu abstrahieren sei. Verständlich ist, daß zu Hegels Zeit der Glaube an die objektive Vernunft gestärkt ist, weil nun einmal die Französische Revolution das Prinzip des Rechts, der formalen Rechtsgleichheit, allgemein in die Welt gebracht hat, und es wurden gerade in dieser Zeit durch den code napoléon objektive Barrieren geschaffen, die den freiheitlichen Fortschritt sichern sollten, so daß man dahinter nicht mehr zurückfallen konnte. – Auschwitz affiziert aber nachträglich auch diesen Glauben. Die gleichgeschalteten Institutionen verhinderten im Faschismus, daß die Vernunft Einzelner das barbarische Joch der Allgemeinheit abschüttelte.

[62] Bloch: Naturrecht und menschliche Würde, a.a.O., S. 143.

[63] Vgl. Albert Soboul: Zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus, in: Ernest Labrousse, Albert Soboul u.a.: Geburt der bürgerlichen Gesellschaft: 1789, hrsg.v. I.A. Hartig, Frankfurt a.M. 1979, S. 179.

[64] „Das Terrain war frei für die Errichtung neuer Produktionsverhältnisse. In dieser Hinsicht erscheinen das von Handwerkern und Ladenbesitzern gebildete Kleinbürgertum, Jakobiner und Sansculotten, die für die Schreckensherrschaft verantwortlich waren und die Revolutionsregierung stützten, tatsächlich als die zentrale Triebkraft der Französischen Revolution. In der aus ihr hervorgegangenen kapitalistischen Gesellschaft sollte die Industrie den Handel beherrschen, während in der Feudalgesellschaft der Handel über die Industrie geherrscht hatte." – Albert Soboul, a.a.O., S. 180.

[65] Vgl. Bergeron, Furet, Koselleck, a.a.O., S. 73.

[66] Vgl. Hegel: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, a.a.O., S. 532f. – „Die Tugend hat jetzt zu regieren gegen die Vielen, welche mit ihrer Verdorbenheit und mit ihren alten Interessen oder auch durch die Exzesse der Freiheit und Leidenschaften der Tugend ungetreu sind. Die Tugend ist hier ein einfaches Prinzip und unterscheidet nur solche, die in der Gesinnung sind, und solche, die es nicht sind. Die Gesinnung aber kann nur von der Gesinnung erkannt und beurteilt werden. Es herrscht somit der Verdacht; die Tugend aber, sobald sie verdächtigt wird, ist schon verurteilt." – Ebd.

[67] Die Hegelsche Philosophie „ist insofern eine Philosophie nicht der Revolution, sondern der Restauration." – Karl Korsch: Thesen über Hegel und die Revolution, in: Ders.: Krise des Marxismus, Schriften 1928-1935, hrsg. und eingeleitet von Michael Buckmiller, Gesamtausgabe Bd. 5, Amsterdam 1996, S. 499.

[68] Vgl. Hegel: Phänomenologie des Geistes, a.a.O., S.433.

[69] Hegel zit.n. Claussen: Grenzen der Aufklärung, a.a.O., S. 129.

[70] „Da nach Hegel keine legitime Möglichkeit besteht, hinter das von der Revolution erreichte, universale Prinzip der Freiheit und der Rechtsordnung zurückzufallen, ohne die Gesamtentwicklung auf eine niedrigere, weltgeschichtlich bereits überholte Stufe des Bewußtseins herabzudrücken, sind die Postulate der Revolution inhaltlich in jede künftige gesellschaftliche Ordnung aufzunehmen." – Negt: Die Konstituierung der Soziologie zur Ordnungswissenschaft, a.a.O., S. 89.

[71] Marcuse: Vernunft und Revolution, a.a.O., S. 162f.

[72] Marcuse, a.a.O., S. 163.

[73] Vgl. Negt, a.a.O., S. 36.

[74] „Der Aufbau des Staates aus dem Willen der Individuen endete mit der freien Unterwerfung des individuellen Willens unter die Autorität des allgemeinen Willens des Staates." – Marcuse: Ideen zu einer kritischen Theorie der Gesellschaft, a.a.O., S. 107.

[75] Adorno: Negative Dialektik, Frankfurt a.M. 1975, S. 303.

[76] Th. W. Adorno: Notiz über sozialwissenschaftliche Objektivität (1965), in: Soziologische Schriften I, Frankfurt a.M. 1979, S. 244.

[77] „Einzig weil sie das ihnen Fremde zu ihrer eigenen Sache machen müssen, um zu überleben, entsteht der Schein jener Versöhntheit, den die Hegelsche Philosophie, welche die Vormacht des Allgemeinen unbestechlich erkannte, bestechlich als Idee verklärt." – Adorno: Negative Dialektik, a.a.O., S. 306.

[78] Vgl. Horkheimer: Egoismus und Freiheitsbewegung, in: GS Bd. 4, Frankfurt 1988, S. 17.

[79] „Keine Interpretationskunst könnte wegdisputieren, daß das Wort Unterwerfung das Gegenteil von Freiheit meint. Ihre angebliche Synthesis mit der Notwendigkeit beugt sich der letzteren und widerlegt sich selbst." – Adorno, a.a.O., S. 344.

[80] Vgl. Marx, Engels: Die Deutsche Ideologie. Kritik der neuesten deutschen Philosophie in ihren Repräsentanten Feuerbach, B. Bauer, und Stirner, und des deutschen Sozialismus in seinen verschiedenen Propheten, in: MEW Bd. 3, Berlin 1958, S. 62.

Zur normalen Fassung


https://sopos.org/aufsaetze/3c1d4abc0d79d/1.html