Kaufen, was einem die
Kartelle vorwerfen; lesen, was einem die Zensoren erlauben;
glauben, was einem die Kirche und Partei gebieten. Beinkleider
werden zur Zeit mittelweit getragen. Freiheit gar nicht. - Kurt
Tucholsky
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Das Sexualstrafrecht, ist der schwächste Teil des Strafrechtes überhaupt! Nur so, lassen sich die vielen Änderungen und Löschungen, die in den letzten 50 Jahren, vorgenommen worden sind, erklären.
Selbst Juristen, ist die Sache hochnotpeinlich. Ständig wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, obwohl eigentlich, in einem Rechtsstaat, die Öffentlichkeit, zwingend vorgeschrieben ist! Nur wenn man definitiv weiß, was, und warum, etwas strafbar ist, kann man auch dafür bestraft werden! Dies ist oberste Maxime, im Strafrecht!
Wenn aber ein Thema, wie das Sexualstrafrecht, ausschließlich, hinter verschlossenen Türen stattfindet, ist es automatisch kein "rechtsstaatliches Strafrecht" mehr!
Das Sexualstrafrecht, lässt sich ausschließlich aus den Religionen, begründen! In die Religionen, ist es reingekommen, weil die Menschen, sich damals, nicht anders zu verteidigen wussten. Sexualhygiene, wenn man anders Geschlechtskrankheiten und genetische Deformierungen nicht bekämpfen konnte, waren die eigentlichen Ursachen. Daneben, gab es rein oportunistische Gründe, wie Homosexualität, Masturbation oder Tiersexualität, die aus dem Grunde verboten waren, weil Männer damals knapp waren!
Interessanterweise, finden wir keinerlei Informationen, über Pädophilie, in den Religionsbüchern, obwohl dies, das einzige Relikt ist, was von diesem ganzen Komplex, übrig geblieben ist. Hier wird eindeutig, zu Gunsten der "Moralisten", transformiert, damit ihnen wenigstens ein Betätigungsfeld erhalten bleibt!
Kinder gehen wesentlich unbefangener und schadloser, aus sexuellen und erotischen Vorgängen herraus, als uns das sogenannte (selbsternannte?) Fachleute, weiß machen wollen! Ja, Kinder sind förmlich darauf angewiesen, in der Kindheit, bis zur Prägungsgrenze, (ca. bis zum 8. Lebensjahr), Informationen, zu erhalten, damit sie überhaupt in der Lage sind, ein zufriedenstellendes Sexualleben im Erwachsenenalter, leben zu können! Kein Kind, kann unter der absolut enthaltsamen Käseglocke, auch nur ansatzweise, sich gesund entwickeln! Eine Entwicklung, wie sie in einigen USA´lern-Gehirnen, herumgeistert, wird zu Sexualkrüppeln führen!
Kinderpornographie, insbesondere die Gewalt und Ekelbesetzten Videos, sind so überflüssig, wie das Wasser, für einen beinahe Ertrunkenen! Kinder brauchen aber, visuelle und akkustische Reize, oder besser noch, eigene Erfahrungen, um sexuell, gedeihen zu können! Gutgemachte Filme, Fotos, Bücher und Sprechkonserven, können durchaus, für Kinder und Jugendliche, eine Hilfe sein, sinnvoll zu gedeihen!
Dies durch strafrechtliche Konsequenzen, einzuschränken, mieszumachen oder sogar drastisch zu bestrafen, könnte sich zu einem Bärendienst entwickeln, unter dem einmal, die Mehrheit unserer Gesellschaft, bitter leiden müsste!
Verschärfung des Sexualstrafrechts noch nicht abgeschlossen
20. Oct. 2008, 13:34
Sicherlich sollen unerfahrene Jugendliche vor wesentlich älteren Personen geschützt werden, die sie belästigen, aber die Frage ist zu stellen, ob hier nicht mit dem Holzhammer Politik der Hysterie gemacht wird.
So stimmig die Verschärfung des Sexualstrafrechts auch im Sinne der in Chats und anders belästigten Jugendlichen ist, werden hier neue Delikte geschaffen, die nichts mit der Realität im Lebensbereich der Jugendlichen zu tun haben. Ich hebe hier ausdrücklich auf die Beziehungen Jugendlicher untereinander sowie die Beziehungen von Jugendlichen mit Heranwachsenden ab. So wird sich in Zukunft der 17 oder 18 Jährige vor Gericht verantworten müssen, wenn er abends seiner 16 jährigen Freundin eine Cola im Kino ausgibt. Dieses "Angebot eines Vorteils" wäre nun strafbar, falls er damit eine "Verlängerung des Abends" anstrebt. Dass er dieses dabei nicht plante, müsste er dem Gericht glaubhaft nachweisen können, was in der Praxis sich als schwierig erweisen dürfte. Wir kommen hier langsam immer mehr dem so genannten "Gedankendelikt" näher, welches Orwell (1984) beschrieb und sicherlich kein Bestandteil des Gesetzeswerkes eines freiheitlichen Rechtsstaates werden oder sein darf. Das "Gesetz zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung" hebt hier bei den ab 16 jährigen genau jene Selbstbestimmung auf, die es nach Titel schützen soll und ordnet diese der staatlichen Kontrolle unter. Wenn ich den Text der Bundesdrucksache lese: "Weiterhin erscheint es zur vollständigen Umsetzung des Rahmenbeschlusses geboten, auf das Erfordernis eines Mindestalters auf Täterseite zu verzichten. Das bisherige Mindestalter des Täters von achtzehn Jahren verliert zudem bei einer Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze von sechzehn Jahren auf achtzehn Jahre weitgehend seinen bisherigen Sinn, wonach zwischen Täter und Opfer aufgrund des Altersunterschiedes regelmäßig ein Erfahrungs- und Machtgefälle besteht."(http://www.flegel-g.de/Sexualstrafrecht-bundesdrucksache16-3439.pdf , S. 8)Demnach sind hier durchaus weitere (spätere, noch nicht erfasste) Straftatbestände anzunehmen, wie verhält es sich bei einer Beziehung von einem 40 jährigen Mann zu einer 19 oder 20 jährigen Frau??? Führt er hier seine "Machtposition" aus und bedarf hier die 20 jährige den Schutz des Strafgesetzes? Eine Frage, über die sich das Nachdenken lohnt...
Die angeführte EU - Rahmenrichtlinie, auf der das neue Gesetz beruht,hebt auf Gesetzesinitiativen der USA ab, welche "verschärfte Regeln" nach der zunehmenden Schwangerschaft minderjähriger (Personen ab 16 (!)) einführte, um dieses zu begrenzen. Der Staat gab Milliarden dafür aus, Jugendliche "moralisch" zu erziehen. Auswüchse hieraus sind die "Keuschheitsringe", welche Jugendliche tragen, um zu signalisieren dass sie erst in der Ehe Sexualität wünschen. Weiter hieraus entwickelt,zeigen sich Bewegungen von unverheirateten in den USA, welche freiwillig auf Sexualität bis zum 30. Lebensjahr verzichten. Dieses wäre bestimmt ein guter Ansatzpunkt für unsere Justizministerin, weitere Verschärfungen durchzusetzen um so auch Beziehungen von volljährigen Personen 1 x über / 1 x unter 30 oder mit stärkerem Altersunterschied strafrechtlich (oder besser moralisch???) als pädophil zu belangen und so die Freiheit des Einzelnen weiter zu beschränken, vielleicht lassen sich ja auch nach staatlichen Regeln unter Aufsicht die zukünftigen Beziehungen "auslosen", dann wären auch für "stark emanzipierte" Frauen jenseits eines bestimmten Alters die Chancen bei den Männern wieder besser, die jetzt für den Schutz ihrer Kinder, welche über 16 oder auch über 18 sind, protestieren und bei der Gestaltung dieses weltfremden Gesetzes mitgewirkt haben.....