Kaufen, was einem die
Kartelle vorwerfen; lesen, was einem die Zensoren erlauben;
glauben, was einem die Kirche und Partei gebieten. Beinkleider
werden zur Zeit mittelweit getragen. Freiheit gar nicht. - Kurt
Tucholsky
Schockschwerenot! Der von Ihnen benutzte Internetbrowser stellt Cascading Style Sheets nicht oder - wie Netscape 4 - falsch dar. Unsere Seiten werden somit weder in dem von uns beabsichtigten Layout dargestellt, noch werden Sie diese zufriedenstellend lesen oder navigieren können.
Wir empfehlen Ihnen nicht nur für unsere Internet-Seiten, auf einen anderen Browser umzusteigen - z.B. Netscape 6/Mozilla, Opera, konqueror.
Gewissen und Gehorsam - Gericht und Wehrverwaltung
04. Sep. 2008, 18:41
Das Spannende an der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland sind die Konflikte zwischen den Gewalten. Sie treiben die Entwicklung unserer Gesellschaft voran.
Ist ein Soldat per Eid zu blindem Gehorsam verurteilt wie ein Krimineller zu einer Haftstrafe? Was hat ein Soldat verbrochen, daß er seine Grundrechte am Kasernentor abliefern soll? Ist es Wehrkraftzersetzung, völkerrechtlich Verbindliches anzumahnen? Oder ist es nur ideologische Narretei, wenn einem diensthabendem Oberstleutnant der Bundeswehr krasse Unterschiede zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Bundesverwaltungsgericht ins Auge stechen?
Jürgen Rose veröffentlicht seine persönliche Meinung, wenn er Angriffskriege ächtet und dabei die Wehrkraft von innen beleuchtet. Schließlich ist er drin und ich bin draußen. Als anerkannter Wehrdienstverweigerer habe ich eine Bundeswehrkaserne nur als geladener Besucher von innen gesehen.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht sogar an das Völkerrecht erinnert, ....
Namentlich dürfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an ›Recht und Gesetz‹ (Art. 20 Abs. 3 GG), an die ›allgemeinen Regeln des Völkerrechts‹ (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch ›Abwägung‹ in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder militärisch im Einzelfall unter Umständen zweckmäßig erscheinen mag.
.... dann könnte ein Rheinländer ganz forsch fragen: "Völkerrecht? Bis du jeck, wir ham ja nich mal nen Friedensvertrach!"
Den ausgefallenen Geschichtsunterricht in meiner Gymnasialzeit wußte mein Vater fundiert auszugleichen. Als heimatvertriebener Ostpreuße vernahm ich manchen Kommentar zur Zeitgeschichte, der mich geprägt hat und mich veranlaßte, auch als erwachsener juristischer Laie Augen und Ohren offenzuhalten. Immerhin bin ich Bürger und nicht nur Einwohner in diesem unserem Lande.
Vielleicht ist es gut, wenn gewisse Einflüsse nur bis ins Ministerium reichen und nicht auch noch ins Bundesverwaltungsgericht oder gar ins Bundesverfassungsgericht. So bieten sich interessierten Bürgern aufschlußreiche Positionen, die es abzuwägen gilt zum Zwecke einer eigenen Meinungsbildung. Für fremdbestimmte Meinungen gibt ja genug Pressemitteilungen auf BMVg.de .
Schließlich lieferte das Bundesverfassungsgericht mehrfach Urteile, welche das Ministerium tadelten, das sich des Deutschen Bundestages bediente, um weniger demokratische Vorgehensweisen gesetzlich abzusegnen. Wenn der Bundespräsident unterschreibt, dann ist nur noch das Bundesverfassungsgericht da. Stimmt´s oder habe ich recht?