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Das zugrunde liegende Szenario sah vor, dass es in der Bundesrepublik großflächig zu gleichzeitig verübten Terroranschlägen kommt – also zu einer »terroristischen Großlage«, mit deren Bewältigung die Polizei überfordert sei: In einem bayerischen Bahnhof explodiert eine Bombe und zeitgleich im Flughafen Düsseldorf. Jeweils zwanzig Menschen sterben. In Bremen kommt es zu einer Schießerei in einer Schule und in einer Nachbarschule explodiert ein Sprengsatz. In Bayern haben islamistische Terroristen einen Linienbus entführt und fordern die Ausstrahlung eines Videos; eine Geisel wird getötet. Und in Stuttgart soll es einen Anschlag auf ein Konsulat gegeben haben. Angesichts zunehmender Terrorwarnungen und -anschläge wähnt sich die Bundesrepublik im Fokus des »islamistischen Terrorismus«. Seitdem wird der Militäreinsatz im Inland wieder forciert, der in Einzelfällen längst schon Realität und auch begrenzt zulässig ist: so im Spannungs- oder Notstandsfall nach den umstrittenen Notstandsgesetzen und auch im Fall von Katastrophen und schweren Unglücken als Amtshilfe gemäß Artikel 35 Grundgesetz zur Unterstützung der Polizei. Allerdings bislang ohne eigene hoheitliche Befugnisse. Doch gerade das soll sich – unter anderem laut »Weißbuch 2016« des Bundesverteidigungsministeriums – ändern: Die Bundeswehr soll zur nationalen Sicherheitsreserve im Inland ausgebaut werden, zur »Hilfspolizei« mit eigenen hoheitlichen Kompetenzen und spezifisch militärischen Einsatzmitteln wie Panzern, Hubschraubern, Drohnen et cetera. Und das auch und gerade zur Abwehr und Bewältigung von Terrorangriffen – prinzipiell eine klassische Aufgabe der Polizei. Und entsprechend dieser Vorgabe wurde nun erstmals gemeinsam mit der Polizei der Ernstfall geprobt: Die simulierte »terroristische Großlage« als Schreckensszenario, die der gemeinsamen GETEX-Übung zugrunde lag, deklarierte man zum Katastrophenfall, um so einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012 zu genügen, das den Militäreinsatz im Innern in »Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes« für grundgesetzkonform erklärt hatte. Bei GETEX handelte es sich um »Stabsrahmenübungen«, die sich in polizeilichen Einsatz- und Lagezentren der beteiligten Bundesländer abspielten und im öffentlichen Raum kaum wahrnehmbar waren – jedenfalls rollten noch keine Panzer durch die Städte, keine Soldaten robbten durch die Straßen, keine Polizisten patrouillierten mit Maschinenpistolen, und der gemeinsame Häuserkampf blieb aus. Trotzdem gab es gegen die Übungen politische Proteste. Warum? Erstens: Weil damit die Bundeswehr im Inneren des Landes zum Einsatz kam – erstmals gemeinsam mit der Polizei außerhalb des (Natur-)Katastrophenschutzes und zum Zweck der Terrorbekämpfung. Zweitens: Weil die Bundeswehr dabei der Polizei nicht allein Amtshilfe leistete, sondern auch hoheitliche Aufgaben mit militärischen Mitteln wahrnahm. Letztlich also, weil es sich um eine verfassungsrechtlich problematische Grenzüberschreitung, um einen »gefährlichen Balanceakt am Rande des Verfassungsbruchs« (Die Linke) handelt – gerade in einer Krisenzeit, in der sich die Bundeswehr ohnehin in einer Phase signifikanter Aufrüstung befindet und die »Innere Sicherheit« in einer Phase fortschreitender Militarisierung. Solche Manöver mit überzogenen, furchteinflößenden Bedrohungsszenarien haben zumindest die fatale Nebenwirkung, die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und allmählich weichzukochen. So können auch hoch umstrittene Antiterror-Maßnahmen leichter durchgesetzt werden, lassen sich doch Verunsicherung und Angst vortrefflich als Herrschaftsinstrumente nutzen. Diese Politik mit der Angst hat seit 9/11 eine fatale Aufrüstungsdynamik in Gang gesetzt, die im Namen der »Sicherheit« Grund- und Freiheitsrechte beschränkt sowie Demokratie und Rechtsstaat beschädigt. Dabei geriet vollkommen in Vergessenheit, dass es weder in der hoch technisierten Risikogesellschaft, in der wir leben, noch in einer offenen und liberalen Demokratie absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt geben kann. Im Zuge dieser verschärften Antiterrorpolitik ist es auch zu einem dramatischen Strukturwandel im Staatsgefüge gekommen – zugespitzt formuliert: vom demokratischen Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat im alltäglichen Ausnahmezustand. Es gibt eine fatale Tendenz, den Rechtsstaat im Namen der »Terrorbekämpfung« radikal umzubauen und dabei die verfassungskräftigen Grenzen nicht nur zwischen Polizei und Geheimdiensten zu schleifen, sondern auch die Grenzen zwischen Militär und Polizei. So wird das Instrumentarium des Ausnahmezustands normalisiert – zu Lasten von Rechtsstaatlichkeit, wirksamer Machtbegrenzung und demokratischer Kontrolle, und damit auch zu Lasten der Rechtssicherheit im Lande. Und im Mittelpunkt dieses Strukturwandels steht der erweiterte Bundeswehreinsatz im Inland. Diese Art entgrenzter Sicherheitspolitik jenseits der Landesverteidigung produziert ihrerseits Unsicherheit und ist in hohem Maße geschichtsvergessen: Denn sie wird unter Missachtung jener wichtigen Lehren aus der deutschen Geschichte vollzogen, wonach Polizei und Militär, ihre Aufgaben und Befugnisse strikt zu trennen sind. Demgegenüber ist jedoch klar und deutlich festzuhalten: »Innere Sicherheit«, Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung sind und bleiben – auch im Fall von Terrorakten – klassische Aufgaben der Polizei und eben nicht der Bundeswehr. Soldaten sind keine Hilfspolizisten. Sie sind nicht für polizeiliche Aufgaben nach dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgebildet, sondern zur Landesverteidigung gegen Angriffe von außen, zum Kriegführen, und sie sind mit Kriegswaffen ausgerüstet. Und sie sind auch nicht dazu da, Personalmangel bei der Polizei auszugleichen, wie er aufgrund von Einsparmaßnahmen in den meisten Bundesländern anzutreffen ist. So ähnlich sieht es übrigens auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die konsequenterweise mehr Polizeikräfte fordert und gleichzeitig den politisch motivierten Vorstoß zurückweist, das Militär mit seinem Waffenarsenal immer stärker in originär polizeiliche Aufgaben einzubeziehen und diese Aufgabenvermengung als Sicherheitsgewinn zu verkaufen.
Erschienen in Ossietzky 6/2017 |
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