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Im Positionspapier »Chancen der Digitalisierung nutzen« erhob die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits zu Beginn des Dialogs klare Forderungen: »Um hier mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz deshalb von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden.« Die Ausrichtung wurde deutlich geäußert: Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden (siehe www.arbeitgeber.de). Der Acht-Stunden-Arbeitstag wurde in Deutschland 1918 erstmals gesetzlich festgeschrieben. Seitdem versuchen die Unternehmer dagegen anzugehen. Jetzt dient die Digitalisierung als Vorwand. Und das vor dem Hintergrund des bereits heute stattfindenden organisierten Zeitdiebstahls: Arbeitgeber stehlen Zeit, wenn die arbeitsvertragliche Regelung vorsieht, dass Überstundenbezahlung mit dem Gehalt abgegolten ist. Arbeitsrechtlich ist das so pauschal nicht zulässig, oft auch ein Verstoß gegen den Tarifvertrag – aber trotzdem in vielen Betrieben Praxis. Eine andere Form des Zeitdiebstahls ist die Kappung von Pluszeiten, die eine bestimmte Zeitgrenze überschreitet. Manchmal sogar mit Zustimmung des Betriebsrates. Ein weiteres Beispiel: »Vertrauensarbeitszeit«. Dabei wird auf die Erfassung von Arbeitszeit verzichtet wird. »Der Spruch, dass Kontrolle durch Vertrauen ersetzt werden soll, verdeckt jedoch, worum es geht: Die Arbeitgeber schaffen die Zeiterfassung erst dann ab, wenn sie vorher Bedingungen geschaffen haben, unter denen sich die Abschaffung der Zeiterfassung für sie rechnet«, analysiert der Philosoph Klaus Peters die Folgen der Abschaffung der Stempeluhr bei Computer-Konzern IBM (www.labournet.de/diskussion/arbeitsalltag/peters.html). In der Praxis erleben Beschäftigte, dass die Einführung der »Vertrauensarbeitszeit« weitgehende negative Folgen hat. Denn die Zeiterfassung stellt eine Absicherung des Arbeitnehmers dem Unternehmen gegenüber dar. Gerade mobile Arbeit oder erweiterter Technikeinsatz infolge der Digitalisierung wird von Unternehmen gern als Vorwand für die Abschaffung der Zeiterfassung genutzt. Das 232 Seiten umfassende Weißbuch hat in erster Linie die Unternehmen gestärkt. Nahles‘ Idee ist eine »Experimentierklausel«, nach der vom Arbeitszeitgesetz abgewichen werden kann. Voraussetzung für dieses Unterlaufen des Gesetzes soll die Zustimmung der Tarifvertragsparteien und des Betriebsrats sein, gleichzeitig wird eine wissenschaftliche Begleitung verlangt: »Die Öffnung wird an die Bereitschaft der Betriebe gebunden, die Auswirkungen im Rahmen eines Experimentierraums zu evaluieren oder evaluieren zu lassen und die Ergebnisse der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen« (Seite 126). Prompt forderte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kurz nach Veröffentlichung des Weißbuchs eine Flexibilisierungsklausel: »Der Achtstundentag kann nicht mehr so starr sein wie bisher«, sagte Verbandspräsident Rainer Dulger (siehe https://www.heise.de). »Öffnung des veralteten Arbeitszeitgesetzes«, frohlockt auch Reiner Straub, Herausgeber des Personalmagazins, über Nahles‘ Vorschlag. Gleichzeitig suggeriert das Arbeitsministerium, dass es noch keine ausreichende Forschung zur Arbeit 4.0 gebe. Ignoriert wird etwa eine Untersuchung der Universität St. Gallen. 8000 Arbeitnehmer in der Bundesrepublik wurden befragt, wie sich die Digitalisierung der Arbeit auf die Gesundheit auswirkt (siehe https://www.barmer.de/studie-digitalisierung). Die Ergebnisse sind deutlich – die Gesundheit der Beschäftigten ist gefährdet: »Die Digitalisierung zeigt signifikante Zusammenhänge mit emotionaler Erschöpfung«; jeder dritte Befragte fühlt sich am Ende des Arbeitstags »verbraucht«; Burnout-Symptome zeigen sich bei 23 Prozent der Arbeitnehmer. Auch Ursachen und Folgen der ständigen Erreichbarkeit infolge der digitalen Arbeit wurden bereits wissenschaftlich untersucht, etwa in einer gemeinsamen Initiative der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen (https://www.iga-info.de). Danach ist permanente Verfügbarkeit mit einem Gefühl der Unkontrollierbarkeit verbunden. Viele betroffene Beschäftigte haben die Erwartung, jederzeit kontaktiert werden zu können. Damit geht eine hohe psychische Beanspruchung einher. In der digitalen Arbeit der Zukunft werden durch verstärkten Technikeinsatz Arbeitsplätze abgebaut. Um sinkendes Arbeitsvolumen zumindest betrieblich etwas auffangen zu können, kann die gewerkschaftliche Schlussfolgerung hier nur die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich sein. Aber auch der steigende Leistungsdruck durch die neue Technik ist ein Argument für Verkürzung der Arbeitszeit. Schwankungen in der Produktnachfrage sollen durch Industrie 4.0 besser bewältigt werden. Die Einbindung der Beschäftigten über mobile Endgeräte führt zu einer enormen Verschärfung des Arbeitsdrucks. Technik erhöht die Anforderungen an die Beschäftigten. Viele Arbeitsplätze erfordern hochkonzentriertes Arbeiten. Eine »Experimentierklausel« zugunsten der Beschäftigten spielte im Dialog der Ministerin keine Rolle. Dabei hätte ein Blick über die Landesgrenzen weitergeholfen. Beispiel Göteborg: Dort experimentieren einige Unternehmen bereits seit mehreren Monaten mit dem Sechs-Stunden-Arbeitstag. Die Angestellten in einem Pflegeheim, einem Krankenhaus, einer Fabrik und einem Tech-Startup arbeiten in der schwedischen Stadt nur noch 30 Stunden statt 40 Stunden pro Woche – mit vielversprechenden Resultaten, was Gesundheit und Motivation der Arbeitenden betrifft. Der Druck der Unternehmensverbände auf das Arbeitsschutzrecht wird nur durch entschlossene Gegenwehr der Beschäftigten und offensives Agieren der Gewerkschaften zurückgedrängt werden können. Das wird aber nur mit einer klaren Strategie gelingen – diese gibt es derzeit nur auf Unternehmensseite. Marcus Schwarzbach ist Berater für Betriebsräte. Zuletzt erschien von ihm im PapyRossa Verlag das Buch »Work around the clock? Industrie 4.0, die Zukunft der Arbeit und die Gewerkschaften«, 138 Seiten, 12,90 €. Literaturhinweis: Ossietzky-Sonderdruck: »Manifest zur Überwindung der Massenarbeitslosigkeit« mit Beiträgen von Prof. Dr. Heinz-J. Bontrup und Prof. Dr. Mohssen Massarrat und einem Vorwort von Eckart Spoo, 2011, 20 Seiten, 2 €/ zzgl. 1,50 € Versandkosten, ossietzky@interdruck.net
Erschienen in Ossietzky 5/2017 |
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