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Der nächste Schwall religiöser Esoterik steht bevor, Himmelfahrt und Pfingsten wird wieder geliefert, Ostern und Pessach waren gerade erst ... Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neun Landessender der ARD, das ZDF, Deutschlandfunk und Deutsche Welle, weisen gern auf ihr breites Angebot über Religion, Glauben und Ethik hin. Befreien diese Programme den – zahlenden! – Zuschauer/Zuhörer aus dessen »Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen«? Kaum. Das sapere aude! – Habe den Mut, dich auf den eigenen Verstand zu verlassen! –, Wahlspruch unserer großen Aufklärung, ist längst so vergessen wie diese. Nun werden die meisten der konfessionell ausgerichteten Sendungen – es sind hunderte pro Jahr – von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst redaktionell geplant, betreut und verantwortet, auch das erbauliche »Wort zum Sonntag« zwischen »Tagesthemen«, Krimi oder Softporno. Für »Verkündungssendungen« gelten hingegen andere Regeln. Hier bestimmen die Kirchen allein. Maren Müller hatte wissen wollen, wie viele es pro Jahr so sind und wie hoch ihre Herstellungs- und Übertragungskosten. Genau sollte sie es nicht zu wissen kriegen. Der DLF verweigerte gleich konkrete Angaben. Der NDR, dazumal geschäftsführende Anstalt für die ARD, antwortete vage: »Eine Erhebung aller von Ihnen angesprochenen Zahlen brächte einen beträchtlichen Aufwand mit sich ... Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk verpflichtet den NDR, den Kirchen angemessene Sendezeit für Gottesdienste und andere Sendungen in seinen Programmen zur Verfügung zu stellen. In § 15, Abs. 4 heißt es: ›Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen ist derjenige oder diejenige verantwortlich, dem oder der die Sendezeit zugebilligt worden ist.‹« Das war Maren Müller bekannt, danach hatte sie gar nicht gefragt. Bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Religionsgemeinschaften nicht weit mehr als nur die kostenlosen Sendezeiten? »Unter der inhaltlichen Verantwortung der Kirchen produziert das NDR-Fernsehen acht halbstündige Gesprächssendungen. Gottesdienste jeweils aus besonderem Anlass. Für das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste produziert der NDR in der Regel drei Gottesdienste pro Jahr und das ›Wort zum Sonntag‹.« So so, er produziert drei Gottesdienste. Und wie viele weitere »aus gegebenem Anlass?« Wie viele produzieren die anderen ARD-Anstalten? Namens der Kirchen, aber ohne von denen dafür bezahlt zu kriegen? Was kostet der Spaß? Der NDR: »Die Produktionskosten ... unterliegen starken Schwankungen ... zwischen 30.000 und 65.000 Euro. Im Einzelfall kann eine Übertragung aber auch preiswerter oder teurer werden ...« Preiswerter eher nicht. Im Durchschnitt, erfuhr Maren Müller später vom Mitteldeutschen Rundfunk, MDR, kosten dessen »Verkündungssendungen« sogar satte 130.000 Euro. Das ZDF hingegen schrieb: »Es handelt sich durchschnittlich um ca. 56 Gottesdienstübertragungen pro Jahr. Die jährlichen Kosten (inkl. innerbetrieblicher Leistungen) von rund 3,3 Millionen Euro beispielsweise im Jahr 2013, werden aus dem Haushalt des ZDF getragen« (sic!). Ob es weitere Kirchensendungen gibt, bei denen das ZDF kostenlos produziert und überträgt, geht aus der Korrespondenz nicht hervor. Schleiertanz bietet auch der NDR. »Wie im NDR-Staatsvertrag als gesetzlicher Grundlage geregelt, liegt die inhaltliche Verantwortung für Verkündigungssendungen ausschließlich bei der jeweils zuständigen Kirche, die fernsehgerechte Umsetzung in der Verantwortung des Senders ...« Ach ja? Von »fernsehgerechter Umsetzung« steht da kein Wort. Im gemeinschaftlichen Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer und in den einzelnen Rundfunkstaatsverträgen der Länderanstalten steht ebenso wenig, dass die Sender die Produktions- und Übertragungskosten zu tragen hätten. Wie der NDR tut das ZDF nur so als ob: »Eine Handhabe, diese Kosten an die Kirchen zu übertragen, sieht der ZDF-Staatsvertrag nicht vor ...« Ja warum sollte er? Alle Staatsverträge billigen den Religionsgemeinschaften lediglich Sendezeit für ihre »Verkündungen« zu. Das bemäntelt der MDR noch dreister als ZDF und NDR: Der »... Staatsvertrag regelt eine solche Kostentragung nicht. Dies ist anders für die Veranstalter privaten Rundfunks, die gemäß § 41 Absatz 1 Rundfunkstaatsvertrag einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung ihrer Selbstkosten haben.« Wie bitte? Nichts davon im ganzen § 41. Aber im § 42 heißt es: »Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen; die Veranstalter können die Erstattung ihrer Selbstkosten verlangen.« Das könnten »die Veranstalter«, die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Machen sie aber nicht. Legt man die ZDF-Angaben zugrunde und bedenkt, dass die ARD noch weit mehr unter kirchlicher Regie Produziertes bietet, dann beläuft sich dieser großzügige Verzicht auf mindestens acht Millionen Euro. Ein Heidengeld für religiöse Verkündung. Maren Müller fragte an, ob eine Prüfung der Kosten »o. g. Gottesdienstübertragungen sowie deren grundsätzliche[r] Rechtmäßigkeit von entsprechenden übergeordneten Stellen (Rechnungshöfe, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, KEF) vorgenommen« worden sei. Nee. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) befasse sich nicht mit den Verkündungssendungen. Auch die Rechnungshöfe prüften diese »Einzelposition« nicht. Lobe den Herren, der alles so herrlich regieret.
Erschienen in Ossietzky 8/2016 |
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