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Heute drängt sich die Frage auf: Warum Gebühren für ein ebenso niveauarmes Programm der öffentlich-rechtlichen Sender, wie es die privaten kostenlos anbieten? De facto finanzieren wir Gebührenpflichtige sogar die Propaganda und Desinformation eines Staatsfunks, eines Regierungsfernsehens. Die Gegner unseres »dualen«, teils noch öffentlich-rechtlich, teils privatwirtschaftlich strukturierten, Mediensystems trommeln gerade wieder einmal laut gegen die »Zwangsgebühr«. Allerdings nicht nur aus respektabel programmkritischen Motiven. So inkompetent wie unzuständig Vor der neuesten Anti-Gebühren-Kampagne – Initiator ist ein Zeitungsjournalist! – ein Blick auf einen Vorstoß aus dem politischen Raum: Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums forderte im Dezember vorigen Jahres die komplette Abschaffung der Rundfunkgebühren. In Medienfragen ebenso inkompetent wie unzuständig (Rundfunk ist Ländersache, der Bund hat überhaupt kein Mitspracherecht) forderten die 32 Professoren, ARD, ZDF und DLF sollten künftig nur noch für Sendungen zuständig sein, die kommerzielle Rundfunkbetriebe »nicht von sich aus anbieten würden«. Statt aus Gebühren und Werbeeinnahmen sollten die dergestalt geschrumpften Anstalten der ARD, des ZDF und des DLF mittels Steuern oder einer minimalen »modernen« Abgabe finanziert werden, das heißt Bezahlung gemäß der tatsächlichen Nutzung. Bisher gilt bekanntlich, daß alle Haushalte einheitlich 17,50 Euro Gebühren pro Monat bezahlen müssen, nutzungsunabhängig. Das Professorengutachten vertritt zwar unübersehbar die Profitinteressen der kommerziellen Rundfunkbetreiber, wirft aber mit seinen kritischen Aussagen über die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender trotzdem publikumswirksam die Systemfrage auf: Brauchen wir den Gebührenfunk überhaupt noch, und soweit ja, wofür? Ein billiger Gag Weniger grundsätzlich, aber mindestens ebenso öffentlichkeitswirksam die neueste Attacke. Mit seiner Schnapsidee, die Rundfunkgebühr nur in bar zu bezahlen, meint der Wirtschaftsexperte und Journalist Norbert Häring bei den Rundfunkanstalten einen wunden Punkt gefunden zu haben: Wenn nur genügend Zahlungspflichtige beim »Beitragsservice« ihre Einzugsermächtigungen widerriefen beziehungsweise ihre Banküberweisungen beendeten und sich ausschließlich zur Barzahlung bereit erklärten, dann sei die Struktur der Gebührenkasse überfordert. Zahlreiche Internetseiten sekundierten ihm: »Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes formuliert das Recht auf Barzahlung. ... Häring entschied sich, seine Korrespondenz zu veröffentlichen und löste damit einen kleinen Mediensturm aus. ...« Der Pfiffikus fand beträchtliches Medienecho und einige Nachahmer. Darunter auch etliche, die mehr als nur monetäre Motive haben: Entnervt von Regierungskonformität, Einseitigkeit, Fehlerfülle und Gleichförmigkeit der »Information« der Funkmedien reagiert das Publikum seit Monaten mit Protest, vom Beschwerdebrief bis zu Demonstrationen. Die tendenziöse Ukraineberichterstattung, die stur rußlandfeindlichen, dagegen servilen US- beziehungsweise NATO-Beiträge, die vielen Fälle nachweislicher Fälschung und Unterschlagung von Nachrichten und nicht zuletzt die arrogante, kritikresistente Haltung der Programmverantwortlichen liefern triftige Gründe. Ein Rundfunk, der im Widerspruch zu seinem öffentlichen Auftrag nicht mehr der gesamten Gesellschaft und ihrem Wohlergehen dient, also nach Objektivität strebt, sondern hemmungslos die Interessen des US-Imperiums und der vom Kapital geleiteten ökonomischen Institutionen und Klassen vertritt, fordert selbstverständlich Widerstand heraus. Kontraproduktive Attacke Davids simpler Steinschleuderwurf durchlöcherte aber Goliaths Kopf, nicht des Philisters Geldbeutel. Der Kampf gegen die tendenziöse, ja bösartige Programmgestaltung unserer Sender, dieser vormals demokratischen Eckpfeiler, inzwischen nur mehr Sprachrohr der Parteienoligarchie und der Plutokraten, kann gleichfalls nicht damit gewonnen werden, daß man den Anstalten den Geldhahn zudrehen will. Härings Idee wird ohnehin am deutschen Michel scheitern, an dessen Bräsigkeit mindestens ebenso wie an Rechtsfragen. Welcher Bürger stellt sich schon wegen der lästigen Rundfunkgebühr an einem Kassenschalter an? Nach §270 BGB sind Geldschulden am Sitz des Gläubigers zu zahlen, »auf Gefahr und Kosten des Schuldners«. Die Zentrale des Beitragsservice befindet sich in Köln, Dependancen gibt es nur bei den Landesrundfunkanstalten in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Leipzig, Stuttgart und München. Wer unbedingt bar zahlen wollte, müßte sich schon dorthin bequemen, auf eigene Reisekosten. Die Anstalten können ihrerseits auf die Unverhältnismäßigkeit des Barzahlungsbegehrens verweisen und hätten Rechtsmittel, die Zahlung auf geschäftsüblichem Weg zu erzwingen. Sie haben überdies einen langen finanziellen Atem. Der Barzahlungs-Gag setzt in Kapitalistenmanier beim Geld an und nicht beim grundlegenden öffentlich rechtlichen Informationsauftrag und den Programminhalten. Härings Appell konterkariert sogar die gezielte Programmkritik, indem er von diesem angemessenen und wirksamen Mittel ablenkt. Wirksame Waffe Konkrete Programmbeschwerden nämlich müssen von den Sendern formell behandelt und beschieden werden, schriftlich und umfassend. Der zuständige Intendant muß den verantwortlichen Chefredakteur zur schriftlichen internen Stellungnahme auffordern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme hat der Intendant dann dem Beschwerdeführer zu schreiben. Reicht diesem die Auskunft nicht und teilt er dem Intendanten per Dreizeiler mit, er bleibe bei seiner Beschwerde, dann muß der Intendant den Eingabeausschuß, den Rechtsausschuß und den Programmausschuß des Rundfunkrats einschalten und diese den gesamten Vorgang prüfen lassen; schließlich muß die Vollversammlung des Rundfunkrats aufgrund der Ausschußempfehlungen entscheiden. Jede schriftliche Beschwerde aus dem Publikum verursacht diesen erheblichen internen Prüfungsaufwand. Sie erzwingt einen Klärungsprozeß und damit Widerstand gegen den Desinformationsdrall der Redaktionen. Es genügt eine formlose Beschwerde nebst Angaben zu Programm, Titel und Sendedatum sowie die Erklärung, daß der Beschwerdeführer in der betreffenden Sendung die Programmgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt sieht, erläutert in wenigen Sätzen. Arroganz der Medienmacht Die öffentlich-rechtlichen Anstalten verstehen sich längst nicht mehr als rechenschaftspflichtige Kostgänger einer Gesellschaft, für die sie eine demokratisch legitimierte Kontrollfunktion gegenüber Regierung, Parlament und Justiz wahrzunehmen haben. Sie scheinen sich vielmehr selbst als Teil des Herrschaftssystems zu betrachten. Allein das Internetforum Ständige Publikums-Konferenz e.V. der Medienkritikerin Maren Müller hat in den vergangenen elf Monaten 80 förmliche Programmbeschwerden veröffentlicht. Man kann getrost annehmen, daß mindestens einige der Klagen mit Fug und Recht erhoben wurden. Dennoch wurde nicht einer einzigen stattgegeben. Stattdessen versuchten Sendereihen wie »Panorama« oder »Zapp«, die Kritiker und Maren Müller als »Verschwörungstheoretiker« und Querulanten abzumeiern. Souverän war das nicht, überzeugend schon gar nicht. Auf Dauer untergraben die Anstalten damit die eigene Glaubwürdigkeit. Sie leugnen und bestreiten, was nicht zu leugnen ist: Sie haben die Grundsätze eines fairen und seriösen Journalismus aufgehoben. Darunter das eherne Prinzip, im Rahmen von Informationssendungen nur zu veröffentlichen, was mehrere Quellen unabhängig voneinander bestätigen; bei widersprüchlichen Aussagen unbedingt alle zu berichten, und zwar vollständig und gleichgewichtig; auf eigene Bewertungen unbedingt zu verzichten; erst dann zu kommentieren, wenn die subjektive Ansicht des Kommentators das wirklichkeitsgetreue Bild vom Berichtsgegenstand nur noch beleuchten und es nicht mehr verkleistern kann. Seit diese Regeln nicht mehr gelten, verurteilen die Sender praktisch schon vor der Beweiserhebung, erklären Behauptungen zur Realität und die angeblich erwünschte Kritik zur Verschwörungstheorie. Die tendenziöse regierungskonforme Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anstalten anzugreifen ist gerechtfertigt und notwendig, sie finanziell ruinieren zu wollen dagegen nur reaktionär. Die falsche Stoßrichtung, sei es aus Unverständnis der Aufgabe öffentlichkeitseigener Informationsmedien in einer demokratischen Gesellschaft oder in der Absicht, auch dem letzten bescheidenen Rest demokratischer Medienkontrolle den Garaus zu machen.
Erschienen in Ossietzky 14/2015 |
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