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Und Marxen und Werle übermittelten in ihrem Buch »Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Eine Bilanz« (Berlin/New York 1999) folgende Statistik:
Und sie schlußfolgerten: »Insgesamt vermittelt die Sanktionspraxis den Eindruck, daß das DDR-Unrecht als mittelschwere Kriminalität eingestuft wurde.« Das also war das Ergebnis, das eine ganz und gar nicht DDR-freundliche Justiz bei der juristischen Aufarbeitung der Stasi-Untaten und des DDR-Unrechts erzielte. Nichts von Mord und Totschlag, nichts von Folter, nichts von Einweisung in die Psychiatrie, keine Zwangsadoptionen. Es blieben die Schüsse an der Grenze. Sie sind ein Kapitel für sich. Eine Vielzahl von Rechtsprofessoren hält diese Verurteilungen für nicht gerechtfertigt. Die Medien nehmen davon keine Kenntnis, sie verteufeln Stasi und DDR weiter. Würde in einem »Tatort«-Krimi Gleiches über den Bundesnachrichtendienst oder die Verfassungsschutzämter behauptet, niemand würde es glauben – trotz des NSU-Skandals. Der Stasi jedoch traut man alles zu, vor allem wenn es oft genug wiederholt wird. Das Erdichtete gilt als bare Münze. Man weiß ja, wie es in der DDR zuging. Der Berliner Rechtsanwalt Friedrich Wolff hat in der DDR Kritiker der Regierung, nach der Selbstaufgabe der DDR Erich Honecker und Hans Modrow verteidigt.
Erschienen in Ossietzky 17/2014 |
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