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Mein Manuskript enthielt ein Kapitel über die heimliche Kumpanei zwischen dem Verfassungsrechtler Theodor Maunz und dem Verleger der Münchner Nationalzeitung, Gerhard Frey. Der Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes hatte nach dem Tod von Maunz damit geprahlt, daß der bekannte Verfassungsrechtler ein Vierteljahrhundert lang sein »wunderbarer Wegbegleiter« gewesen sei. Ohne Namensangabe habe Maunz zudem 15 Jahre lang politische Artikel für die Nationalzeitung geschrieben. Eine peinlichere Situation konnte es für den renommierten C.H.Beck Verlag kaum geben. Alle Bücher von Maunz, auch der von ihm begründete Standard-Kommentar zum Grundgesetz, waren bei C.H.Beck erschienen. Das hatte ich nicht bedacht. Mein Buch mit dem Titel »Die Verharmloser« erschien später im Bremer Donat-Verlag. Es richtete sich gegen die »Schwamm-drüber-Mentalität«, die wie Mehltau die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit erschwerte und dem Rechtsextremismus ständig neue Spielräume eröffnete. Alarmiert von den ausländerfeindlichen Pogromen in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen sprach der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler von einem Rechtsruck, wie es ihn bislang nicht gegeben habe. Da war es noch eine Weile hin bis zur Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, die völlig neue Fragen aufwarf. Wie zuverlässig ist ein Verfassungsschutz, der nicht auf die Idee kommt, die gezielte Tötung von Ausländern könnte einen fremdenfeindlichen rechtsextremistischen Hintergrund haben? Eine schlüssige Antwort hat auch der Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht gegeben. Bedeuten die Erfahrungen der Vergangenheit inzwischen so wenig? Für die Entscheidungen der Gegenwart und die Entwicklungen von morgen seien die zwölf Jahre von 1933 bis 1945 nicht mehr ausschlaggebend, stellte Der Spiegel kürzlich selbstzufrieden fest, so als hätten die Rufe nach einer führenden Rolle Deutschlands in der Wirtschafts- und Finanzkrise die Leichenberge von Auschwitz aus dem Gedächtnis der Menschheit verdrängt. Die Deutschen würden niemals versuchen, der europäischen Geschichte eine neue Deutung zu geben, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrmals feierlich versprochen. In Wirklichkeit geschieht unentwegt das Gegenteil. Der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Heinz Trettner, hoch dekorierter General unter Hitler, behauptete 1997, der Krieg gegen die Sowjetunion sei – »anders als es die Umerziehungspropaganda behauptet – in erster Linie ein nur schweren Herzens begonnener, aufgezwungener Präventionskrieg« gewesen. Trettner bewegte sich damit voll und ganz auf der Ebene rechtsextremistischer Geschichtsinterpretation, aber niemand widersprach. Der CDU-Politiker Alfred Dregger bedauerte den Krieg gegen die Sowjetunion aus einem einzigen Grund, weil er »nicht als Befreiungs- sondern als Eroberungskrieg« geführt worden sei. Mit seinem Appell an die Deutschen, endlich aus dem Schatten Hitlers herauszutreten, artikulierte er, zur Freude der Neonazis, die Meinung breiter Schichten der deutschen Bevölkerung. Auf diesem Boden gediehen unglaubliche Dinge. Unbehelligt von behördlichen Auflagen überreichte der frühere SS-General Gustav Lombard einem volksdeutschen SS-Angehörigen aus Ungarn 1976 das von Hitler gestiftete Ritterkreuz, das ihm in den Wirren der letzten Kriegstage nicht mehr hatte ausgehändigt werden können. Die makabre Szene fand in einem Gebäude der Bundeswehr statt. Veranstalter war die Hilfsgemeinschaft ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS, abgekürzt HIAG. Das bayerische Innenministerium ließ das SS-Treffen nach eigenem Bekunden offiziell nicht beobachten, da die HIAG »als harmlos im Sinne verfassungsfeindlicher Bestrebungen« gelte. Im selben Jahr erschien eine Delegation der Bundeswehr zu einer Trauerfeier für den in Augsburg verstorbenen früheren estnischen SS-Standartenführer Alfons Rebane und legte im Namen von Verteidigungsminister Georg Leber (SPD) einen Kranz nieder. Sein Ministerium sprach später von einem »Mißverständnis«. Rebane war nach dem Zweiten Weltkrieg Mitarbeiter des britischen Geheimdienstes, beteiligte sich am antikommunistischen Widerstand in Estland und übersiedelte 1961 in die Bundesrepublik, wo er für den deutschen Geheimdienst arbeitete. Seine Asche wurde im Jahr 2000 in der estnischen Hauptstadt Tallin im Rahmen einer offiziellen Zeremonie beigesetzt. Ungeachtet einer Fülle ähnlicher Beispiele sieht die Bundesregierung – wie sie auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte – keinen Grund zu der Annahme, daß es in den baltischen Staaten eine offizielle beziehungsweise regierungsamtliche Unterstützung »faschistischer und ultranationalistischer Aktivitäten« gebe. 1981 nahmen Reserveoffiziere der Bundeswehr in Uniform an der Beisetzung des Hitler-Nachfolgers Karl Dönitz teil, der die Deutschen noch kurz vor Kriegsende in fanatischem Ton zum Durchhalten aufgerufen hat. Verteidigungsminister Hans Apel (SPD) mußte sich damals heftiger Angriffe erwehren, weil er gegen die Offiziere ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. Der CSU-Politiker Friedrich Zimmermann lobte Dönitz als einen Mann, der sich »in der Stunde der größten Not und Verzweiflung des deutschen Volkes bleibende Verdienste erworben« habe. Mit den Gegnern Hitlers verfuhr Zimmermann ganz anders. Nur derjenige galt für ihn als Widerstandskämpfer, der den Widerstand gegen Stalin nicht unterlassen und nicht aus »purem Antifaschismus« gehandelt habe. Den »puren Antikommunismus« ehemaliger Nazis hielten er und seinesgleichen für ein Zeichen demokratischer Bonität und beste Voraussetzung für eine Karriere in Staat und Gesellschaft. Zwanzig Jahre nach dem Untergang der kommunistischen Staaten in Mittel- und Osteuropa sind die Waffen des kalten Krieges stumpf geworden. Mit der Ausrufung eines gemeinsamen Gedenktages für die Opfer aller totalitären Regime durch das Europäische Parlament erreichte der Geschichtsrevisionismus, der den Kommunismus als Menschheitsidee endlich, endlich zu Grabe tragen möchte, eine neue Qualität, assistiert vom Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Joachim Gauck, der 2012 die Idee eines »aufgeklärten Antikommunismus« proklamierte, den er für ein »Erfordernis zur Verteidigung unserer politischen Kultur« und für ein »Gebot des Humanismus« hält. Das war es wohl auch, was ihn veranlaßt hat, der russischen Großmacht mit seiner Absage an die Olympischen Winterspiele in Sotschi, den Fehdehandschuh hinzuwerfen. Um was es bei alldem konkret geht, hat die ehemalige lettische Außenministerin und jetzige Europaabgeordnete Sandra Kalniete 2004 mit den Worten beschrieben, beide totalitären Systeme, Nazismus und Kommunismus seien »gleich kriminell« gewesen. Es dürfe niemals eine Unterscheidung zwischen ihnen geben, »nur weil eine Seite auf der Seite der Sieger gestanden« habe. Dieser Logik zufolge stehen die sowjetischen Soldaten, die Auschwitz befreit haben, und das verstehe wer will, moralisch auf derselben Stufe, wie die SS-Schergen, die das Lager bis dahin bewachten, haben sie doch, wie jene, einem vermeintlich kriminellen System gedient. Solche Äußerungen aus dem Munde eines Rechtsextremisten hätten gut und gern Eingang in den Verbotsantrag gegen die NPD finden können, mit dem die Bundesländer jetzt nach langem Hin und Her das Treiben einer Partei beenden wollen, deren Ideologie nach ihrer Meinung dem Weltbild des Nationalsozialismus wesensverwandt und damit grundgesetzwidrig ist. Ob sie mit ihrem, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, zentralen Argument – das Grundgesetz als Gegenentwurf zum Faschismus – beim Bundesverfassungsgericht durchdringen werden, ist keineswegs sicher. Als die CDU während ihrer Zeit als Opposition im Bonner Bundestag von der Bundesregierung unter Helmut Schmidt wissen wollte, ob sie den »Vorstellungen vom antifaschistischen Charakter des Grundgesetzes« zustimme, bestand deren Antwort aus einem einzigen Wort: Nein. Es wäre fatal, hätte die NPD in dem anstehenden Verfahren einen Rechtsbeistand vom Kaliber eines Theodor Maunz in der Hinterhand, dem es – verkleidet als Verteidiger des Grundgesetzes – 1974 gelungen ist, einem der schlimmsten Verächter des Grundgesetzes, dem erwähnten Gerhard Frey nämlich, mit einem heimlich angefertigten Rechtsgutachten beim Bundesverfassungsgericht aus der Patsche zu helfen und ihn vor einem Berufsverbot zu bewahren.
Erschienen in Ossietzky 1/2014 |
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