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Kaum einer fragt, was die Triade eigentlich verbindet. Weder haben die Damen den gleichen Friseur, noch spielen sie Skat, noch haben sie die Männer getauscht. Wovon lebt, was erstrebt diese »Freundschaft«? Unsensible, für Mythisches weniger Empfängliche reden nicht von »Freundschaft«, sondern erkennen in dem Trio ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von reich & mächtig, einen Club zu gegenseitigem Nutz und Frommen: Die Kanzlerin genieße dank des Wohlwollens der Verlagsherrscherinnen publizistische Aufmerksamkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre: »Kanzlerin der Herzen«, »Super-Merkel«, »Standfeste Powerfrau«, »Eiserne Kanzlerin«, »Mächtigste Frau der Welt«. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mit Hilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal. Man versteht sich, auch ohne Absprache. Jüngstes Ei, das die drei Glucken von nützlichen Idioten bebrüten lassen, ist der »Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes«, Bundestags-Drucksache 17/11470, irreführend »Leistungsschutzgesetz« genannt. Er wurde Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossen, am 14. November in den Bundestag eingebracht und um Mitternacht vom 29. auf 30. November in erster Lesung vor leeren Sitzreihen »debattiert«. Nun wird er in den zuständigen Ausschüssen (Justiz, Kultur) weiter beraten. Besonders Friede Springer dürfte ihre Freude an ihm haben. Würde der Entwurf geltendes Recht, könnten auch für kleinste Auszüge von im Internet veröffentlichten Texten Lizenzgebühren anfallen. Motto: Geht es den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen schlecht, treibt der Gesetzgeber eben neue Melkkühe in ihre Internet-Ställe. Die Legislative makelte dazu die nötigen Tricks, und die Rechnung geht an den Medienkonsumenten. Wir kennen solche Nummern längst. Angeblich zielt die Gesetzesvorlage »nur« darauf ab, die Verwendung von Presseartikeln durch Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Ask oder Bing neu zu regeln: Die sollen künftig zahlen, wenn sie Text- und Bildmaterial der Verlage ausführlicher darstellen als in Form eines knappen Links. Von der geplanten Kostenpflicht wären aber nicht nur die Suchmaschinen betroffen, sondern auch gut zwei Dutzend sogenannte News-Aggregatoren, zum Beispiel Newsvine, Popurls, Flip Board oder Rivva, die knappe, thematisch geordnete Zusammenfassungen aus der täglichen Informationsflut liefern. Im Visier wären sogar so interessante – weil kritische Publizistik vermittelnde – Portale wie die NachDenkSeiten. Sie allesamt verlinken Zeitungen, Zeitschriften und Blogs und rufen von dort Textproben ab. Die Verlegermehrheit begrüßte das Gesetzesvorhaben selbstverständlich: Suchmaschinenbetreiber dürften nicht weiterhin Geld verdienen mit fremder Leistung, nämlich dem von den Verlagen teuer zu bezahlenden Qualitätsjournalismus. Das Portal Google News aber – die wichtigste Zielscheibe – bietet seine Textsammlung auf einer werbefreien Seite an und macht folglich damit keinen Profit. Zudem haben die Verlage selbst einen Vorteil, wenn Suchmaschinen auf die Online-Texte hinführen. Und schließlich flössen Zwangsgebühren nicht automatisch den Urhebern zu, also den Journalisten, sondern doch eher deren Dienstherren. Zudem gibt es bereits jetzt ausreichende technische Mittel und Wege, den Zugriff auf bestimmte Angebote zu blockieren beziehungsweise nur gegen Bezahlung zu erlauben. Kein Wunder, daß zahlreiche Kommentatoren das geplante Leistungsschutzrecht verrissen. Unter den Kritikern sind, der Fairneß halber sei es notiert, auch Eigner etlicher Zeitungsverlage. Die Kontra-Argumentation von Google & Co. ist so simpel wie treffend: Ihre Suchmaschinen erfassen ausnahmslos alle Publikationen im Netz. Weshalb nun die eine kostenlos, die andere nur gegen Gebühr verfügbar gemacht werden solle, sei nicht nachvollziehbar. Stimmt. Der Gesetzentwurf stinkt nach beträchtlichem Futterneid zum Beispiel des Springer-Verlags. Kai Biermann schrieb in Zeit online: »Der Gesetzentwurf ... wird Bloggern Ärger und Anwälten neue Einnahmequellen bescheren. Medienhäuser wie der Axel-Springer-Verlag werden von der Bundesregierung offenbar bekommen, was sie sich so sehnlich wünschten – ein Gesetz, um Google zu verklagen ..., die Verlage wird es freuen, alle anderen eher nicht.« Irrtum. Es freut auch die an staatlicher Zensur Interessierten. Denn ist erst ein kommerzielles Gebührensystem eingeführt, läßt sich nachfolgend ein staatlicher Kontrollbedarf ganz simpel darstellen und durchsetzen. Die deutsche Rechtswissenschaft, im Protest gegen das geplante Leistungsschutzrecht angeführt vom »Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht«, befand nahezu einhellig und vernichtend: »Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen. … der Regierungsentwurf (scheint) nicht durchdacht. Er läßt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Daß er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, daß bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde ... Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.« Da haben wir ´s. Bertolt Brechts Herr Keuner, der Denkende, würde sagen: »Über Grundlagen sind diese Experten noch nicht richtig aufgeklärt.«
Erschienen in Ossietzky 3/2013 |
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