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So meint es das Bayerische Staatsministerium des Innern ausdrücken zu müssen, weshalb ich in einer Antwort an Bürgerinnen und Bürger zitiert werde, die wissen wollen, warum die VVN-BdA im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt und warum diese Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die »diffamierende Beschreibung der Verfassungswirklichkeit« stammt nicht von mir, aber wird mir und der VVN-BdA, deren Bundessprecher ich bin, untergeschoben. Die »Diffamierung«, die mir unterstellt wird, laufe darauf hinaus, daß der »Kapitalismus, die bestehende freiheitliche demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung und mit ihr letztlich die parlamentarische Demokratie« zu bekämpfen sei. Wer als Antifaschist den Kapitalismus kritisiert, sei ein Anhänger der »Dimitroff-Thesen« und bekämpfe die Demokratie, so der bayerische Verfassungsschutz. Daß in Deutschland mit der NSDAP auch die ökonomischen Eliten siegten, die Hitler brauchten und förderten, ist keine Erfindung von Georgi Dimitroff, sondern das war Kenntnisstand aller politisch klar denkenden Beobachter in jener Zeit. Die allgemeine Schlußfolgerung der Antifaschistinnen und Antifaschisten seit den Jahren 1933/34 war jedoch auch, die Errungenschaften der demokratischen und parlamentarische Gesellschaftsordnung zu verteidigen und auf ihrer Grundlage die Menschen in den gemeinsamen Kampf gegen Krieg und Faschismus zu führen. Gerade die Fehleinschätzung, daß der bürgerliche Staat nur dominierende faschistische Elemente enthält, trug zur Niederlage der Arbeiterbewegung 1933 bei. Deshalb war die Errichtung der demokratischen Republik nach 1945 die Hauptlosung als Schlußfolgerung aus dem Faschismus, und unter dieser Losung einigten sich die Antifaschistinnen und Antifaschisten vieler Richtungen in der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Die Verteidigung der Grundrechte und des Grundgesetzes gehörten und gehören zu den Wesensmerkmalen der Politik und Praxis des Antifaschismus. Das schließt Kapitalismuskritik der Antifaschisten nicht aus, setzt sie aber nicht voraus. Deshalb forderten ich und Freunde von mir in den letzten Monaten den bayerischen Verfassungsschutz und den Innenminister öffentlich und in Briefen wiederholt auf, die diffamierenden Behauptungen über mich und die VVN sowie meine namentliche Nennung im Verfassungsschutzbericht und im Portal über »Linksextremismus« zu löschen. Eine Antwort blieb aus. Nun klagt die VVN-BdA Bayern gegen das Land. Es gibt keinen Schutz gegen Lügen, die der Inlandsgeheimdienst über demokratische Bürger verbreitet. Wenn kürzlich mal wieder das Stasi-Unterlagen-Gesetz verlängert wurde, das 21 Jahre nach Ende der »kommoden Diktatur« (Günter Grass) noch immer existiert, so sei daran erinnert, daß es nach Ende der grauenvollsten Diktatur in der Menschheitsgeschichte, der NS-Diktatur, nicht einen Tag lang ein – sagen wir mal – Gestapo-Unterlagen-Gesetz gegeben hat. Stattdessen beschloß der Bundestag schon bald ein Gesetz zum Artikel 131 des Grundgesetzes, das vorsah, die im Rahmen der Entnazifizierung entlassenen Beamten möglichst wieder beim Staat einzustellen, wobei sie sogar den jungen Hochschulabsolventen vorgezogen wurden. Aus dem Jahr 1966 stammt ein Gutachten eines der höchsten 131er und Nazi-Mediziner, Hans Bürger-Prinz, der nach dem Krieg in Hamburg der allein zuständige Gutachter in Wiedergutmachungsfällen war. Er bescheinigte meinem Schwiegervater, daß ihm keine Entschädigung zukomme, denn »der Kläger nahm die Risiken einer Verfolgung im Sinne einer mehr oder weniger bewußt gewählten Selbstbewährung im Einsatz für die Idee auf sich, unterscheidet sich darin also gegenüber der unausweichlich Situationen eines rassisch Verfolgten«. Der Kommunist Artur Burmester war also selbst schuld, er hätte den Widerstand unterlassen sollen, dann hätten ihm die Nazis nichts angetan. Dabei wird in dem Gutachten durchaus deutlich, wie der Junge gelitten hat, der bereits 1933 mit 17 Jahren in die Fänge der Gestapo geriet und insgesamt dreieinhalb Jahre Haft und »Bewährungseinheit 999« sowie Zwangsarbeit durchlitt. In der Haft wurde er mißhandelt, getreten, gefoltert, um »Geständnisse« von ihm zu erzwingen. Die Täter wurden nicht bestraft, sie hatten nach 1945 ein Recht auf Weiterbeschäftigung. Die Organisation des Artur Burmester war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes. Sie war in Hamburg in den sechziger Jahren verboten, so auch in einigen anderen Bundesländern. In Rheinland-Pfalz, wo dieses Verbot damals ebenfalls galt, kehrte man jetzt vorübergehend zu den damaligen Praktiken zurück. Der Opferorganisation wurde vor einigen Wochen der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie im bayerischen (nicht im rheinland-pfälzischen) Verfassungsschutzbericht steht. Sich um die Belange der Gestapo-Opfer zu kümmern sei nicht förderungswürdig, meinten die Behörden im SPD-regierten Bundesland Rheinland-Pfalz. Allerdings nur vorübergehend, denn kürzlich wurde der VVN-BdA in Rheinland-Pfalz dann doch die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt. Nicht so in Bayern. Auch dort wurde der VVN-BdA der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt. Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte zu Zeiten der Großen Koalition eine Verordnung erlassen, daß Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht auch nur eines Bundeslandes stehen, in allen Bundesländern keinen Gemeinnützigkeitsstatus haben sollen. Angeblich sollte sich das gegen Nazis richten, es wird jedoch auch gegen Linke praktiziert. Wer der VVN-BdA angehört, soll mit schweren Nachteilen rechnen. Es werden wieder Zustände wie im Kalten Krieg hergestellt. Aber sogar während des Kalten Krieges gab es Bürgerliche, Demokraten, die den linken Berufsverbotsopfern und anderen Verfassungsschutzopfern halfen. Derzeit hört man von Solidarität mit diesen wenig.
Erschienen in Ossietzky 3/2012 |
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