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Der SPD-Vorsitzende Gabriel überraschte mit dem Vorschlag einer »Sockelrente«, für die es bei der SPD noch gar kein Konzept gibt. Die Linke brütet über einer »solidarischen Mindestrente«, die irgendwo zwischen 850 und 950 Euro liegen soll. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzt auf eine Zuschußrente, ohne die Ursachen der Altersarmut zu thematisieren oder gar zu bekämpfen: Agenda 2010 mit Hartz I bis IV hebeln das Normalarbeitsverhältnis bei einem Großteil der Beschäftigten aus. Niedriglöhne, Leiharbeit, befristete Beschäftigung produzieren niedrige Rentenansprüche oder bei Langzeitarbeitslosen sogar politisch gewollt den kompletten Ausfall von Rentenanwartschaften. Gleichzeitig senken die Rentenreformen seit 2000 das Rentenniveau bis 2030 um über 20 Prozent. Alles kein Anlaß für wirkliche Reformen. Noch beruhigt man sich damit, daß nur 2,4 Prozent der über 65-Jährigen Grundsicherung beziehen. Die Ableitung, daß 97,6 Prozent eine ausreichende Versorgung im Alter hätten, wirkt geradezu zynisch. Mit dem Versprechen von 850 Euro netto im Monat ab 2013 (Wahljahr!) soll die Zuschußrente die Differenz zwischen eigenen niedrigen Ansprüchen aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und aus privater Vorsorge (Riester-Rente) ausgleichen, die aus Lücken in der jeweils individuellen Erwerbsbiographie resultieren. Damit soll vermieden werden, daß eigene Vorsorgeleistungen wie bisher vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Lobenswert, selbst wenn dabei noch nicht einmal die Armutsrisikoschwelle von 929 Euro erreicht wird, die die EU-Statistik für Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) ansetzt. Der Jubel (bis hin zu Oskar Lafontaine bei Günther Jauch) ist jedoch Fehl am Platze. Denn die Sache hat mehr als nur einen Haken. Die Zugangshürden zu dieser Leistung sind hoch angesetzt, für viele unerreichbar. So will die Ministerin, daß mindestens 45 Versicherungsjahre (einschließlich Anerkennungszeiten, zu denen auch zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten pro Kind zählen) und 40 Jahre mit Beitragszahlungen nachgewiesen werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit sollen außen vor bleiben. Eine weitere Bedingung: bis zu 35 Jahre eine betriebliche oder private Altersvorsorge – sprich Riester-Rente. Wunderbare Aussichten für Banken und Versicherungen angesichts des stagnierenden Geschäfts mit der Riester-Rente. Nun dämmerte dem Bundesarbeitsministerium schnell, daß solche Bedingungen wohl zumindest in der Anfangsphase gar nicht erfüllbar sind. Daher sollen von 2013 bis 2023 nur 40 Versicherungsjahre, 35 Beitragsjahre und anfänglich fünf Jahre Riester-Rente ausreichen. Zur Krönung will man die heutigen Bestandsrentner von dieser Leistung ohnehin ausnehmen, obwohl viele von ihnen Renten knapp oberhalb der Grundsicherung haben. Erwerbsminderungsrentner dürften ebenfalls durchs Netz fallen, denn bei ihnen werden die Zurechnungszeiten nicht anerkannt. Und hat der Ehe- oder Lebenspartner mehr als 850 Euro eigene Einkünfte, wird der darüber liegende Betrag angerechnet. Da es sich um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, ist zumindest eine Einkommensprüfung vorgesehen. Kein Wunder, daß das Ministerium gerade einmal von circa 17.000 Anspruchsberechtigten im ersten Jahr und von Bundes-Ausgaben in Höhe von 50 Millionen Euro ausgeht. Der eigentliche Haken liegt aber an ganz anderer Stelle. Wer sich der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verweigert, prekäre Beschäftigung nicht wirksam eindämmt, den hohen Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit nicht durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik abbaut und gleichzeitig das Rentenniveau weiter absenkt, der bekämpft nicht die Ursachen von Altersarmut, sondern kuriert nur an Symptomen herum. Nicht umsonst fiel in ersten Reaktionen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände der Begriff Kosmetik. Hinzu kommt, daß bei sinkenden Durchschnittsrenten ein Ausbau bedürftigkeitsgeprüfter Leistungen die Talfahrt in Richtung einer »Grundrente« beschleunigt. So werden Lebensarbeitsleistungen immer weiter auf niedrigem Niveau nivelliert. Wenn es aber nicht mehr darauf ankommt, ob und wie viel Beiträge in die gesetzliche Rente eingezahlt wurden, dann verliert sie ihre ohnehin bereits beschädigte Legitimation. Und wird zur Beute von Banken und Versicherungen, die auf weitere Privatisierung der Alterssicherung drängen. Die Zuschußrente von Frau von der Leyen könnte so schnell zu einem vergifteten Geschenk mutieren.
Erschienen in Ossietzky 22/2011 |
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