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Vergleich zwischen den Kosten der Arbeitslosigkeit und der Staatsverschuldung, jeweils in Milliarden Euro (Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte, IAB-Kurzbericht 14/2008, eigene Berechnungen) Jeder Unternehmer kann einzelne Beschäftigte und ganze Belegschaften entlassen; die Gesellschaft als Ganzes kann das nicht. Die vom Kapital Entlassenen (einzelwirtschaftlich »Externalisierten«) müssen gesellschaftlich alimentiert werden. Infolge der »Agenda 2010« wurde die Unterstützung immer knapper. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde verkürzt und die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zu »Hartz IV« zusammengeführt. So sparte der Staat auf Kosten der Arbeitslosen beträchtliche Summen ein. Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in Deutschland sind dennoch enorm. »Sie entstehen«, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) feststellte, »den öffentlichen Haushalten unmittelbar durch Ausgaben und mittelbar durch Mindereinnahmen, weil Arbeitslose kein oder nur ein geringes Arbeitseinkommen beziehen. Dabei werden nur die registrierten Arbeitslosen berücksichtigt, die Stille Reserve bleibt außer Betracht« – und auch die rund eine Million nicht mehr gezählter Arbeitslose zum Beispiel in Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungsmaßnahmen. Das IAB hat die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit von 2001 bis 2007 in einer Studie ermittelt. Sie lagen jahresdurchschnittlich bei 83,1 Milliarden Euro. Die Kosten pro Arbeitslosen schwankten dabei zwischen 19.200 Euro und 17.900 Euro. Vergleicht man diese Kosten mit der Staatsverschuldung (von 2001 bis 2007 nahm der Staat jahresdurchschnittlich knapp 59 Milliarden Euro neue Schulden auf), so kommt man zu dem ernüchternden Ergebnis, daß der Staar ohne die bestehende Massenarbeitslosigkeit gar keine neuen Schulden hätte aufnehmen müssen, sondern in seinen Haushalten (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) von 2001 bis 2007 jahresdurchschnittlich sogar einen Überschuß in Höhe von 24,1 Milliarden Euro realisiert hätte. Genauso wie das Kapital an Arbeitslosigkeit als Instrument zur Disziplinierung der abhängig Beschäftigten und Arbeitslosen interessiert ist, hat es auch großes Interesse an möglichst niedrigen Steuerpflichten und an Staatsverschuldung. Denn die nicht gezahlten Steuern und die auf Grund der Arbeitslosigkeit verringerten Arbeitskosten und erhöhten Besitzeinkommen geben sie nur zu gern dem Staat als Kredit. Ihr Überschußgeld, ihre Ersparnis, nicht durch eigene Arbeit, sondern schlicht durch kapitalistisch immanente Mehrwertaneignung in Form von Zinsen, Mieten und Pachten sowie Gewinnen erworben, benötigt dann der strukturell unterfinanzierte Staat als Schuldner, um seine Aufgaben noch einigermaßen erfüllen zu können. Am Ende reicht es aber nicht. Die Staatsschulden werden immer größer. Nicht nur absolut, sondern auch relativ in Bezug zur wirtschaftlichen Gesamtleistung, dem Bruttoinlandsprodukt. Für die Kreditierung des Staates verlangen die Vermögenden möglichst hohe Zinsen zu ihrer weiteren Bereicherung ohne Arbeitsleistung. Vermögende haben ja schon immer gern andere für sich arbeiten lassen. Kaum jemand kommt aber auf die Idee, sie wie die Arbeitslosen als Versager oder gar als Faulenzer zu bezeichnen. Sei’s drum: Jedenfalls fielen von 2001 bis 2007 auf den Schuldenstand des Staates jahresdurchschnittlich 64,2 Milliarden Euro an Zinsen an. Ein schönes Einkommen für die Reichen und ein erbärmliches gesamtwirtschaftliches Ergebnis. Das Kapital, die vermögenden Schichten, verdienten durch die Staatsverschuldung Unsummen an der seit Jahrzehnten in Deutschland bestehenden Massenarbeitslosigkeit. Welch ein insgesamt perverser Befund! Ohne eine Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit durch eine massive kollektive Arbeitszeitverkürzung wird sich auch in Zukunft an diesem Befund nichts verändern.
Erschienen in Ossietzky 15/2011 |
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