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Bush zum »Kreuzzug gegen den Terrorismus« aufgerufen, von »jagen« und »ausräuchern« gesprochen, Rache und Vergeltung geschworen, in Wildwest-Manier die Auslieferung des Hauptverdächtigen Osama bin Ladin »dead or alive« gefordert. All dies hatte mit Völkerrecht nicht das Geringste zu tun und wirft daher gerade für Deutschland und seine Bundeswehr die Frage nach der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit dieses Militäreinsatzes auf. Mehr noch: Der im Oktober nach kürzester Vorlaufzeit begonnene Einmarsch in Afghanistan war seit Jahren von der US-Regierung geplant und vorbereitet worden. So berichtete Bob Woodward in seinem mit dem Pulitzer-Preis gekrönten Artikel über paramilitärische Geheimverbände der CIA, daß »die Spezialeinheiten seit 1997 in Afghanistan ein und aus gingen und dabei immense operative Erfahrungen gesammelt sowie wichtige Kontakte, insbesondere mit der Nord-Allianz, geknüpft« hätten. Da nimmt es nicht Wunder, daß die Operationspläne für die Invasion in Zentralasien seit April 2001 – ein halbes Jahr vor 9/11 – fertig in den Schubladen des Pentagons gelegen hatten. Michael Meacher, Minister im Kabinett von Tony Blair, gab später zu Protokoll, daß der britische Premierminister vor dem »Commons Liaison Committee« ausgesagt hatte: »Ehrlich gesagt hätte es ohne das Geschehen vom 11. September keine Möglichkeit gegeben, die öffentliche Zustimmung für einen plötzlichen Angriff auf Afghanistan zu erhalten.« Außerdem berichtete Meacher von einem Treffen hochrangiger US-Beamter mit dem früheren pakistanischen Außenminister Niaz Niak, das Mitte Juli 2001 in Berlin stattgefunden hatte. Die Amerikaner teilten Niak mit, daß »ab Mitte Oktober militärische Maßnahmen gegen Afghanistan anlaufen« würden. Dies geschah kurz nachdem sich ebenfalls in Berlin Abgesandte der US-Administration, Unterhändler der Taleban und Vertreter der US-Ölgesellschaft UNOCAL getroffen hatten, um über den Bau einer Öl- und Gaspipeline von Turkmenistan über Afghanistan zum Indischen Ozean zu verhandeln. Den Taleban aber waren die Bedingungen der Amerikaner zu knauserig; sie verlangten als Gegenleistung dafür, daß sie für die Absicherung des Milliardenprojektes sorgten, Straßen, Brücken, Krankenhäuser, Schulen, Kraftwerke, kurzum: all die Dinge, mit denen die NATO die Afghanen später gewaltsam, quasi mit vorgehaltenem Colt, meinte beglücken zu müssen. Als die Taleban die US-Konditionen ablehnten, drohten ihnen die US-Offiziellen mit den Worten: »Entweder ihr akzeptiert unser Angebot eines goldenen Teppichs oder wir begraben euch unter einem Teppich aus Bomben.« Wenig später stürzten dann aus buchstäblich heiterem Himmel in New York die Türme des World Trade Center ein und lieferten den Anlaß für die Besetzung des zentralasiatischen Landes. Schon die hier nur kurz umrissene Vorgeschichte des Krieges wirft Zweifel an der Rechtfertigung des Militäreinsatzes auf. Die Unrechtmäßigkeit der Invasion wird zur Gewißheit, wenn man sich klarmacht, daß keine einzige Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen existiert, mit der irgendein Staat auf diesem Globus ermächtigt worden wäre, in Afghanistan einzufallen, um dort mit Militärgewalt einen »Regime Change« zu erzwingen. Darüber hinaus hat der UN-Sicherheitsrat zu keinem Zeitpunkt autoritativ festgestellt, daß nach den Anschlägen von 9/11 die Voraussetzungen des Art. 51 UN-Charta für eine militärische Selbstverteidigung erfüllt seien. Zwar hatte sich der Sicherheitsrat schon seit Jahren mit der Problematik des internationalen Terrorismus befaßt und auch eine Reihe einschlägiger Resolutionen hierzu verabschiedet. Darin hatte er die Staaten zu effektiven Aktionen gegen den internationalen Terrorismus aufgefordert – aber ausschließlich zu solchen, die mit der Charta der Vereinten Nationen im Einklang stehen. Zudem beschloß er dann im September/Oktober 2001 ein umfangreiches Paket aus seiner Sicht notwendiger nicht-militärischer Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus, die auch weitgehend ergriffen worden sind. Weder aus den Aktionen des Sicherheitsrates noch aus dem kodifizierten Völkerrecht noch aus der Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag läßt sich indes ein Recht ableiten, Staaten, die beschuldigt werden, auf ihrem Territorium die Planung und Organisation terroristischer Aktionen zu dulden, gemeinsam mit ihrer dort lebenden Bevölkerung umstandslos quasi in Geiselhaft zu nehmen. Schon gar nicht ergibt sich daraus ein Recht, sans façon militärische Gewalt anzuwenden – ganz im Gegenteil: Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates stellen ausdrücklich »auf das internationale Strafrecht ab, das sich auf individuelle Personen und ihre Verantwortung bezieht«, nicht aber auf das völkerrechtliche Sanktionspotential gegen Staaten. Aus völkerrechtlicher Sicht gilt ohne jeden Zweifel, daß, solange keinem einzelnen Staat oder einer Staatengruppe ein bewaffneter Angriff im Sinne des Art. 51 der UN-Charta zuzurechnen ist, eine gesicherte völkerrechtliche Grundlage für militärische Gewaltanwendung nicht existiert. Auch wenn es sehr mühsam und schwierig ist, terroristische, also kriminelle Täter zu ermitteln, vor Gericht zu stellen und den Nachweis ihrer individuellen Schuld zu führen, rechtfertigt dies keine unilateralen militärischen Schläge, keine »targeted killings«, also keine »gezielte Tötung« von Tatverdächtigen, oder gar militärische Vergeltungs- und Bestrafungsaktionen gegen Länder, in denen sich vermeintlich oder angeblich Tatverdächtige aufhalten oder aus denen sie stammen. Ausweislich des offiziellen US-Untersuchungsberichts zu 9/11 kamen die mutmaßlichen rund 20 Attentäter in den vier gekaperten Flugzeugen überwiegend aus Saudi-Arabien und anderen arabischen Staaten sowie aus Hamburg, also gerade nicht aus Afghanistan; sie überlebten die Anschläge nicht, konnten also keinen weiteren Anschlag verüben. Soweit man weitere Tatverdächtige oder Hintermänner in Afghanistan vermutete, hätte man ihre Auslieferung betreiben müssen, um sie vor Gericht zu stellen. Dies ergibt sich aus Art. 2 Nr. 3 der UN-Charta, der ausdrücklich vorsieht, daß alle Staaten ihre internationalen Streitigkeiten, also auch diejenigen über eine Auslieferung von Tatverdächtigen, ausschließlich durch friedliche Mittel beizulegen haben. Dabei besteht kein Wahlrecht zwischen einer friedlichen Streitbeilegung und einer militärischen Gewaltanwendung. Letztere ist lediglich zur unmittelbaren Abwehr eines gegenwärtigen bewaffneten Angriffs erlaubt. Was nun die von den USA geforderte Auslieferung des als Drahtzieher der Terroranschläge des 11. Septembers beschuldigten Osama Bin Laden angeht, so fällt auf, daß gegen ihn zwar wegen anderer Vorwürfe, jedoch nie wegen einer Beteiligung an 9/11 ein Haftbefehl ergangen ist. Darüber hinaus wurden in der am 11. Oktober 2001 vom FBI präsentierten Fahndungsliste zwar 22 Personen mit Foto als gesuchte Terroristen aufgeführt, darunter auch Osama Bin Laden. Doch wird nach wie vor keiner der 22 vom FBI gesuchten Terroristen in der Fahndungsausschreibung für die Selbstmordattentate auf das World Trade Center und das Pentagon verantwortlich gemacht. Fehlten etwa die Beweise? Zwischen 1999 und 2001 hatte das Taleban-Regime mehrmals angeboten, Osama Bin Laden gemeinsam mit anderen Tatverdächtigen an ein »neutrales islamisches Land« auszuliefern oder bei Vorlage geeigneter Beweise dem damals in Gründung befindlichen Internationalen Strafgerichtshof, dem Internationalen Gerichtshof oder einem anderen (gegebenenfalls nach dem Lockerbie-Beispiel vertraglich einzurichtenden) internationalen Gericht zu überstellen. In sämtlichen Fällen entschied sich die damalige US-Regierung, das Angebot auszuschlagen und zur Selbstjustiz zu schreiten. Folglich entbehrte die Invasion der USA und ihrer Vasallen in Afghanistan jeder völkerrechtlichen Legitimation. Dasselbe gilt für den von George W. Bush erklärten und unter seinem Nachfolger Barack Obama unvermindert fortgesetzten sogenannten Globalen Krieg gegen den Terror, der unter der Bezeichnung »Operation Enduring Freedom« (OEF) geführt wird. Hinter dieser Aktion verbirgt sich eine ungeheure Anmaßung, nämlich eigenmächtig zu jedem beliebigen Zeitpunkt in jedem beliebigen Staat dieser Erde in beliebiger Weise zu intervenieren, beliebig Menschen entweder zu töten oder zu entführen und zu verschleppen, um sie im System Guantanamo der Folter zu unterziehen und auf unabsehbare Zeit in Drahtkäfigen dahinvegetieren zu lassen – all dies unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung. Unübersehbar und unbestreitbar ist jedoch diese Art von Anti-Terror-Krieg selbst ein terroristischer Akt: Staatsterrorismus. Daran hat sich auch Deutschland und seine Bundeswehr beteiligt, in Afghanistan namentlich mit dem Kommando Spezialkräfte (KSK), einer Formation umhüllt vom Nimbus der Elitetruppe. Seit Jahren werden diese Schattenkrieger von der Bundesregierung in dubiose Einsätze entsandt, um in deutschem Namen und finanziert vom deutschen Steuerzahler in anderen Ländern Taten zu vollbringen, von denen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nichts wissen dürfen. Sowohl aus demokratischer Perspektive als auch unter friedenspolitischen Aspekten ist das ein Skandal allererster Güte. Auch mit dem Einsatz von Tornado-Waffensystemen der Bundesluftwaffe vom afghanischen Mazar-e-Sharif aus unterstützte Deutschland zum Teil die völkerrechtswidrige »Operation Enduring Freedom«. Für mich war das der entscheidende Grund, warum ich mich im März 2007 geweigert habe, Befehle zur logistischen Unterstützung dieses Einsatzes auszuführen. Ich konnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, daß ich hierdurch kraft aktiven eigenen Handelns zu einem Bundeswehreinsatz beigetragen hätte, gegen den gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche, strafrechtliche sowie völkerstrafrechtliche Bedenken bestanden. Zugleich beantragte ich damals, auch von allen weiteren Aufträgen, die im Zusammenhang mit der »Operation Enduring Freedom« standen, entbunden zu werden (s. Ossietzky 21/08). Interessanterweise scheute das Bundesministerium der Verteidigung damals davor zurück, disziplinare oder strafrechtliche Sanktionen gegen mich zu ergreifen – offenbar erschien der politischen und militärischen Führungsspitze ein möglicher Gang bis vor die höchsten Gerichtsinstanzen als zu riskant. Mittlerweile hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, die Beteiligung der Bundeswehr an Operationen im Rahmen von OEF in Afghanistan zu beenden, und auch die Mitwirkung der Bundesmarine an Operationen unter dieser Flagge am Horn von Afrika soll demnächst abgeschlossen sein. Dennoch besteht kein Grund zur Entwarnung. Denn der Krieg am Hindukusch geht ja weiter, nur unter einem anderen Etikett, nämlich dem der ISAF. Dahinter verbirgt sich die von der NATO geführte »International Security Assistance Force«. Diese befindet sich im Gefolge des nach dem Tagungsort bei Bonn benannten Petersberg-Abkommens seit Anfang 2002 in Afghanistan. Anders als die Mordtruppen der OEF kann sich die ISAF im Grundsatz auf die Mandatierung durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nach Art. 39 und 42 der UN-Charta stützen. Die Bundeswehr wiederum operiert im Rahmen der ISAF mit einem entsprechenden Mandat des Bundestages. Formal sind damit sowohl die völkerrechtlichen als auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz deutscher Streitkräfte am Hindukusch erfüllt. Doch das Petersberg-Abkommen selber, dessen Umsetzung durch ISAF absichert werden soll, beruht auf einer sehr zweifelhaften Legitimationsbasis, schon weil der Teilnehmerkreis extrem einseitig zusammengesetzt war. Präsent waren hauptsächlich die Siegermächte, die USA und die sogenannte Nordallianz sowie ausgewählte Exilafghanen, nicht aber die Vertreter der Paschtunen, die etwa 50 Prozent der Bevölkerung stellen und im staatlichen und gesellschaftlichen Machtapparat Afghanistans stets eine bedeutsame Rolle gespielt haben. Das Ergebnis der von den USA gesteuerten Konferenz war eine afghanische Regierung von Bushs Gnaden, kreiert in Bonn, die auf der Macht der Warlords beruhte. Auch die Umsetzung des Petersberg-Abkommens in der Folgezeit war alles andere als ein demokratisch strukturierter Prozeß, bei dem die afghanische Bevölkerung ihr Selbstbestimmungsrecht ausgeübt hätte. Das gilt bis in die Gegenwart, wie die massiven Wahlfälschungen bei der Präsidentenwahl im Jahre 2009 zeigten. Die Demokratie, die der Westen mit Militärgewalt nach Afghanistan zu exportieren versucht, ist längst zur Farce verkommen. Auch was die häufig beschworene Befreiung afghanischer Frauen durch westliche Militärs betrifft, ist durchgreifende Ernüchterung eingekehrt. Amnesty International konstatierte diesbezüglich: »Auch acht Jahre nach dem Sturz der Taleban ist die Lage der Frauen trostlos. Überall im Land begegnen afghanische Frauen und Mädchen unterschiedlichsten Formen von Gewalt: Sie werden entführt, vergewaltigt, im eigenen Haus mißhandelt, gegen ihren Willen verheiratet oder zur Beilegung von Konflikten wie eine Ware gehandelt.« Obwohl Afghanistan das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet hat und die Verfassung eigentlich gleiche Rechte für Frauen und Männer garantiert, fehlt es der Regierung am politischen Willen, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen durchzusetzen, wie Amnesty International moniert. Und das kann nicht überraschen, wenn man hört, was der deutsche Kriegsminister Karl Theodor zu Guttenberg hierzu kürzlich frank und frei anmerkte, nämlich daß es »natürlich … unbestreitbar wichtig [ist], daß man Kindern hilft, daß man Frauen hilft in ihren Rechten und all jenem. Aber das waren Gründe, die wir … nachgeschoben haben, um in schwierigen Momenten auch mal eine Anerkennung unserer Bevölkerung zu bekommen.« Deutlicher kann man die Kriegslügen kaum benennen. Von einem gelungenen Wiederaufbau- und Entwicklungsprozeß kann in Afghanistan keine Rede sein. Angesichts der massiven völkerrechtlichen und demokratischen Defizite des Petersberg-Abkommens, auf dessen Umsetzung die erwähnten UN-Resolutionen abzielen, konstatiert der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth, daß »auch die legitimatorische Grundlage des Einsatzes der UN-mandatierten ISAF in Afghanistan unter Führung der USA und der NATO größten Zweifeln ausgesetzt ist«. Erschwerend tritt hinzu, daß inzwischen die von den USA geführte völkerrechtswidrige »Operation Enduring Freedom« mit der NATO-geführten ISAF verschmolzen wurde. So ist der US-General Stanley A. McChrystal nicht nur Kommandeur der ISAF, sondern zugleich auch Befehlshaber aller im OEF-Rahmen eingesetzten US-Truppen. Da kann es nicht Wunder nehmen, daß die afghanische Bevölkerung ausländischen Soldaten in ihrer Gesamtheit zunehmend als Teil einer Besatzungsmacht wahrnimmt. Trotz oder gerade wegen der Eskalation des von den NATO-Militärs mitunter unverhältnismäßig und ohne Rücksicht auf zivile Opfer geführten »Anti-Terrorkrieges« ist die Lage in dem zentralasiatischen Land immer unsicherer geworden. Die steigende Opferzahl unter der Zivilbevölkerung treibt dem afghanischen Widerstand, der gegen die fremden Besatzer kämpft, in Massen neue Kämpfer zu. Wie Vertreter der zivilen Hilfsorganisation Caritas International formulierten, wirken die NATO-Militäreinsätze mit ihren sogenannten Kollateralschäden unter der Zivilbevölkerung deshalb »wie ein Terror-Förderungsprogramm, weil hohe Opferzahlen die Bevölkerung gegen die fremden Truppen aufbringen. So entsteht Gewaltbereitschaft und ein Nährboden für bewaffnete Gruppen.« Der Guerillakrieg am Hindukusch wird auch für die fremden Besatzungstruppen immer verlustreicher. Die Zahl der seit Kriegsbeginn Gefallenen in den Reihen der Besatzungstruppen beläuft sich bis dato auf mehr als 1800, wovon auf die Bundeswehr nach offiziellen Angaben 44 entfallen. Auf diese Weise nährt der Krieg sich selbst. Über die afghanischen Todesopfer des Krieges – mehr als 50.000 – informieren weder NATO noch Bundesregierung. Präzise Angaben kann man bei der UNO bekommen. Laut UNAMA-Jahresbericht 2009 wurden in Jahresfrist mindestens 2412 Zivilisten getötet. Mindestens 596 von ihnen fielen dem Feuer der internationalen Truppen oder deren afghanischen Verbündeten zum Opfer. Ihren bisherigen Höchststand erreichte die Zahl der im Monatsdurchschnitt von ausländischen Truppen getöteten Zivilisten mittlerweile unter der Ägide des Friedensnobelpreisträgers Barack Hussein Obama. Besondere Empörung müßte der Tatsache gelten, daß mittlerweile 70 Prozent der Opfer, die auf das Konto der mit ihrer total überlegenen Luftwaffe so ungeheuer tapfer und zivilisiert kämpfenden westlichen Truppen gehen, Frauen und Kinder sind. Welch eine Heuchelei, wenn in Anbetracht dessen den stereotyp als »radikalislamische Taleban« apostrophierten afghanischen Widerständlern die »Feigheit« und »Hinterhältigkeit« ihrer Angriffe auf die fremden Besatzungstruppen vorgeworfen wird – während beispielsweise die CIA Ziele in den von Paschtunen bewohnten pakistanischen Grenzgebieten mit unbemannten, ferngesteuerten Drohnen angreift. Da für den Einsatz der unbemannten Flugkörper gegen Pakistan nicht das Militär, sondern der Geheimdienst zuständig ist, unterliegen die Angriffe keinerlei öffentlicher Kontrolle und Rechenschaft. Im Oktober 2009 monierte Philip Alston, der vom UN-Flüchtlingshochkommissar mit einer Untersuchung beauftragt war, »daß die CIA ein Programm durchführt, durch das eine signifikante Anzahl von Menschen getötet wird, wofür nicht die geringste Grundlage gemäß geltender völkerrechtlicher Normen existiert«. Bei 114 derartigen Attacken im Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2010 wurden einer systematischen Auswertung der Medienberichterstattung durch die »New American Foundation« zufolge zwischen 830 und 1.210 Menschen getötet. Bei etwa zwei Dritteln von ihnen soll es sich um Aufständische gehandelt haben, während zu etwa einem Drittel unbeteiligte Zivilisten Opfer dieser Attacken wurden. Eine andere Untersuchung durch die ebenfalls US-amerikanische »Brookings Institution« kommt allerdings zu dem Ergebnis, daß auf jeden getöteten Widerstandskämpfer zehn Zivilopfer kommen. Die Auswertungen der pakistanischen Behörden deuten ebenfalls auf weitaus höhere zivile Opferzahlen hin: Allein im Jahr 2009 sollen es mehr als 700 gewesen sein. Mit 69 Drohnenangriffen seit Januar 2009 gegenüber 45 während der gesamten Regierungszeit von George W. Bush hat die Obama-Administration den ferngesteuerten Krieg dramatisch eskaliert; laut Ankündigung des Präsidenten vom Dezember 2009 will sie ihn noch darüber hinaus ausweiten. Für die teilweise kriegsverbrecherischen, zumindest aber unverhältnismäßigen Luftangriffe und die massiven Artillerieattacken, denen Zivilisten in großer Zahl zum Opfer fallen, sind sowohl die ISAF als auch die unter nationalem US-Kommando agierenden Verbände der OEF verantwortlich, die keiner Kontrolle durch das internationale Hauptquartier in Kabul unterliegen. Dieser Umstand unterstreicht wiederum nicht nur die ohnehin offenkundige Völkerrechtswidrigkeit des sogenannten Anti-Terror-Krieges, sondern beschädigt auch die Legitimität der vom UN-Sicherheitsrat mandatierten ISAF-Mission. Angesichts solcher völkerrechtlichen Defizite, die uns stets auch im Hinblick auf das deutsche Grundgesetz alarmieren müssen, und einer völlig verfahrenen Lage stellt sich immer drängender die Frage nach dem Sinn der deutschen Militärpräsenz am Hindukusch. Doch nach wie vor wirkt die Forderung nach Rückzug aus dem aussichtslosen Guerillakrieg als Tabubruch. Bis auf weiteres darf also mit deutscher Beteiligung tüchtig weiter krepiert und gemordet werden am fernen Hindukusch. Wir sollten uns einprägen, was Jürgen Todenhöfer, der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, in seinem Buch »Warum tötest Du, Zaid?« geschrieben hat: »Nicht ein einziges Mal in den letzten zweihundert Jahren hat ein muslimisches Land den Westen angegriffen. Die europäischen Großmächte und die USA waren immer Aggressoren, nie Angegriffene. Seit Beginn der Kolonialisierung wurden Millionen arabische Zivilisten getötet. Der Westen führt in der traurigen Bilanz des Tötens mit weit über 10:1. Die aktuelle Diskussion über die angebliche Gewalttätigkeit der muslimischen Welt stellt die historischen Fakten völlig auf den Kopf. Der Westen war und ist viel gewalttätiger als die muslimische Welt. Nicht die Gewalttätigkeit der Muslime, sondern die Gewalttätigkeit einiger westlicher Länder ist das Problem unserer Zeit.« Der Theologe Eugen Drewermann, der Anfang des Jahres die NATO als »eine kriminelle Vereinigung, welche die gesamte Welt verunsichert« bezeichnete, erhob die Forderung – und hier stimme ich ihm sowohl aus ganzem Herzen als auch mit ganzem Verstand zu –, daß »die Entwaffnung aller Nationalarmeen einhergehen [müßte] mit der Stärkung der UNO als der einzigen Krisenstelle, die bei Konflikten, die lokal nicht lösbar sind, die Macht hat, Recht zu sprechen und auch durchzusetzen. Dann aber brauchen wir keine amerikanische Hegemonialpolitik, die die UNO stranguliert oder als Propagandabühne mißbraucht.« Wenn Deutschland dem Beispiel der NATO-Verbündeten Kanada und Niederlande folgte und seine Soldaten abzöge, würde der Krieg vermutlich dennoch weitergehen. Doch immerhin wären dann keine deutschen Soldaten mehr am Wahnsinn des Tötens und Sterbens dort beteiligt. Was wiederum nicht das Schlechteste wäre für eine Nation, auf deren historischem Schuldenkonto bereits Abermillionen von Gewaltopfern lasten und die sich deshalb vor der Völkergemeinschaft im sogenannten 2+4-Vertrag feierlich verpflichtet hat, daß von ihrem Boden niemals wieder Krieg ausgehen werde. Jürgen Rose ist Oberstleutnant der Bundeswehr a. D. und Vorstandsmitglied der kritischen SoldatInnenvereinigung »Darmstädter Signal«.
Erschienen in Ossietzky 13/2010 |
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