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Ich kann nur einige Gesichtspunkte herausgreifen, die mir als besonders erschreckend aufgefallen sind. Mehrere Kapitel des Buches sind dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 gewidmet. Man liest mit Grausen, was für ein demokratiefeindlicher und kostspieliger Aufwand an Sicherheitsvorkehrungen für nötig befunden wurde, um acht Staatenlenkern und -lenkerinnen und deren Begleitung einen störungsfreien Aufenthalt zu gewährleisten. Was da an polizeilicher und militärischer Staatsgewalt aufgefahren und gegen Demonstranten gerichtet wurde, versetzte die Region in Belagerungs-, ja in Kriegszustand und ließ die Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, aus denen sich die Demonstrationsfreiheit zusammensetzt, zu einem hochriskanten Wagnis verkommen, das viele, die von diesen Rechten Gebrauch machten, insbesondere die weit über 1000 Festgenommenen, mit körperlichen und seelischen Mißhandlungen bezahlen mußten. Man erfährt, welchen unglaublichen Entwürdigungen Frauen und Männer im polizeilichen Gewahrsam ausgesetzt waren. Da wurden Menschen gezwungen, sich nackt auszuziehen und sich breitbeinig mit erhobenen Händen an die Wand zu stellen. Durchsuchungen fanden unter den Objektiven aufgehängter Überwachungskameras statt. Telefonate wurden verweigert, Fragen nach Rechtsbeiständen ignoriert oder mit falschen Auskünften beantwortet. Anwälten wurde der Zugang verweigert. An Schlaf war bei Dauerbeleuchtung und Lärm durch Ventilatoren nicht zu denken. In einigen Fällen wurden Personen, deren Freilassung das Amtsgericht verfügt hatte, wieder in die Käfige eingesperrt und erst Stunden nach der Richterentscheidung entlassen. Zutreffend bezeichnet Karen Ullmann in ihrem Beitrag »Erniedrigungen in Heiligendamm« den in der Gefangenensammelstelle praktizierten Polizeigewahrsam als rechtlosen Raum. In Heiligendamm ging es um Krieg gegen den Terrorismus, diesen von amerikanischen Denkfabriken erfundenen und lokalisierten Feind, mit dem Kriege in aller Welt und nun auch gegen die eigene Bevölkerung gerechtfertigt werden. Im Krieg stirbt die Wahrheit zuerst. Auch im Krieg gegen den Terrorismus. Elke Steven beschreibt, wie mit gezielten polizeilichen Fehlinformationen über die Zahl angeblich verletzter Polizeibeamter und angeblich gewaltbereiter Störer nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das Bundesverfassungsgericht irregeführt und der gerichtliche Rechtsschutz unterlaufen wurde. Heiner Busch erinnert in seinem Beitrag »Eine militante Kampagne gegen die Demonstrationsfreiheit« an die Kosten der staatlichen Aktivitäten im Vorfeld des G8-Gipfels. Allein der zwölf Kilometer lange einbetonierte Zaun, der die Luxusherberge für die acht Staatsleute und ihre Begleitung weiträumig umgab und mit Stacheldraht, Bewegungsmeldern und Videoanlagen ausgestattet war, hat uns Steuerzahler zwölf Millionen Euro gekostet. Der einer militärischen Kesselschlacht angemessene Einsatz eines Großaufgebots von Polizei und Bundeswehr, der Einsatz von Tornados, Verkehrsbooten und anderem Kriegsgerät der Bundeswehr dürfte ein Vielfaches dieses Betrages gekostet haben. Wenn man die von Heiner Busch und Johannes Plotzki mitgeteilten Zahlen liest, fragt man sich, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis bei dieser Tagung gestimmt hat. Ich kann ja verstehen, daß man glaubt, Leute, die für völkerrechtswidrige Angriffskriege, für Foltergefängnisse und das KZ in Guantanamo verantwortlich sind, vor der Volkswut schützen zu müssen. Aber dann hätte sich als preiswerterer Tagungsort vielleicht die Insel Helgoland oder der Stammheimer Hochsicherheitstrakt empfohlen. Daß deutscher Polizeigewahrsam auch sonst die kritische Aufmerksamkeit human engagierter Bürger verdient, wird an verschiedenen Stellen des Buches deutlich. Rolf Gössner, der über den Tod eines in seiner Zelle verbrannten Häftlings berichtet, dem kein Polizeibeamter zu Hilfe kam, zitiert eine Studie der Universität Halle, nach der zwischen 1993 und 2003 bundesweit 128 Menschen im Polizeigewahrsam gestorben sind, obwohl jeder zweite Tod hätte verhindert werden können. Mehrere Kapitel des Buches erheben Anklage, daß in deutschen Gefängnissen die Haftbedingungen nicht dem entsprechen, was in einem Land, das Achtung und Schutz der Menschenwürde zum obersten Verfassungsprinzip erhoben hat, erwartet werden darf. Besonders vom Umgang mit Asylbewerbern und in Auslieferungsverfahren werden empörende Beispiele rechtswidriger Freiheitsberaubungen und Menschenrechtsverletzungen berichtet. Einige Autoren sind den Auswirkungen des Krieges gegen den Terrorismus nachgegangen. Ulrich Finckh, der verdiente langjährige Vorsitzende der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, hat sich das vom Bundesverteidigungsministerium herausgegebene Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vorgenommen. Er zitiert daraus Sätze, die die wirtschaftlichen Interessen deutlich werden lassen, denen die als Krieg gegen den Terrorismus verbrämten Militäreinsätze in Wirklichkeit dienen. Und er folgert: »Unsere Freiheit wird deshalb bei den riesigen Gas- und Erdölvorkommen Mittelasiens am Hindukusch verteidigt und vor den Küsten der Erdölstaaten im Nahen Osten.« Und er fragt: »Freiheit des Handels mit Hilfe der Bundeswehr? Welches Recht erlaubt das?« Finckh entlarvt die Sprüche von »internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung«, von »Kampf gegen den internationalen Terrorismus« und »Verteidigung der Freiheit am Hindukusch« als Tarnbezeichnungen für Krieg im Interesse des Kapitals. Und er verweist darauf, daß manche Vorschläge von Ministern nur noch als Kriegsrecht verständlich sind: »Flugzeuge abschießen, Gegner einfach töten oder ohne Strafverfahren gefangen nehmen darf man nur im Krieg.« Obwohl man bei den Auslandseinsätzen nicht von Krieg spreche, herrsche Kriegslogik. Die Interventionen hätten Kriegssituationen geschaffen – und die kriegen wir zu spüren. Wörtlich: »Wenn man in fremden Ländern auf Gegner schießt, darf man sich nicht wundern, daß diese auch schießen und, wenn sie militärisch unterlegen sind, zu Mitteln des Guerillakampfes greifen.« Was dazu führe, daß auch im eigenen Land eine De-facto-Kriegssituation herrsche. Finckh belegt mit Verfassungszitaten, daß die Sicherung wirtschaftlicher Interessen nichts mit der im Grundgesetz gemeinten Verteidigung zu tun hat, die Krieg rechtfertigen könnte. Für mich, der ich noch in Hitlers Wehrmacht am Krieg teilnehmen mußte, diesen nur mit viel Glück überlebt habe und als Pazifist zurückgekehrt bin, ist dies eines der wichtigsten Kapitel des Buches. Es sollte in allen Schulen im staatsbürgerlichen Unterricht gelesen werden. Und den jungen Menschen sollte gesagt werden, daß es in Deutschland Tradition hat, völkerrechtswidrige Kriege in anderen Ländern als Verteidigung der Freiheit zu bezeichnen. Daß der Krieg gegen den Terrorismus zu verfassungswidrigen Eingriffen in wichtige Freiheitsrechte der Bürger führt, wird in mehreren Kapiteln des Buches dargelegt, die sich mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. »Die Vorratsdatenspeicherung erklärt jedermann zum potentiellen Rechtsbrecher« heißt es bei Fredrik Roggan. Und Thilo Weichert bringt in seinem Beitrag zur Fluggastdaten-Vorratsspeicherung das Beispiel eines Fluggastes, der aufgrund der Rasterung der Fluggastdaten aus Europa bei der Einreise in die USA verhaftet und zurückgewiesen wurde, weil er nicht nur einen arabischen Namen trägt und in arabische Länder gereist ist, sondern auch bei Amazon über Internet ein als verdächtig bewertetes Buch bestellt hatte. Da wird die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt, wie das bisher nur in Polizeistaaten üblich war. Ein wichtiges Thema des Buches scheint mir auch die zunehmende Monopolisierung im Medienbereich zu sein. Eckart Spoo zitiert in einem seiner beiden Beiträge den bekannten Satz von Paul Sethe aus dem Jahr 1965, Pressefreiheit sei unter den realen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland »die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten«. Schon damals ein besorgniserregender Tatbestand. Aber damals gab es noch eine gewisse Meinungsvielfalt durch eine teilweise noch unabhängige Regionalpresse. Heute ist der weitaus größte Teil der deutschen Presse, auch der Regionalpresse, in der Hand von nicht mehr als zehn Konzernen konzentriert. Ich möchte das Privatisierung der öffentlichen Meinungsbildung nennen. Der Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung verliert durch diese Entwicklung immer mehr die für eine freiheitliche Demokratie wesentliche demokratische Legitimation. Eckart Spoo zeigt auch die Konsequenzen der marktwirtschaftlichen Selbstverständlichkeit auf, daß in Pressebetrieben wie auch in anderen Unternehmen die Eigentümer daran interessiert sind, Kosten zu sparen und Personal abzubauen. Wörtlich: »Wer in vielen anderen Ländern expandieren will, wie es die deutschen Medienkonzerne tun, braucht dafür erst einmal möglichst hohe Profite im Inland. Insgesamt haben die Medienkonzentration und die Sparmaßnahmen in den Medienunternehmen zur Folge, daß die Veröffentlichungs- und Verdienstmöglichkeiten für Autoren in Deutschland ständig abnehmen.« Die aus Jubiläumsgründen jetzt oft zitierten 68er wußten noch, daß man auch im Pressesektor die Eigentumsfrage stellen sollte. Ich hoffe, daß die wohl mehrheitlich liberal gesinnten Verfasser des »Grundrechte-Reports« derartige provokante Zugaben eines unverbesserlichen Sozialisten gestatten.
Heinrich Hannover stellte am 8. Mai vor der Justizpressekonferenz in Karlsruhe gemeinsam mit Bundestagsvizepräsident a. D. Burkhard Hirsch (FDP) den neuen »Grundrechte-Report« vor, der im Fischer Taschenbuch Verlag erschienen ist (256 Seiten, 9.95 €)
Erschienen in Ossietzky 10/2008 |
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