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Das geht aus einer Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen und des Instituts Arbeit und Technik auf der Grundlage aktueller Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung hervor. Danach haben ältere Arbeitslose so wenig Chancen auf eine neue Beschäftigung, daß sich die meisten entscheiden, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen; sie müssen dann auf einen erheblichen Teil der Rente verzichten. Zunächst machen sie von der Möglichkeit des »erleichterten Leistungsbezugs« Gebrauch: Der Arbeitsvermittlung müssen sie nicht mehr zur Verfügung stehen und gelten daher nicht mehr als Arbeitslose. Die offizielle Statistik täuscht auch insofern, als alle diejenigen Arbeitslosen unerwähnt bleiben, die an »entlastenden Maßnahmen« der Arbeitsagenturen teilnehmen, vor allem die Ein-Euro-Jobber; sonst wäre die Gesamtzahl der Arbeitslosen ab 50 nicht 1,1 Millionen, wie offiziell angegeben, sondern an die 1,5 Millionen. Die Studie weist auch darauf hin, daß sich die soziale Absicherung der älteren Langzeitarbeitslosen durch die Einführung des Sozialgesetzbuchs II und die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I insgesamt verschlechtert hat. * Seit dem 1. Januar 2007 drohen den Beziehern von Arbeitslosengeld II, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, schärfere Sanktionen für »Pflichtverletzungen«, beispielsweise für versäumte Vorstellungsgespräche bei der Arbeitsagentur oder nicht eingehaltene Termine bei Unternehmen, die einen Arbeitsplatz angeboten haben. Bei der zweiten »Pflichtverletzung« wird das ALG um 60 Prozent gekürzt, bei jeder weiteren werden alle Leistungen (Regelsatz sowie Zahlungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate komplett gestrichen. Unter 25jährige verlieren den Anspruch auf alle Leistungen für drei Monate schon bei der zweiten Pflichtverletzung. Und alle, über die eine Sperrfrist verhängt wird, verschwinden damit ebenfalls aus der Arbeitslosenstatistik. * Die Wohnnebenkosten – für Heizung, Abwasser, Grundsteuer und anderes – sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes im letzten Abrechnungsjahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 12,3 Prozent gestiegen; 2006 ging der Anstieg weiter. Hauptursache sind die gestiegenen Heizkosten, also letztlich die Profite der Öl- und Gaskonzerne. * Empfänger von ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe bekommen zu wenig Geld für die gestiegenen Stromkosten, wie eine von der Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebene Studie zeigt. Immer häufiger wird Haushalten wegen Zahlungsschwierigkeiten der Strom abgestellt. Die Situation wird sich voraussichtlich durch Jahresabrechnungen und darin enthaltene Nachzahlungsforderungen noch zuspitzen. »Seit den Hartz-Reformen liegt eine Unterdeckung bei der Erstattung der Haushaltsstromkosten vor, die von den Leistungsempfängern aus dem übrigen Budget innerhalb des Regelsatzes von 345 Euro finanziert werden muß«, so die Studie. Von 1998 bis 2006 stiegen die Strompreise für private Haushalte laut Verbraucherpreisindex um 26,8 Prozent; in diesem Zeitraum erhöhten die Sozialbehörden die Ansätze für Haushaltsstrom jedoch nur um 7,2 Prozent. Derzeit erhält ein Ein-Personen-Haushalt 20,74 Euro im Monat für Licht, Waschmaschine, Herd, Fernsehgerät und elektrische Warmwasserbereitung. * Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren schon 2004 in der Bundesrepublik 13 Prozent der Bevölkerung »armutsgefährdet«; das waren etwa 10,6 Millionen Menschen, darunter 1,7 Millionen Kinder unter 16 Jahren. In einer Pressemitteilung konkretisierte das Bundesamt die Folgen: »Mehr als die Hälfte der Armutsgefährdeten in Deutschland können es sich nach eigenen Angaben nicht leisten, eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen oder unerwartete Ausgaben zu bewältigen (zum Beispiel eine defekte Waschmaschine zu ersetzen). Und 14 Prozent der armutsgefährdeten Menschen leben in Haushalten, in denen aus Kostengründen im Winter an der Heizung gespart werden muß. Armutsgefährdung behindert auch den Zugang zur Gesundheitsversorgung: Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen halten nach Selbsteinschätzung mehr als ein Fünftel der Armutsgefährdeten (und immerhin 7 Prozent der nicht Armutsgefährdeten) davon ab, einen Arzt oder Zahnarzt aufzusuchen, wenn sie krank sind.« – Das Politiker- und Behördenwort »armutsgefährdet« erweist sich hier als euphemistische Umschreibung realer Armut. * 35,4 Prozent der Alleinerziehenden – mehr als doppelt so viele wie Paare mit Kindern – sind armutsgefährdet, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag mit. * Über eine Alleinerziehende mit drei Kindern, die von Hartz IV leben muß, berichtete die Mittelbayerische Zeitung und zitierte sie: »Man hat in der normalen Welt keinen Platz mehr.«
Erschienen in Ossietzky 1/2007 |
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