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In den Wagen saßen die Mitglieder der »Regierung des Generalgouvernements« unter Staatssekretär Josef Bühler, die Hauptabteilungsleiter und andere hohe Beamte, der Troß war mit Akten, Raubkunst, Pelzen und sonstiger Beute beladen. Frank führte die dreizehn Bände seines Diensttagebuchs ebenso mit sich wie die »Die Dame mit dem Hermelin« von Leonardo da Vinci. Als er im Mai auf seinem »Schoberhof« in Bayern von US-amerikanischer Militärpolizei verhaftet wurde, übergab er sein sorgfältig für seinen Nachruhm geführtes Tagebuch den Amerikanern. Die wußten das zu schätzen und präsentierten es der Anklage im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Gegen keinen anderen Angeklagten lagen so überzeugende Beweise seiner Schuld aus eigener Feder vor wie gegen Frank. Er war denn auch der einzige der 22 in Nürnberg angeklagten Kriegsverbrecher, der sich schuldig bekannte. Doch sein Schuldbekenntnis wirkte inszeniert und ebenso heuchlerisch wie seine Flucht in die katholische Religion. Es ist bereits die zweite Biographie von Nazistatthaltern im besetzten Polen, die der ehemalige Kriminaldirektor Dieter Schenk (neben Büchern über die braunen Wurzeln des Bundeskriminalamts sowie über dessen ehemaligen Chef Horst Herold u.a.) geschrieben hat; die erste über »Hitlers Mann in Danzig. Gauleiter Albert Forster und die NS-Verbrechen in Danzig-Westpreußen« erschien im Jahr 2000. Mit Frank hat er sich nun einen Juristen gewählt, der als Student schon 1923 am Marsch zur Feldherrnhalle teilgenommen hatte, sich also zu den »alten Kämpfern« zählen konnte und seit Ende der 1920er Jahre Hitlers persönlicher, sehr erfolgreicher Anwalt in mehreren Prozessen wurde, dazu Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP und des NS-Juristenbundes. Frank war es, der 1930 im Reichswehrprozeß erreichte, daß das Leipziger Reichsgericht Hitler als Zeugen vorlud und ihm Gelegenheit zu seinem berüchtigten Legalitätseid gab. Nach dem 30. Januar 1933 avancierte Frank zum Justizminister, nicht im Reich, da blieb der Deutschnationale Franz Gürtner im Amt, aber in Bayern. Als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz sorgte er zugleich dafür, daß die Länderjustizminister überflüssig wurden. Frank sammelte repräsentative Posten, so als Präsident einer Akademie für Deutsches Recht, doch wirkliche Macht hatte er nicht. Angesichts der hündischen Unterwürfigkeit der deutschen Justiz brauchte Hitler keinen Anwalt mehr und auch keine Reform, die seiner Willkür rechtliche Schranken gesetzt hätte. Insofern trifft der Titel »Hitlers Kronjurist« die Sache nicht wirklich. Den Hauptteil der Biographie nimmt Franks Wirken als »Generalgouverneur« im besetzten Polen ein. Als höchster Repräsentant der Besatzungsmacht war er für alle dort verübten Untaten gegen das polnische Volks verantwortlich, von der Massendeportation zur Zwangsarbeit über Massenexekutionen bis hin zum Völkermord, egal ob er oder seine Machtkonkurrenten von der SS und der Polizei die Verbrechen befohlen hatten. Das Gericht verurteilte ihn zu Recht zum Tode durch den Strang. Schenk akzentuiert die persönliche Schuld von Frank und versucht, ein Charakterbild dieses aus dem Bildungsbürgertum in die Politik gekommenen Faschisten zu zeichnen. Frank hatte, schreibt er, »den Völkermord an den Juden zu seiner eigenen Sache gemacht«. Bald nach Franks Einsetzung als »Generalgouverneur« kursierte in Nazikreisen das Wort: »Im Westen liegt Frankreich, im Osten wird Frank reich.« Das »Ausmaß der Korruption des Generalgouverneurs war so unverschämt, sein ausbeuterischer Lebensstil so auffällig , daß sein Lebenswandel in aller Munde war und seinen Ruf total untergrub«. Der Biograph wird nicht müde, Franks schamlose Prunk- und Bereicherungssucht en detail anzuprangern. Ein Hauptobjekt der Begierde waren Pelze, Frank richtete aus beschlagnahmten Beständen ein Lager, angeblich für Repräsentationszwecke, ein. Seinen Salonwagen und Lastautos schickte er mehrfach mit geraubten Lebens- und Genußmitteln auf seinen privaten »Schoberhof« in Bayern. Sein Biograph kann sich hier auf die Angaben des Höheren SS- und Polizeiführers im »Generalgouvernement«, Krüger, stützen, denn dieser ließ über Franks Korruption genauestens Buch führen, womit die Kamarilla Himmler, Bormann und Lammers Frank erpreßte: Zwar gelang es ihnen in zwei Anläufen nicht, Frank absetzen zu lassen, denn Hitler und Goebbels sahen durchaus, daß jeder Nachfolger bei diesem »Teufelswerk«, bei dem jeder neue Terror um so größeren Widerstand hervorrief, kaum mehr Erfolg haben werde, doch wurde Franks Position entscheidend geschwächt. Leider untersucht Schenk nicht, welche Veränderungen in den Prioritäten der Okkupationspolitik die SS- und Polizeiführung durchsetzen wollte und tatsächlich durchsetzte. In diesen Auseinandersetzungen ging es natürlich nicht um die »Korruption Franks« oder die »Unbestechlichkeit Himmlers«, nicht um persönliche oder mentale Gegensätze, sondern handfest um die Macht, die Okkupationspolitik je nach den sich ändernden Bedingungen umzudefinieren, zum Beispiel Ausbeutung der polnischen Ressourcen oder deren Zerstörung, Sicherung der Ablieferungskontingente polnischer Bauern oder deren Vertreibung, Sicherung der Transportwege zur Ostfront oder sofortige deutsche Besiedlung. Derartige Analysen aber unterläßt der Biograph und beschränkt sich weitgehend auf Moral und Psychoanalyse. Nichtsdestotrotz hat er wiederum ein für die Aufklärung über den Faschismus nützliches Buch geschrieben. Dieter Schenk: » Hans Frank. Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur«, S. Fischer Verlag, 486 Seiten, 22,90 €
Erschienen in Ossietzky 24/2006 |
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