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Juli in Stralsund zweifelsfrei identifiziert und mit einem dichten Kordon schwerbewaffneter Beamter eingekreist. Leider sei seiner unter dem Code- und Decknamen »Zirkus Bush« aufgetretenen Terrorzelle am nächsten Morgen mit dem Luxus-Jet Airforce One überraschend die Flucht Richtung Osten gelungen. * Lübeck. – Das Amtsgericht Lübeck hat heute einen 61jährigen Schriftsteller wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Um die Auflage seines nächste Woche erscheinenden Buchs zu steigern, hatte der gebürtige Schlesier öffentlich erklärt, er sei noch in den letzten Tagen des dutzendjährigen Reichs dem Jungvolk der Hitlerjugend beigetreten. Aus Scham habe er 61 Jahre über diesen Vorgang geschwiegen. Ein aufwendiger Datenabgleich mit den erhalten gebliebenen Archiven der seinerzeitigen Reichsjugendführung ergab jedoch, daß es sich bei den strittigen Behauptungen des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine frei erfundene Darstellung handelt, mit der er weite inzwischen wieder tiefdeutsch empfindende Leserkreise zum Kauf des Werks habe bewegen wollen. In Anbetracht der Höhe des vom Autor angestrebten Gewinns lehnte das Gericht wegen der besonderen Schwere des Falles eine Strafaussetzung zur Bewährung ab. * Berlin. – Noch in dieser Woche will der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der ganz großen Regierungskoalition ein Gesetz beschließen, das den Kündigungsschutz für aus dem Amt geschiedene Minister und Staatssekretäre erheblich verbessern soll. Wie ein Sprecher des Ministeriums für Arbeit und Soziales heute erläuterte, könnten im Regelfall zwar viele Angehörige dieses Personenkreises ihre Tätigkeit entsprechend der jeweiligen fachlichen Eignung im großen und ganzen nahtlos fortsetzen. Als richtungweisende Beispiele nannte der Sprecher hier die Altkanzler Kohl und Schröder, deren Partner – darunter eine große Schweizer Bank und ein russisches Gerdgas-Unternehmen – die bisherige Verbindung in eine offizielle Festanstellung umgewandelt hätten. Auch die Minister Schily/Biometrie und Fischer/USA hätte ihre alten Geschäftsbereiche ebenso problemlos behalten können wie die ehemaligen Kabinettsmitglieder Clement und Tacke. Es gebe jedoch leider auch Einzelfälle, in denen die Auftraggeber beziehungsweise -nehmer sich weigerten, ihre langjährigen Mitarbeiter weiterzubeschäftigen. Derart unsozialem Verhalten müsse nun ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden. Natürlich werde der Gesichtspunkt fachlicher Kompetenz dabei eine wichtige Rolle spielen, hob der Sprecher hervor. Umwelt und Atomwirtschaft, Gesundheit und Pharmaindustrie, Landwirtschaft und Gentechnik beispielsweise müßten von der Sache her auch für die Zukunft gekoppelt bleiben. Neben dem Wohlergehen unseres Gemeinwesens soll das neue Gesetz auch soziale Härtefälle vermeiden. * Rom. – Papst Benedikt XVI. hat heute zu einem unlängst in Aachen durchgeführten umweltkritischen Feldversuch Stellung genommen. Demzufolge überschreiten während katholischer Gottesdienste in Kirchen gemessene, durch erhöhten Weihrauchausstoß verursachte Feinstaubbelastungen die EU-Grenzwerte erheblich. Für den öffentlichen Straßenverkehr sehen die Europanormen einen maximalen Anteil von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesdurchschnitt als gerade noch zulässig vor. Die katholischen Messe-Meßwerte betragen mit 220 Mikrogramm jedoch mehr als das Vierfache des Erlaubten. In seiner heute in Rom veröffentlichten Enzyklika »Sanctum habemus odorem« wendet sich das Kirchenoberhaupt entschieden gegen Forderungen von Gläubigen, zunächst nur in Domen, später auch in Dorfkirchen und Kapellen Nichtweihraucherzonen einzurichten. Gerade noch tolerierbar sei die Anregung des Kinderschutzbundes, minderjährige Ministranten mit Atemschutzmasken auszurüsten, meinte der Papst. Als gänzlich inakzeptabel sieht Benedikt XVI. Lösungsvorschläge an, die Bischöfe und Priester verpflichten würden, vor Beginn der Handlung den Gläubigen laut und deutlich eine Warnbotschaft zu verlesen, derzufolge übersteigerter Weihrauchkonsum zu gefährlichen Lungenerkrankungen führen kann. Rom weigert sich auch kategorisch, über Kirchenportalen die Hinweistafel anbringen zu lassen: »Weihrauchatmen kann tödlich enden.« * Berlin. – Bundesfamilienministerin von der Leyen hat heute auf einer Pressekonferenz in Berlin gefordert, das sogenannte Pofalla-Projekt, wonach nicht nur Eltern für ihre Kinder haften, sondern auch Kinder für den Lebensunterhalt ihrer Eltern zu sorgen haben, zügig weiter auszubauen. Es sei dies auch notwendig, so die Ministerin, um die Gute Alte Zeit mit ihren Großfamilien wiederzubeleben. Für die nächste Stufe sieht der Von-der-Leyen-Plan weitergehende Konsequenzen vor. Müßten bisher schon arbeitslose Menschen zwischen 16 und 25 Jahren bei ihren Erzeugern wohnen, so sollte man dann im Interesse der Sanierung der Staatsfinanzen folgerichtig den nächsten Schritt zur Familienförderung tun: Arbeitslose zwischen 26 und 67 Jahren müßten zukünftig bei ihren Kindern wohnen. Ersatzweise Nichten bei ihren Onkeln, Tanten bei ihren Neffen oder umgekehrt. Nachdem das Sterbegeld abgeschafft sei, bliebe nach Erreichen des Rentenalters die Entsorgung des Restmülls im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dann selbstverständlich der eigenverantwortlichen Privatinitiative überlasen. Gute Nacht und hartzliches Beileid.
Erschienen in Ossietzky 18/2006 |
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