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Mittels einer stufenweisen Weiterführung von Sozial- und Arbeitsmarktreformen nach dem Modell Hartz IV durch eine Notgemeinschaft, bestehend aus dem Bundesverband der Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Industrie- und Handelstag, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutschen Bank sowie den Berliner Blockparteien der asozialen Einheitsfront und dem Verein zur Förderung des Deutschtums im Ausland, soll zukünftig die Gewinnsituation der dahinsiechenden Deutschen Wirtschaft gestärkt werden, um ihr weitere Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu geben, die Arbeitslosenquote auf einen erträglichen Stand von mindestens 20 Prozent zu bringen und die Staatsfinanzen zu sanieren. Die einzelnen Entwicklungsstufen sind wie folgt vorgesehen. Hartz V: Ausnahmslos alle Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind zu gemeinnütziger Arbeit für einen Tageslohn von einem Euro verpflichtet. Den Arbeitgebern der öffentlichen Hand werden damit erhebliche Kostenein-sparungen möglich: Sie können bisher fest angestellte Müllwerker und Friedhofsgärtner entlassen. Auf diese Weise werden neue Arbeitsplätze geschaffen, weil Bund, Länder und Gemeinden die durch die Freisetzung Zehntausender Festangestellter freigewordenen Mittel nun zur Förderung eventuell doch investitionswilliger Kapitalgesellschaften verwenden können, in der festen Hoffnung, diesen damit Anreize zur Schaffung von möglicherweise sogar 120 neuen Arbeitsplätzen zu geben. Eine Härtefallregelung sieht vor, entlassene Bedienstete der öffentlichen Hand nach einer Wartefrist von zwölf Monaten wieder an ihrem alten Arbeitsplatz für einen Euro täglich gemeinnützig zu beschäftigen. Um ihnen Kündigung und die darauf folgende demütigende Übergangszeit der Arbeitslosigkeit zu ersparen, erhalten die Betroffenen alternativ aber auch das Recht, ihre bisherigen Arbeitsverträge sofort freiwillig auf einen Euro täglich umstellen zu lassen. Hartz VI: Den Nachweis einer Arbeitsstelle durch die Bundesagentur für Arbeit muß der vermittelte Kunde mit einer Agenturgebühr in Höhe von zehn Prozent des Jahreslohns bezahlen. Hartz VII: Den Nachweis einer möglichen Arbeitsstelle durch die Agentur hat der vermittelte Kunde mit einer Gebühr von zehn Prozent des möglicherweise zu erwartenden Jahreslohns zu bezahlen. Hartz VIII:. Die Bundesagentur für Arbeit wird privatisiert. Die Aktienmehrheit übernimmt die Deutsche Bank. Im auf diese Weise entstehenden freien Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt sollen durch größere Effektivität neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hartz IX: Renten werden nur noch in Form von Lebensmittelgutscheinen ausgezahlt, die ausschließlich bei den Filialen einer speziell dafür ausgewählten Supermarktkette des metro-Eigners Otto Beiß eingelöst werden können. Auf diese Weise könne man Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Einzelhandel geben. Hartz X: Die Höhe des Arbeitslosengeldes I wird halbiert. Damit kann endlich der 50-prozentige Arbeitgeber-Anteil an der bisherigen Arbeitslosen-Versicherung abgeschafft werden. Auf diese Weise könne man Anreize z. Schaffung n. Arbeitspl. geben. Hartz XI: In Pflegeheimen untergebrachte Sozialhilfeempfänger werden verpflichtet, zum mit den Pflegekosten zu verrechnenden Tageslohn von 50 Cent zumutbare gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Gedacht ist etwa an Kartoffelschälen, Tütenkleben, Sortieren von Büroklammern oder Sockenstricken für unsere braven Soldaten der Auslands-Reaktions-Kräfte. Nicht arbeitswillige Pflegebedürftige werden einem Vorschlag des greisen Bundesinnenministers folgend in nordafrikanische Sammellager verbracht und dort von arbeitslosen Assistenz-ärzten mit einem gemeinnützigen Gehalt von einem Euro täglich betreut. Hartz XII: Es tritt eine neue Sozialleistung in Kraft. Der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch für Arbeitnehmer wird auf 52 Tage erweitert. Um dadurch keine neuen Belastungen für die Wirtschaft zu schaffen, darf der Urlaub ausschließlich an Sonn- und Feiertagen gewährt werden. Auf diese W. könne man Anr. z. Schaffung n. Arb. geben. Hartz XIII: Feiertage werden bis auf Ostersonntag, Pfingstsonntag und den Tag der deutschen Einheit abgeschafft. Letzterer ist jedoch nur dann arbeitsfrei, wenn der 3. Oktober auf einen Sonntag fällt. Auf d. W. könne m. Anr. z. Schaffung n. Arb. geben. Hartz XIV: Krankheiten von Arbeitnehmern dürfen nur noch außerhalb der Arbeitszeit auftreten. Andernfalls hat der widerrechtlich Erkrankte analog zur Praxisgebühr eine »Betriebsgewinn-Unterbrechungsgebühr« von 20 Euro pro Krankheitstag an den Arbeitgeber zu entrichten. A. d. W. könne m. Anr. z. Schaffg. n. A. geben. Hartz XV: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden auf den Versand von Broschüren mit Ratschlägen zu gesundem Leben und Erhaltung der Arbeitskraft beschränkt. Alle darüber hinausgehenden medizinischen Leistungen haben versicherte Arbeitnehmer in freier Eigenverantwortlichkeit selbst zu zahlen. Dadurch kann der Krankenkassenbeitragssatz im Arbeitgeberanteil um 100 Prozent gesenkt werden. A. d. W. könne m. A. z. Sch. n. A. geben. Hartz XVI: Die Bundesregierung legt für alle Beschäftigten, die nicht dem gehobenen Management angehören, einen Höchstlohn von 492,- Euro monatlich fest. Zum sozialen Ausgleich werden Abfindungen für Führungskräfte auf 365 Millionen Euro nach dreitägiger Firmenzugehörigkeit beschränkt. Um größere Mobilität am Arbeitsmarkt zu erreichen, werden Arbeitssuchende, die sich weigern, nach Bangladesh zu übersiedeln, um dort für drei Euro täglich einen Job als Rikscha-Kuli anzunehmen, mit 364-tägiger – in Schaltjahren 365-tägiger – Sperre des Arbeitslosengeldes belegt. Durch Anhebung des Rentenalters auf 70 Jahre werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Jedem 69-jährigen Baufacharbeiter oder Stahlkocher muß ja jetzt an der Arbeitsstelle ein Altenpfleger zur Seite gestellt werden. Damit können wieder zahlreiche ALG II-Bezieher zu gemeinnützigen Ein-Euro-Jobs als BAPs (Baustellen-Alten-Pfleger) herangezogen werden. Hartz XVII: Um kein Mißverhältnis zwischen Arbeitslohn und Sozialleistungen auftreten zu lassen, wird der Freibetrag für Sozialhilfeempfänger auf fünf Euro zur Altersvorsorge, einen Tisch, einen Fernseher und pro Haushaltsmitglied eine Matratze, einen Stuhl und zwei Paar Unterhosen abgesenkt. Überdies wird die Arbeitslosenversicherung und damit endlich auch der dazugehörige Arbeitgeberanteil abgeschafft. Beschäftigte haben den bisherigen Arbeitnehmeranteil als »Arbeitsplatzerhaltungsgebühr« an den jeweiligen Arbeitgeber zu entrichten. Allfällige Lohnsteuern sind direkt an die Deutsche Wirtschaft zu überweisen. Zum Ausgleich werden Kapitalgesellschaften und Besserverdienende vollständig von Steuern entlastet. Gewerkschaften und andere linksextreme Vereinigungen werden mit Rücksicht auf neu zu gewinnende US-Investoren als überflüssig verboten. Ihr Vermögen fließt dem Arbeitgeberverband zu. A. d. W. k. m. A. z. Sch. n. A. geben. Hartz XVIII: Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Kranke, Pflegebedürftige und sonstige Sozialschmarotzer werden zentral erfaßt und im Sondergebiet Soziales Betreuungszentrum (SBZ) auf die ehemaligen Neuen Bundesländer verteilt. Das Ministerium für Soziales (MfS) läßt zur Sicherheit seiner Schützlinge eine Mauer um das Protektorat errichten. Hartz XIX: Für die verbleibenden knapp zwei Millionen weiterhin beschäftigten Bundesbürger wird nicht nur das Recht auf Arbeit, sondern auf Betreiben des Bundesverbandes der Arbeitgeberverbände sogar die Pflicht zur Arbeit im Grundgesetz verankert. Im Gegenzuge verlieren Arbeitnehmer selbstverständlich das Recht, ihren Arbeitsvertrag aus eigenem Antrieb einseitig zu kündigen. Als Mindestlohn werden gesetzlich pro Tag drei Teller Suppe – sonntags mit einem Würstchen –, ein Barackenschlafplatz und ein Lendenschurz festgelegt. Außerdem muß die Gesundheitsfürsorge durch Vorratshaltung von je zwei Tabletten Aspirin und einem Heftpflaster pro Beschäftigtem gewährleistet sein. A. d. W. k. m. A. z. Sch. n. A. g. Hartz XX: Die Notgemeinschaft zur Rettung der Deutschen Wirtschaft zeigt sich mit der neuen Arbeitsmarkt- und Sozialordnung im großen und ganzen einverstanden., lehnt jedoch das Sonntagswürstchen und die zweite Kopfschmerztablette als unzumutbare Belastung ab. Notfalls müsse man an die Verlagerung der Produktion ins vegetarische und aspirinfreie Ausland denken. Durch Vermittlung von Bundespräsident Esser kommt es schließlich zu einem Kompromiß. Sonntagswürstchen und Tablette bleiben, dafür müssen die Beschäftigten freiwillig einer Einführung der 82-Stunden-Woche zustimmen und pro Arbeitstag eine »Arbeitsplatznutzungsgebühr« von 3,50 Euro an ihre jeweilige Firma abführen. Im Nichtbeibringungsfall ist die Summe durch Verzicht auf jeden zweiten arbeitsfreien Sonntag abzulösen. Die Notgemeinschaft läßt durch ihren Protokollführer Schröder erklären, damit habe man nun endlich Vollbeschäftigung erreicht. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Menschenrechts auf shareholder value seinen darum überflüssig. Einwänden, die Hartz-Republik Deutschland habe den Anspruch, als sozialer Staat zu gelten, nun endgültig verwirkt, begegnet Schröder mit dem treuherzig offenen Geständnis einer Jugendsünde: In jungen Jahren habe er sich ausgiebig mit Fragen der Arbeiterbewegung beschäftigt. Gerade darum aber wisse er genau, daß schon Karl Marx die Sklavenhaltergesellschaft als ein unter gewissen Umständen fortschrittliches Modell betrachtet habe. A. d. w. k. m. A. z. Sch. n. A. g. Basta. * Die geneigten Leserinnen und Leser werden Vorstehendes vermutlich als restlos verunglückte Satire, als perverse Phantasien eines endgültig Durchgeknallten abtun. Schon gut. – Aber mal ehrlich: Als was hätten Sie eigentlich noch vor zehn Jahren eine akribische Schilderung der heute bereits Realität gewordenen Hartz-Reformen angesehen?
Kontext:
Erschienen in Ossietzky 18/2004 |
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