Impressum Plattform SoPos |
Schockschwerenot! Der von Ihnen benutzte Internetbrowser stellt Cascading Style Sheets nicht oder - wie Netscape 4 - falsch dar. Unsere Seiten werden somit weder in dem von uns beabsichtigten Layout dargestellt, noch werden Sie diese zufriedenstellend lesen oder navigieren können. Wir empfehlen Ihnen nicht nur für unsere Internet-Seiten, auf einen anderen Browser umzusteigen - z.B. Netscape 6/Mozilla, Opera, konqueror. Sudetendeutsche VererbungslehreRenate Hennecke »Sudetendeutsche! Eigentum ist Menschenrecht! Fordert Euer rechtmäßiges Eigentum ein. Wir helfen Euch!« Die »Sudetendeutsche Initiative« (SDI), die auf diese Weise ihre Dienste anbietet, wurde 2003 vom Witikobund und anderen offen revanchistischen Gruppen – darunter die ,,Studiengruppe Erbland Sudetenland« – gegründet. Sie organisiert Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wo Sudetendeutsche ihre vermeintlichen Eigentumsansprüche in Tschechien durchsetzen sollen. Die Beteiligung an der Aktion kostet 1000 Euro »für Anwalt und Übersetzungen«. Bislang wurden in Straßburg 79 derartige Beschwerden registriert. Rechtsanwalt der SDI ist Thomas Gertner. Er engagiert sich auch in zwei weiteren Verfahren vor dem Straßburger Gerichtshof, in denen er wertvolle Erfahrungen für das SDI-Verfahren sammelt. In beiden Fällen geht es um Restitutions- und Entschädigungsansprüche gegen die BRD. Im ersten Fall wurde bereits entschieden – zugunsten der Beschwerdeführer. Streitgegenstand waren Immobilien auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, die zwischen 1945 und 1949 aufgrund der Entnazifizierungsbeschlüsse der Alliierten von der sowjetischen Militäradministration enteignet worden waren. Das Land wurde damals an sogenannte Neusiedler verteilt, darunter viele Umsiedler aus Polen und der Tschechoslowakei, denen damit ein Neuanfang ermöglicht wurde. Bei der Kollektivierung der Landwirtschaft Anfang der 50er Jahre ging das Land in die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ein; die Neusiedler wurden in ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkt, blieben aber Eigentümer der Parzellen. 1990 hob die Volkskammer der DDR alle Einschränkungen auf und bestätigte die Neusiedler oder ihre Erben als Eigentümer des zugeteilten Landes. 1992 beschloß der Bundestag willkürlich die entschädigungslose Enteignung all derjenigen Erben von Neusiedler-Land, die vor dem 15.3.1990 nicht in der Land- oder Forstwirtschaft oder in der Nahrungsmittelindustrie gearbeitet hatten. Betroffen waren etwa 70 000 ehemalige DDR-Bürger. Der EGMR entschied am 22. Januar 2004, daß der Bundestagsbeschluß von 1992 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Die BRD muß den Erben das Land zurückgeben oder eine angemessene Entschädigung zahlen. Wer nun glaubt, in Thomas Gertner einen Verteidiger der Interessen kleiner Leute oder gar der Bodenreform gefunden zu haben, täuscht sich. In dem zweiten Beschwerdeverfahren vertritt er nämlich die Ansprüche der »Alteigentümer«, denen das Land vor den Enteignungen der ersten Nachkriegsjahre gehört hatte. Die wurden nach dem Anschluß der DDR von der Restitution ausgeschlossen und bekamen Entschädigungen, mit denen sie aber nicht zufrieden waren. Siebzig von ihnen – genannt werden Wolf-Ulrich Freiherr von Maltzan und Margarete von Zitzewitz – zogen vor den EGMR, zusammen mit zwei weiteren Beschwerdeführern: der Alfred C. Toepfer Stiftung und der MAN Ferrostaal AG. Eine Entscheidung über diese Beschwerden steht derzeit noch aus. Der Sudetendeutschen Initiative geben die beiden vorhergehenden Beschwerdeverfahren Gelegenheit, die Rechtsauffassungen der Richter kennen zu lernen, bestimmte eigene Argumentationen zu testen und die Verhandlungsstrategie auszufeilen. Probleme bereitet beispielsweise die Aussage des EGMR, daß Enteignungen einmalige Eingriffe und keine andauernden Handlungen sind. Auch die Auffassung, daß ein Staat nicht für Enteignungen haftbar gemacht werden kann, die vor seiner Gründung vorgenommen wurden, ist eine Hürde für die SDI. Denn die Sudetendeutschen wurden enteignet, als es weder die Tschechische Republik noch die Europäische Menschenrechtskonvention gab. Bei den Alteigentümern wird nun getestet, wie sich aus dem abgeschlossenen ein noch andauernder Vorgang machen läßt, für den der heutige Staat (die BRD oder im anderen Fall die Tschechische Republik) haftbar gemacht werden kann. Eins der Argumente lautet, daß die Enteignungen gar nicht nach dem Krieg stattgefunden hätten, denn die damaligen Maßnahmen seien rechtswidrig und damit unwirksam gewesen. Erst die Anerkennung dieser »rechtswidrigen« Enteignungen durch die BRD im Einigungsvertrag von 1990 sei als eigentlicher Enteignungsvorgang zu werten, und dafür trage die BRD die Verantwortung. Wenn das Gericht sich auf solche Argumente einläßt, kann man Ähnliches im SDI-Verfahren versuchen. In diesem Falle müsse man »nachweisen«, so erläuterte Gertner den Besuchern der Witikobund-Veranstaltung im Rahmen des Sudetendeutschen Tages 2004, daß die Enteignung der Sudetendeutschen Teil eines Völkermordes und daher rechtswidrig und unwirksam gewesen sei. Wenn es gelinge, das Gericht davon zu überzeugen, so Gertner, dann könne man die Tschechische Republik der fortdauernden Menschenrechtsverletzung durch Eigentumsentzug bezichtigen. Und dann könne man von ihr Rückgabe oder Entschädigung verlangen, zumal sie sich mit der Bestätigung der Beneš-Dekrete durch Parlamentsbeschluß vom 24. April 2002 zum Mitverantwortlichen für das »Unrecht« von 1945/46 gemacht habe. »Wenn der Völkermordcharakter der Vertreibung akzeptiert wird«, so Gertner, »dann ist mit Sicherheit davon auszugehen, daß wir mit den Beschwerden gewinnen.« Als Ziel der Bemühungen nennt Gertner Rückgabe oder Entschädigung nach aktuellem Verkehrswert. »Nach dem EU-Beitritt werden die Bodenpreise steigen, daran können Sie partizipieren«, lockt er. Bedenken räumt er mit der Behauptung aus, daß die Beschwerdeführer eigentlich etwas Gutes täten: Rückgabe oder auch Entschädigung würde dem tschechischen Staat im Endeffekt Vorteile bringen, weil dann ausländische Investitionen ins Land strömen würden. »Starken Zulauf« meldete die SDI vier Wochen später in der Sudetendeutschen Zeitung. Es hätten sich mehr als 100 weitere Interessenten gemeldet. Renate Hennecke gibt in München die Deutsch-Tschechischen Nachrichten heraus.
Angestammte Heimat: Erbland Sudetenland! Wer im Internet nach der »Studiengruppe Erbland Sudetenland« sucht, stößt auf einen Artikel aus dem Jahr 2002 mit der Überschrift »In Tschechien verliert man die Nerven«. Er ist unterzeichnet von: Dr. Hans Mirtes, Vorsitzender des Heimatkreises Mies-Pilsen e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Sudetendeutscher Lehrer und Erzieher sowie der Studiengruppe Erbland Sudetenland (STES). In dem Artikel heißt es: »Die tschechischen Politiker … haben überzogen – es ist nur eine Frage der Zeit, daß ihr Staat zur Disposition steht … In diesem Zusammenhang gewinnt eine sonst unbedeutende Zeitungsmeldung Interesse, nach der im tschechisch-deutschen Grenzgebiet (sprich Sudetenland) Aufkleber mit der tschechischen Aufschrift»Das Sudetenland war und wird wieder Deutsch« aufgetaucht sind. Die westböhmische Polizei ermittelt wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ob provoziert oder von »deutschen Unruhestiftern« veranlaßt, bleibt dahingestellt. Wenn schon so unbedeutende Ereignisse das tschechische Raubsystem erschüttern, welches Erdbeben werden wir erleben, wenn sich die Sudetendeutschen von ihren Kaffeekränzchen verabschieden und der Wiedergewinnung ihrer Heimat zuwenden? Man sollte sie nicht unterschätzen und ihre Geduld nicht überstrapazieren. Die Weichen sind richtig gestellt. Packen wir‘s an. Gott ist mit den Standhaften!!« Quelle: http://www.mies-pilsen.de/in_tschechien_verliert_man_die_nerven.htm
Erschienen in Ossietzky 16/2004 |
This page is hosted by SoPos.org website
<http://www.sopos.org> Contents copyright © 2000-2004; all rights reserved. Impressum: Ossietzky Maintained by webmaster@sopos.org |