Impressum Plattform SoPos |
Schockschwerenot! Der von Ihnen benutzte Internetbrowser stellt Cascading Style Sheets nicht oder - wie Netscape 4 - falsch dar. Unsere Seiten werden somit weder in dem von uns beabsichtigten Layout dargestellt, noch werden Sie diese zufriedenstellend lesen oder navigieren können. Wir empfehlen Ihnen nicht nur für unsere Internet-Seiten, auf einen anderen Browser umzusteigen - z.B. Netscape 6/Mozilla, Opera, konqueror. Dieter Hundt, Arbeitgeberpräsident. - Sie haben sich Gedanken über Reformen in der Staatspolitik gemacht. Zum Beispiel: »Wer einen Spitzenjob leistet, muß auch ein Spitzengehalt verdienen. Das ist in der Politik nicht immer der Fall. Warum sollten Minister ihre Gehälter nicht frei aushandeln? Sie müßten erfolgsabhängig bezahlt und bei Versagen entlassen werden.« Die Kontrolle über Erfolg oder Versagen könnte dann die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände übernehmen, in Abstimmung mit dem Bundesverband der deutschen Industrie - denn das Parlament wäre mit einer solchen Politik-Evaluation gewiß überfordert. Gerhard Schröder, Koalitionär. - Die Parteichefin der Grünen versprach, mit Rot-Grün in der Regierung werde es keinen Krieg gegen den Irak geben. Ihr Kommentar: »Was Claudia Roth sagt, muß man nicht immer ernst nehmen.« Wir bedanken uns für Ihre Offenheit. Edmund Stoiber, Kanzlerkandidat. - Das deutsche Wahlvolk, so haben Sie den Medien anvertraut, werde im Laufe der nächsten Monate auf überzeugende Argumente stoßen, weshalb Sie an die Stelle von Gerhard Schröder rücken müssen. Eines dieser Argumente hat jetzt Ihr Parteifreund Bernd Posselt geliefert, und wir finden es plausibel: Deutschland braucht eine sudetendeutsche First Lady, und Ihre Frau stammt aus Karlsbad in Böhmen. Da müssen Schröder und Westerwelle passen. Nochmals Edmund Stoiber. - Diese Meldung aus Graz wird Sie freuen: Vor dem Verwaltungssenat der Steiermark fand jetzt die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen acht junge Leute statt, die im Herbst 2000 mit Sprechchören und einem Transparent am Grazer Hauptplatz gegen Ihren Auftritt bei der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) demonstriert hatten, bis die Polizei sie gewalttätig daran hinderte. Der Senat verurteilte alle Angeschuldigten, indem er ihre Sprechchöre als »Lärmerregung« qualifizierte. Und er befand, mit der von den meisten zugegebenen Äußerung »Stoiber ist ein Rassist«, die sich unter anderem auf Ihre Äußerung über die »auf deutschem Boden« nicht erwünschte »durchrasste Gesellschaft« bezog, hätten sie das »sittliche Empfinden der ÖVP-Sympathisanten« verletzt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die Vorrangigkeit des Rechts auf freie Meinungsäußerung sei in diesem Fall nicht anzuwenden, da es auf Ort und Umstände der politischen Äußerung ankomme. So gelang es den Grazer Verwaltungsrichtern, ein individuelles Grundrecht vom Einverständnis einer jeweiligen Mehrheit abhängig zu machen, das heißt ins Gegenteil zu verkehren. Wie gut für Sie, daß Sie sich an solchen Orten und unter solchen Umständen zu äußern pflegen, wo Ihresgleichen in der Mehrheit ist.
Erschienen in Ossietzky 11/2002 |
This page is hosted by SoPos.org website
<http://www.sopos.org> Contents copyright © 2000-2004; all rights reserved. Impressum: Ossietzky Maintained by webmaster@sopos.org |